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Begriffe Verkehr
Allg. Technische Anlagen-Versicherung (ATA) Technische Versicherung, die bestimmte technische Anlagen wie z. B. Leuchtreklamen oder Gemeinschaftsantennen versichert.
Antrag Antrag ist die Willenserklärung, mit welcher der Antragsteller verbindlich seinen Willen mitteilt, einen Vertrag abschliessen zu wollen, so dass es für das Zustandekommen des Vertrages nur noch der zustimmenden Gegenerklärung (der Annahme) des Empfängers bedarf. Der Antrag für den Abschluss eines Versicherungsvertrages geht normalerweise vom Versicherungsinteressenten (dem zukünftigen Versicherungsnehmer) aus. Er muss alle objektiv wesentlichen Vertragspunkte (versicherte Gefahr, versicherter Gegenstand, Versicherungsleistung, Prämie, Beginn und Dauer der Versicherung) und allenfalls weitere Punkte, die eine Partei als wesentlich bezeichnet hat, enthalten. Üblicherweise wird bei der Antragstellung ein Antragschein verwendet. Die AVB sind entweder darin enthalten oder es wird auf sie verwiesen. Sie müssen im letzteren Fall dem Antragsteller vor Einreichung des Antrages übergeben worden sein, ansonsten der Antrag unverbindlich ist. Der Antragsteller bleibt von der Absendung an 14 Tage an den Antrag gebunden (ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, beträgt die Frist 4 Wochen). Innerhalb dieser Frist kann der Versicherer die Annahme erklären, was den Vertragsschluss bewirkt. Trifft die Annahmeerklärung (üblicherweise geschieht dies durch Zustellung der Police oder Rechnungstellung für die erste Prämie) verspätet oder mit Änderungen in Bezug auf wesentliche Vertragspunkte beim Antragsteller ein, so stellt dies einen neuen Antrag des Versicherers an den zukünftigen Versicherungsnehmer dar, den dieser anzunehmen hat, damit der Vertrag zustande kommt.
Antrieb Mit eigenem Antrieb (Explosionsmotor, elektrisch oder solar) bedeutet, dass das Fahrzeug durch eine eigene Kraftquelle und nicht durch fremde, menschliche, tierische, motorische oder natürliche Kräfte gezogen, geschoben oder sonstwie bewegt wird.
Anvertraute Sache (geleaste oder gemietete) Sachen, die nicht im Eigentum einer Person stehen, sondern die sie bloss besitzt, indem sie ihr von anderen Personen zur Verfügung gestellt werden. Die Hausratversicherung versichert diese Gegenstände.
Architekt Planer und Zeichner eines entstehenden Bauwerks (meist im Hochbau).
Assistanceversicherung Freiwillige Versicherung für Motorfahrzeughalter, bei der der Versicherer bestimmte Folgekosten bei Unfällen, Pannen oder Schäden am Motorfahrzeug übernimmt, die eine Weiterfahrt verunmöglichen.
Auf dem Erdboden Auf dem Erdboden bewegt sich das Motorfahrzeug im Unterschied zum Luft- und Wasserfahrzeug.
Aufhören der Versicherung Die Versicherung hört auf, wenn der Halter sein Motorfahrzeug verkauft und der Käufer eine andere Versicherung abschliesst.
Aussenversicherung In der Hausratversicherung schützt die Aussenversicherung die versicherten Sachen, die sich vorübergehend ausserhalb des Standorts befinden. Der Schutz besteht in der Regel auf der ganzen Welt.
Aussetzen der Versicherung Das Aussetzen der Versicherung findet dann statt, wenn ein Halter Fahrzeugausweis und Kontrollschilder bei den Behörden hinterlegt, weil er das Fahrzeug nicht benötigt, oder wenn er die Prämie nicht bezahlt.
Automatische Summenanpassung Die automatische Summenanpassung bezieht die Preissteigerung in die Versicherungssumme und die Prämie mit ein. Sie orientiert sich an der Entwicklung des Hausratindexes und passt sich jährlich an die Preisentwicklung an. Die automatische Summenanpassung wird dem Kunden als Schutz gegen Unterversicherung empfohlen.
Bauhandwerker Handwerker, der im Rahmen eines Werkvertrages Bauleistungen erbringt bzw. Baupläne ausführt. Ein Bauhandwerker ist vorleistungspflichtig, d.h. er erbringt seine Leistungen (Material, Arbeitsleistung, Arbeitslohn) im Voraus, erhält die entsprechende Vergütung aber erst nach der Abnahme der Bauleistung.
Bauherr Eigentümer eines entstehenden Bauwerks.
Bauingenieur Technischer Ingenieur, der ein entstehendes Bauwerk im Hoch- und Tiefbau konzipiert, plant, berechnet, herstellt und ggf. betreibt.
Bauliche Einrichtung Bauelemente, die mit einem Gebäude weniger eng verbunden sind als die Bestandteile und deshalb ohne Beschädigung des Gebäudes entfernt werden können (z. B. Fenster, Türen, Toilette).
Bauunternehmer Firma, die im Auftrag (Werkvertrag) des Bauherrn Bauleistungen erbringt bzw. Baupläne ausführt. Ein Bauunternehmer ist vorleistungspflichtig, d.h. er erbringt seine Leistungen (Material, Arbeitsleistung, Arbeitslohn) im Voraus, erhält die entsprechende Vergütung aber erst nach der Abnahme der Bauleistung.
Bauwesenversicherung Technische Versicherung, die ein entstehendes Bauwerk vor bauspezifischen Risiken schützt.
Beraubung Beraubung ist eine Art des Diebstahls. Dabei wird unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen den Versicherungsnehmer oder mit ihm in Hausgemeinschaft lebenden Personen (je nach AVB) ein Diebstahl begangen. Als Beraubung gilt auch Diebstahl, der bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Tod, Ohnmacht oder Unfall des Opfers begangen wird.
Berufsutensilien In der Hausratversicherung sind häufig auch Gegenstände miteingeschlossen, die dem versicherten Personenkreis gehören, aber beruflich genutzt werden (Werkzeug, Computer, Arbeitskleidung, etc.).
Bestandteil Teile einer Sache, der so eng mit dieser verbunden ist, dass er ohne Beschädigung der Sache nicht getrennt werden kann. Bei einem Gebäude alle Bauelemente, aus denen es zwingend besteht (z. B. Fundament, Wände, Dach).
Betrieb Ein Motorfahrzeug ist in Betrieb, wenn es sich im Verkehr befindet und/oder sich seine besonderen Eigenschaften (Motor, Kraft, Masse, Geschwindigkeit und eventuell Licht und Lärm) auswirken.
Betriebseinrichtung Gegenstände, die für die Erstellung von Produkten oder Dienstleistungen benötigt werden. Sie gehören zu den versicherten Gegenständen der Geschäftsversicherung.
Betriebsgefahr Die Gefahr aus dem Betrieb eines Motorfahrzeugs besteht im wesentlichen darin, dass durch den Motor Bewegung einer grossen Masse ermöglicht werden.
Betriebsunfall (Maschinenversicherung) Ursache für die Beschädigung oder Zerstörung eines versicherten Objekts (Anlage, Maschine, Installation, Apparat). Im Rahmen der Maschinenversicherung sind alle Arten von Unfällen und Missgeschicken versichert, die sich plötzlich und unvorhergesehen ereignen (All-Risk-Versicherung).
Betriebsunterbrechungsversicherung Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt Ertragsausfälle eines Betriebes, welche durch einen versicherten Schaden (Feuer, Wasser, Einbruch) entstehen. Es handelt sich eigentlich um eine Vermögensversicherung, sie wird aber in der Regel mit einer Geschäfts-Sachversicherung kombiniert.
bewegliche Sache Siehe Mobilie.
Bonussystem "Das Bonussystem ist vor allem in der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie in der Motorfahrzeug-Vollkaskoversicherung bekannt.
Dieses System erlaubt es, die Prämie zu reduzieren. Wird die Police durch keinen Schadenfall belastet, so wird dem Halter ein Bonus (Rabatt) gewährt.
Schon nach einem unfallfreien Jahr setzt das Bonussystem ein. "
Branche Als Branche werden die Versicherungszweige bezeichnet, die je ein spezielles Risiko einschliessen, wie z. B. die Unfallversicherung oder in der Hausratversicherung die Branchen Feuer, Wasser, Diebstahl, Glasbruch.
Brand Ein Brand ist ein Schadenfeuer, das ohne einen bestimmungsgemässen Herd entsteht oder diesen verlässt, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden anrichtet.
Bruchschaden Von einem Bruchschaden spricht man, wenn der Schaden an einem Glas, Spiegel oder glasähnlichen Material nicht nur oberflächlich, sondern durchgängig ist.
Diebstahl "Diebstahl ist eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. In der Diebstahlversicherung werden Schäden durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, Entreissdiebstahl, Taschen- und Trickdiebstahl sowie einfachen Diebstahl versichert.
Juristisch wird Diebstahl folgendermassen definiert: ""Wer jemandem eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern, begeht Diebstahl."" "
Direkter Schaden Unmittelbarer Schaden an einer versicherten Sache.
Direktes Forderungsrecht Sofern (nach SVG) eine Versicherungspflicht besteht, kann der Geschädigte direkt vom Versicherer den vom Schädiger geschuldeten Schadenersatz verlangen.
Doppelversicherung Doppelversicherung besteht, wenn dieselbe Sache gegen ein bestimmtes Risiko gleichzeitig bei mehr als einer Versicherungsgesellschaft versichert ist und die Versicherungssumme den effektiven Wert (Ersatzwert) übersteigt. Häufig verspricht sich der Versicherte davon eine mehrfache Entschädigung.
Dritte Der Dritte ist der Geschädigte, der im SVG durch die Kausalhaftung oder Verschuldenshaftung geschützt werden soll. Der Dritte ist z.B. ein Fussgänger, eine Fahrradfahrerin, ein Mitfahrer, ein anderer Autohalter oder der Besitzer eines Gartenzauns.
Dritteigentum Sachen, die Dritten (z. B. den Angestellten oder Kunden eines Unternehmens) gehören. Versicherte Gegenstände der Geschäftsversicherung.
Einbruchdiebstahl "Einbruchdiebstahl ist eine Art des Diebstahls. Dabei dringt der Täter gewaltsam in ein Gebäude oder in den Raum eines Gebäudes ein, oder er bricht darin ein Behältnis auf.
Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese durch Einbruchdiebstahl oder durch Beraubung angeeignet hat. "
Einfacher Diebstahl Unter einfachem Diebstahl versteht man die unrechtmässige Wegnahme einer Sache ohne Anwendung von Gewalt (weder an Personen (Beraubung) noch an Sachen (Einbruch)). Bei einfachem Diebstahl stehen dem Täter keine grösseren Hindernisse im Weg (z.B.: die Balkontüre oder ein Fenster stehen offen, der Schlüssel liegt unter der Fussmatte).
Einzelpolice Vertragsart der Transportversicherung, bei der ein bestimmter Einzeltransport versichert wird.
Einzelversicherung (Sachversicherung) Versicherung eines einzelnen Objektes (z.B. ein Bild oder ein Haus)
Elektron. Datenverabeitungsanlagen-Vers. (EDVA) Technische Versicherung für EDV-Anlagen.
Elementarereignis Unter die Bezeichnung "Elementarereignis" fallen: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Felssturz, Erdrutsch, Schneedruck, Lawine und Steinschlag. Schäden durch Elementarereignisse werden über die Feuerversicherung vergütet.
Elementargefahr Gefahr, die von der Macht der Natur ausgeht und in der privaten Sachversicherung folgende Schadenereignisse umfasst: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Elementarschaden Ein Elementarschaden ist ein Schaden, der durch ein Elementarereignis verursacht wurde.
Entreissdiebstahl Entreissdiebstahl liegt vor, wenn der Täter dem Opfer Sachen, die dieses auf sich trägt oder in der Hand hält, gewaltsam entreisst. Entreissdiebstahl kann entweder als Beraubung (Anwendung von Gewalt), als einfacher Diebstahl oder als separates Risiko definiert werden.
ER Abkürzung für "Erstes Risiko"
Erdrutsch Elementargefahr, bei der Schäden durch rutschende Erdmassen entstehen.
Ersatzfahrzeug Ein Ersatzfahrzeug ist ein Ersatz für ein Motorfahrzeug gleicher Kategorie, welches für eine befristete Zeit an dessen Stelle in den Verkehr gesetzt wird.
Ersatzwert Der Ersatzwert (EW) ist der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Es ist der Wert, den die Versicherung ihrer Entschädigungsberechnung zu Grunde legt. Der Ersatzwert ist je nach Vertragsbedingungen Zeit- oder Neuwert.
Erstes Risiko Erstes Risiko (ER) ist eine vom Kunden selbst festgelegte Versicherungssumme, die als Höchstwert der Entschädigung für eine bestimmte Gegenstandsgruppe, Kosten oder eine bestimmte Gefahr gelten soll (z.B.: Geldwerte, bei Diebstahl etc.). Im Gegensatz zur Vollwertversicherung gibt es beim Ersten Risiko keine Unterversicherung.
Erstrisikoversicherung Alternative zur Vollwertversicherung bei einer Sachversicherung, um eine Leistungsreduktion wegen Unterversicherung auszuschliessen. Dabei wird die Versicherungssumme auf einen bestimmten Maximalbetrag (erstes Risiko) festgesetzt, der im Schadenfall ausbezahlt wird. Eine Erstrisikoversicherung wird vereinbart, wenn der Versicherungswert nicht im Voraus bestimmt werden kann.
ES Abkürzung für "Elementarschaden"
Explosion Eine Explosion ist eine plötzliche, sehr schnell und heftig ablaufende chemische oder physikalische Reaktion, an der meist Gase oder Dämpfe beteiligt sind.
Fahrhabe Fahrhabe ist ein anderer Ausdruck für bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen gelten.
Fahrnisbauten Unter Fahrnisbauten versteht man Bauten, die nicht als Dauereinrichtung erstellt wurden (Kaninchenstall, Bienenhäuschen, Geräteschuppen,...).
Fahrzeug Fahrzeug ist jedes Ding, das fährt. Darunter fallen Motor- und andere Fahrzeuge (z.B. Fahrräder).
Familienversicherung Versicherungsform der Haushaltversicherung (Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung), bei der sich der Versicherungsschutz über mehrere Personen erstreckt, die in einer dauerhaften Hausgemeinschaft leben.
Fehlerhafte Beschaffenheit "Fehlerhafte Beschaffenheit eines Fahrzeugs liegt z.B. dann vor, wenn eine Handbremse nicht mehr funktionstüchtig ist oder wenn Öl ausfliesst.
Führt eine fehlerhafte Beschaffenheit zu einem Schaden, so haftet der Halter auch ohne Verschulden. Es handelt sich hier um eine (milde) Kausalhaftung."
Feuer """Feuer"" bezeichnet eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind (siehe auch Feuerversicherung).
Der Begriff ""Feuer"" wird auch als Abgrenzung zum Brand verwendet. Als Feuer wird dann ein Nutzfeuer bezeichnet. "
Feuerversicherung Die Feuerversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Schäden durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse und abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge. Ebenfalls versichert ist das Abhandenkommen infolge von Feuer.
Flottenrabatt Prämienvergünstigung für Kunden, die beim gleichen Versicherer mehrere Motorfahrzeugversicherungen abschliessen (z. B. für die Geschäftsfahrzeuge eines Unternehmens).
Flottenversicherung Versicherung, bei der die ganze Motorfahrzeugflotte eines Halters (meist mehr als 10 Motorfahrzeuge eines Unternehmens oder der öffentlichen Hand) in einer Police zusammengefasst wird.
Gästeeffekten Persönliche Gegenstände, die ein Gast in den Haushalt des Versicherungsnehmers mitbringt, werden unter dem Begriff der "Gästeeffekten" zusammengefasst. (Kleider, Schuhe, Toilettenartikel, Sportartikel u.ä.).
Gebäude Unbewegliches Gebilde mit Dach und benutzbarem Raum, das einer Bautätigkeit entspringt und dauerhaft eingerichtet wird.
Gebäudesachversicherung Siehe Gebäudeversicherung.
Gebäudeverglasung Fenster, Isolierverglasung, Türen, Glasbausteine, etc. zählen zur Gebäudeverglasung. Lavabos, Bidets, Closets werden häufig mit der Gebäudeverglasung mitversichert.
Gebäudeversicherung "Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen auf, die durch Feuer, Wasser und Glasbruch entstehen. In der Gebäudeversicherung sind auch zur Wohnung gehörende Einrichtungsgegenstände mitversichert (Einbauschränke, Öfen, Herde, Bäder, Fensterläden, etc.).
Die Versicherung von Gebäuden gegen Feuerschäden ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
Der Versicherungsschutz und die Prämien sind von Kanton zu Kanton verschieden. In der Regel wird der Schaden versichert, der durch Brand, Blitzschlag, Explosionen und Elementarschäden entsteht. "
Gebäudeversicherungsanstalt Siehe Kantonale Gebäudeversicherung
Geldwerte "Unter Geldwerten wird nicht nur Bargeld verstanden, sondern auch Wertpapiere, Sparhefte, Edelmetalle (unverarbeitet), Münzen und Medaillen, lose Edelsteine und Perlen.
Geldwerte sind meistens summenmässig limitiert versichert. "
Geleaste Sache Siehe anvertraute Sache.
Gemietete Sache Siehe anvertraute Sache.
Generalpolice Vertragsart der Transportversicherung, die für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art gilt. Dabei muss jede Warensendung beim Versicherer einzeln angemeldet werden. Dieser verbucht die Prämie, ohne dass jedes Mal eine neue Versicherungspolice ausgestellt wird. Der Versicherungsnehmer erhält dann monatlich die Rechnung für den aufgelaufenen Prämienbetrag.
Geschädigte "Der Geschädigte ist einer der Beteiligten im Dreieck Versicherer - Versicherter - Geschädigter.
Geschädigter ist derjenige, der einen Schaden erlitten hat. "
Geschäftssachversicherung siehe Geschäftsversicherung.
Geschäftsversicherung Zur Geschäftsversicherung werden all jene Versicherungsverträge gezählt, die Schäden durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Einbruch sowie Haftpflicht und Betriebsunterbruch in Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben versichern.
Glasbruchversicherung Die Glasbruchversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Bruchschäden an Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung. Darin sind in der Regel auch Lavabos, Bidets oder Closets eingeschlossen.
Grüne Karte Versicherungsnachweis für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung eines Motorfahrzeughalters. Die grüne Karte wird in ganz Europa anerkannt.
GUSTAVO Anfangsbuchstaben der Kantone ohne Kantonale Gebäudeversicherung. Unterschieden werden Kantone, in denen die Gebäudeversicherung für die Feuerversicherung freiwillig ist (Appenzell Innerrhoden, Genf, Tessin und Valais) oder obligatorisch (Uri, Schwyz und Obwalden).
Hagel "
Elementargefahr, bei der Schäden durch Hagelkörner entstehen. "
Halter "Nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt derjenige als Halter, welcher tatsächlich über das Motorfahrzeug verfügt und dieses in seinem Interesse und auf seine Kosten benützt.
In der Praxis gilt derjenige als Halter, dessen Name im Fahrzeugausweis eingetragen ist. "
Halterwechsel Von Halterwechsel spricht man, wenn das Motorfahrzeug auf einen neuen Halter übergeht (Handänderung des Motorfahrzeuges).
Haushaltversicherung Sammelbegriff für Versicherungen des Privathaushalts. Umfasst die Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Wertsachenversicherung und die Privatrechtsschutzversicherung.
Hausrat Alle beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenstände des Haushalts, die nicht Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen sind, gelten als Hausrat. Zum Hausrat gehören das Mobiliar, Kleidung, Gästeeffekten, Sportgeräte etc.
Hausratindex Der Hausratindex beziffert die Teuerung der Hausratgegenstände. Er wird jährlich zum 30. September vom Sachversicherungsverband (SSV) berechnet. Die automatische Summenanpassung orientiert sich am Hausratindex.
Hausratversicherung Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch am Hausrat entstehen.
Havarie-Grosse "Alte Regel der Schifffahrt.
Eine Havarie-Grosse liegt vor, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass zur Rettung von Schiff und Ladung aus einer unmittelbar drohenden Gefahr Kosten aufgewendet oder andere Opfer gebracht werden. Die Havarie-Grosse beruht auf der Idee der Gefahrengemeinschaft und bestimmt, dass der Schiffseigentümer (Reeder) und die Eigentümer der transportierten Güter gemeinsam für die entstandenen Kosten aufkommen. "
Hochwasser Von Hochwasser spricht man, wenn Wasser als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen auftritt, sich aber innerhalb der ihm von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen bewegt.
Höhere Gewalt "Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, unvorhersehbares, aussergewöhnliches und vom menschlichen Verhalten unabhängiges Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht.
Höhere Gewalt sind z.B. extreme Sturmwinde, Felsstürze oder Überschwemmungen. "
Hohlglas Geblasene oder gegossene Gläser, z.B. Trinkgläser, Vasen, Beleuchtungskörper, etc.
Immobilie Unbewegliche Sache (z. B. unbebautes oder bebautes Grundstück, Eigentumswohnung).
Implosion Eine Implosion ist eine schlagartige Zertrümmerung eines Hohlkörpers durch äusseren Überdruck (z.B. bei Bildschirmröhren von Fernsehgeräten oder Computern).
Incoterms "Abk. für: International Commercial Terms.
Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC, International Chamber of Commerce). Die Incoterms regeln die Aufgaben-, Kosten- und Risikoteilung im internationalen Handel. "
Inkasso Einziehung von Geldforderungen
Innere Unruhe Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, die anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult begangen werden.
Inventar Monetäre Bewertung der Einrichtungen und Waren eines Unternehmens zur Bestimmung der Versicherungssumme.
Inventarblatt für Hausrat Ein Formular, auf welchem sämtliche Hausratgegenstände einzeln oder in Gruppen aufgeführt werden. Es dient zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme.
Kantonale Gebäudeversicherung Versicherungseinrichtung, bei der - teilweise obligatorisch, teilweise freiwillig - Gebäude (z.T. auch Fahrhabe) versichert werden müssen oder können. Sie hat, im Gegensatz zu den privaten Versicherern, keinen werbenden Aussendienst.
Kaskoversicherung Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Motorfahrzeug-Kaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Ereignisses. Bei Teilkasko sind u. a. folgende Schadenursachen gedeckt: Brand, Blitz, Explosion, Kurzschluss, Elementarereignisse, Diebstahl, Glasbruch, Tiere. Bei Vollkasko kommt die Kollision hinzu.
Kassenschrank Verschliessbarer Behälter, in welchem vor allem Geldwerte oder Schmuck aufbewahrt wird. Entspricht dieser bestimmten Anforderungen, können Werte mit einer höheren Versicherungssumme versichert werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Kassenschrankes berechnet.
Kleinmotorrad Kleinmotorräder sind einplätzige Motorräder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum bis zu 50 cm3.
Kontrollschilder Kontrollschilder werden umgangssprachlich auch Nummernschilder oder Autonummern genannt. Sie dienen u.a. der Identifizierung des Halters und der obligatorischen Haftpflichtversicherung.
Kosten Unter Kosten versteht man die effektiven Ausgaben, die einem Versicherungsnehmer im Schadenfall durch zusätzliche Lebenshaltung, Notverglasung, Nottüre oder -schlösser, sowie Schlossänderungs- und Räumungsarbeiten entstehen. Die Erstattung der Kosten ist in der Regel summenmässig limitiert.
Leasing Leasing ist das Vermieten von Gütern, wobei die Mietzahlungen bei einem eventuellen späteren Kauf angerechnet werden können.
Lebenshaltungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass der Versicherte das eigene Zuhause nicht nutzen kann (z. B. nach einem Feuer, Wassereinbruch oder Sturm). Die Hausratversicherung deckt die Mehrausgaben für die Lebenshaltung (z.B. für ein Hotelzimmer und auswärtige Verpflegung) bis zum vorgesehenen Betrag.
Lenker Lenker ist, wer ein Motorfahrzeug führt. Er kann gleichzeitig Halter sein oder auch nicht.
Malus Tarifliche Höhereinstufung aufgrund des individuellen schlechten Schadenverlaufes.
Manipulationsversicherung Transportversicherung für Unternehmen, die schwere Maschinen oder Maschinenteile (z. B. Turbinen, Schiffsmotoren) auf ihrem Werksgelände verschieben.
Maschinenkaskoversicherung Technische Versicherung und Variante der Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen.
Maschinenversicherung Technische Versicherung für Unternehmen, die Anlagen, Maschinen, Installationen und Apparate gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch innere oder äussere Einwirkungen versichert.
Mittelbarer Schaden Reine Vermögensschäden, die als Folge eines Sachschadens entstehen (Folgekosten).
Mobiliarverglasung Zur Mobiliarverglasung zählen alle Glasflächen an Möbeln sowie Wandspiegel.
Mobilie Bewegliche körperliche Sache (z. B. Auto, Möbel-, Schmuck- oder Kleidungsstück).
Monopol "
Bei der Gebäudeversicherung schreiben die meisten Kantone für die Feuerversicherung (Feuer und Elementargefahr) die kantonale Gebäudeversicherung vor. Diese hat also eine Monopolstellung. Kein Monopol kennen die GUSTAVO - Kantone. Die Kantone Nidwalden und Waadt kennen für die Hausrat- und Geschäftsversicherung ebenfalls ein Monopol. "
Montageversicherung Technische Versicherung, die Maschinen, Anlagen, Installationen oder Apparate eines Unternehmens für die besonderen Gefahren während der Montage / Demontage und Probebetrieb versichert.
Motorfahrzeug Motorfahrzeug im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Gegenstand dieser obligatorischen Versicherung ist die Haftpflicht des Halters oder Lenkers eines Motorfahrzeugs für Personen- und Sachschäden. Grund für die Schaffung des Obligatoriums war der Schutz des Geschädigten, der nur bei Zahlungsfähigkeit des haftpflichtigen Halters gewährleistet ist.
Motorfahrzeug-Halterhaftpflicht Kausalhaftung des Motorfahrzeughalters für den Schaden, der durch sein Motorfahrzeug bei Drittpersonen angerichtet wird. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (scharfe Kausalhaftung aufgrund der Betriebsgefahr des Motorfahrzeuges).
Motorfahrzeug-Kaskoversicherung Diese Versicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Ereignisses.
Motorräder Als Motorräder gelten mit Ausnahme der Motorfahrräder (Mofas) alle einspurigen, zweirädrigen Motorfahrzeuge sowie die dreirädrigen Motorfahrzeuge, die nicht als Motorwagen gelten.
Motorwagen Die Motorwagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie vier (oder drei) Räder haben und mehr als 400 kg Leergewicht aufweisen.
Nationaler Garantiefonds Zusammenschluss der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer zur Deckung von Schäden, die von unbekannten oder nicht versicherten Motorfahrzeugen und Fahrrädern verursacht werden.
Neuwert "Wird eine Versicherung zum Neuwert (NW) abgeschlossen, so entspricht die Leistung der Versicherung in einem Schadenfall dem aktuellen Marktpreis.
Die Hausratversicherung wird in der Regel zum Neuwert abgeschlossen, deshalb ist eine aktuelle Anpassung der Versicherungssumme bei Neuanschaffungen notwendig.
Bei gewissen Versicherungen wird die Versicherungssumme an die Entwicklung bestimmter Indizes angepasst bzw. von Zeit zu Zeit automatisch erhöht. "
Notverglasung Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung und Geschäftsversicherung, der dadurch entsteht, dass eine versicherte Gebäudeverglasung notfallmässig repariert werden muss. Die Hausratversicherung / Geschäftsversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.
Nutzfeuer Ein Nutzfeuer ist ein Feuer, das an seinem dafür vorgesehenen Ort entsteht und einem beabsichtigten Zweck dient (z.B. Feuer im Kamin, Feuer im Gartengrill, Feuer auf dem Gasherd, Feuer im Heizungskessel). Das Gegenteil zum Nutzfeuer ist das Schadenfeuer.
NW Abkürzung für "Neuwert"
Obligatorium Von Gesetzes wegen müssen Personen oder Sachen gegen bestimmte Risiken versichert werden. Die Versicherung erfolgt durch staatliche Institutionen mit oder ohne Monopol oder durch private Gesellschaften (z.B.: Kantonale Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, etc.).
Pauschalpolice Vertragsart der Transportversicherung, die für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art gilt. Dabei muss der Versicherungsnehmer die einzelnen Warensendungen nicht anmelden. Massgebend für die Berechnung der Prämien sind die Art der Güter und die Anzahl der Transporte. Der Versicherer fordert die Prämie zu Beginn der Versicherungsperiode ein.
Pool Um die Versicherungskapazität für besondere Risiken zu vergrössern, schliessen sich mehrere Versicherer in einem sogenannten Pool zusammen, an dem sie mit einer bestimmten Quote beteiligt sind. Überschüsse und Verluste werden auf die Mitglieder des Pools nach Massgabe ihrer Quoten verteilt (Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken, Schweizer Pool für die Luftfahrtversicherungen, Schweizer Elementarschaden-Pool, Pool Schweizerischer Lebensversicherungsgesellschaften für Freizügigkeitspolicen).
Prämienanpassungsklausel (PAK) Die Parteien können - durch entsprechende Klauseln in den AVB - vereinbaren, dass der Versicherer Prämien oder Selbstbehalte während der laufenden Vertragsdauer anpassen kann. Dem Versicherungsnehmer ist gleichzeitig im Fall einer solchen Vertragsanpassung ein angemessenes Kündigungsrecht einzuräumen.
Privatgebrauch Nutzung von Sachen für private Zwecke.
Räumungs- und Entsorgungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses, der durch Aufräum- und Entsorgungsarbeiten entsteht (z. B. nach einem Feuer, Einbruch oder Sturm). Die Hausratversicherung / Geschäftsversicherung deckt diese Kosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag.
Rohbauversicherung Sachversicherung, die ein entstehendes Bauwerk vor Feuer und Elementarereignissen schützt. Im Schadenfall wird der Vermögensbedarf ersetzt, um den Rohbau wieder auf den Stand unmittelbar vor dem versicherten Ereignis zu bringen.
Rückwirkungsschäden Ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Rückwirkungsschäden sind Ertragsausfälle, die bei einem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass ein Zulieferer oder Abnehmer einen versicherten Schaden erleidet.
Sabotage (Maschinenversicherung) Mutwillige Beschädigung oder Zerstörung eines versicherten Objekts (Anlage, Maschine, Installation, Apparat). Wird im Rahmen der Maschinenversicherung versichert (All-Risk-Versicherung).
Sache Beweglicher (Mobilie) oder unbeweglicher (Immobilie) körperlicher Gegenstand.
Sachschäden "Als Sachschaden wird der durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache entstandene finanzielle Schaden bezeichnet.
Auch bei Verletzung und Tötung von Tieren liegt ein Sachschaden vor. "
Sachversicherung Sachversicherung ist wie der Begriff der "Personenversicherung" ein Sammelbegriff für bestimmte Versicherungsbranchen. Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Fahrhabe oder Gebäude entstehen, werden durch Sachversicherungen entschädigt. Zur Gruppe der Sachversicherungen gehören u.a. die Hausrat- und die Gebäudeversicherung.
SB Abkürzung für "Selbstbehalt"
Schadenfeuer Ein Schadenfeuer hat, im Gegensatz zum Nutzfeuer oder Sengschaden, seinen bestimmungsmässigen Herd verlassen, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden angerichtet. (z.B. ein auf den Teppich vor dem Cheminée übergreifendes Feuer, eine den Vorhang in Brand setzende Kerzenflamme, etc.)
Schadenminderungs- und Rettungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses, der dadurch entsteht, dass ein versicherter Gegenstand gerettet oder vor grösserem Schaden bewahrt wird. Die meisten Versicherungen decken diese Kosten.
Schadenverhütungskosten Kosten, die der Versicherungsnehmer tragen muss, wenn Drittpersonen etwas unternehmen, um einen unmittelbar drohenden, versicherten Schaden zu verhindern.
Schlossänderungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass der Versicherte Schlösser (z.B. an der Wohnung) auswechseln muss (z. B. nach einem Einbruch). Die Hausratversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.
Schneedruck Überlast durch Schnee mit schädigender Wirkung auf Dach oder Wände.
Schneerutsch Durch Dachlawinen oder von Bäumen fallender Schnee usw. verursachter Schaden, z.B. bei der Motorfahrzeugversicherung am Motorfahrzeug.
Selbstbehalt "Bei verschiedenen Versicherungen trägt der Versicherte einen Teil des Schadens selbst, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages. Mit einem Selbstbehalt (SB) wird vermieden, dass viele Kleinschäden angemeldet werden.
Andere Ausdrücke für Selbstbehalt sind die Begriffe ""Selbstbeteiligung"" und ""Franchise"". "
Sengschaden Zum Beispiel durch Funkenwurf des Cheminées oder glühende Zigarettenasche hervorgerufene Schäden (immer ohne Flamme).
Sicherheitsinstitut Schweizerisches Institut zur Förderung der Sicherheit (Sicherheitsinstitut), vormals BVD - Brandverhütungsdienst. Beratungsstelle für Gewerbe und Industrie. Das Sicherheitsinstitut berät und unterstützt Betriebe in Fragen wie Brandverhütung, Arbeitssicherheit. Das Sicherheitsintitut wird durch die Schweizerische Versicherungswirtschaft getragen.
SIFS Abkürzung für Sicherheitsinstitut.
Standortversicherung In der Hausratversicherung schützt die Standortversicherung die versicherten Sachen an ihrem Standort oder am Arbeitsplatz.
Stichtagsversicherung Geschäftsversicherung, bei der zu Beginn eines Versicherungsjahres eine provisorische Versicherungssumme festgelegt wird (= Bezugsgrösse für provisorische Prämie). An vereinbarten Stichtagen (z. B. am Ende jeden Monats) meldet der Versicherte seinen tatsächlichen Warenbestand. So kann die effektive Versicherungssumme pro Periode festgestellt und am Ende des Versicherungsjahres die definitive Prämie abgerechnet werden.
Strolch Der Strolch zeichnet sich dadurch aus, dass er ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet.
Stromwirkungsschaden Ein Stromwirkungsschaden kann an elektrischen Apparaten durch Überspannung oder Kurzschluss entstehen. Er wird wie ein Schaden durch ein Nutzfeuer behandelt und ist in der Regel nicht versichert. Eine Ausnahme bildet der Blitzschlag.
Sturm Sturm ist in der Hausratversicherung Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume entwurzelt oder Gebäude abdeckt.
SVG Abkürzung für "Bundesgesetz über den Strassenverkehr" vom 12. Dezember 1958.
Taschen- / Trickdiebstahl Diebstahl, bei denen der Täter durch Können, List, Trick oder Täuschung vom eigentlichen Diebstahlvorgang ablenkt, wird Trick- oder Taschendiebstahl genannt. Er wird wie einfacher Diebstahl behandelt.
Technische Versicherungen In der technischen Versicherung geht es um technische Anlagen. Darunter versteht man Maschinen, Anlagen und Apparate aller Art. Der Deckungsbereich ist weit gefasst. Soweit die AVB keine ausdrücklichen Ausschlüsse vorsehen, sind alle Beschädigungen und Zerstörungen gedeckt, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten.
Teilwertversicherung Alternative zur Vollwertversicherung bei einer Sachversicherung, um eine Leistungsreduktion wegen Unterversicherung auszuschliessen. Dabei wird die Versicherungssumme auf einen prozentualen Anteil des Vollwerts festgesetzt, der im Schadenfall ausbezahlt wird. Eine Teilwertversicherung wird vereinbart, wenn ein Totalschaden höchstwahrscheinlich nie eintreten wird.
Tierschäden Bei der Motorfahrzeug-Kaskosversicherung: Kollision des Motorfahrzeugs mit einem Tier auf öffentlicher Strasse.
Tierversicherung Tiere können u. a. gegen Unfall- und Krankheitskosten versichert werden.
Transportversicherung "Die Transportversicherung deckt Güter gegen Risiken während des Transports.
Sie umfasst zwei Hauptzweige:
Bei der Transportversicherung / Warenversicherung geht es um das transportierte Gut selbst. Bei der Verkehrshaftungsversicherung geht es um den Spediteur und den Frachtführer.
Daneben gehören einige weitere Versicherungen zu den Transportversicherungen: Valorenversicherung, Werkverkehrsversicherung, die Manipulationsversicherung sowie die Kaskoversicherung für Transportmittel.
Es gibt drei Varianten der Transportversicherung: die Eingeschränkte Versicherung, die erweiterte Versicherung und die Versicherung für alle Risiken (All Risk).
In der Transportversicherung gibt es vier verschiedene Vertragsarten: Einzelpolice, Generalpolice, Pauschalpolice und Umsatzpolice."
Überschwemmung Elementargefahr, bei der Schäden durch Wasser entstehen als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen; die von der Natur oder vom Menschen gezogenen Grenzen werden überbordet.
Umsatzpolice Vertragsart der Transportversicherung für Unternehmen, die regelmässig gleichartige Güter auf den gleichen Transportwegen und mit den gleichen Transportitteln transportieren. Dabei muss der Versicherungsnehmer die einzelnen Warensendungen nicht anmelden. Massgebend für die Berechnung der Prämien ist der gesamte Warenwert der Transporte während einer bestimmten Zeitdauer.
Umzugsversicherung In der Hausratversicherung schützt die Umzugsversicherung die versicherten Sachen beim Umzug von einem Wohnort zum anderen. Der Schutz besteht innerhalb des versicherten Gebiets.
Unabhängig von Schienen Unabhängig von Schienen ist das Motorfahrzeug im Unterschied zu Eisenbahn und Tram. Schienenfahrzeuge sind deshalb keine Motorfahrzeuge nach SVG.
Unbewegliche Sache Siehe Imobilie.
Unterversicherung (UV) Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme tiefer liegt als der Wert des versicherten Gegenstandes im Zeitpunkt des Schadens (Ersatzwert). Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzen. Im Totalschaden ist die Leistung auf die Versicherungssumme beschränkt. Die Proportionalregel kann durch Vereinbarung (Erstrisikodeckung) ausgeschaltet werden.
UV Abkürzung für "Unterversicherung"
Valorenversicherung Transportversicherung für Valoren (Wertpapiere, Edelmetalle, Banknoten, Münzgeld etc.).
Vandalismus Vandalismus ist die mutwillige Zerstörung von Gegenständen, meist aus Wut oder Aggressivität. Werden Hausratgegenstände und Gebäudeteile bei einem Einbruchdiebstahl zerstört, sind diese in der Regel über die Diebstahlversicherung versichert (Folgeschaden).
Verlegen / Verlieren Verlegen und Verlieren liegt dann vor, wenn der Besitzer den letzten Standort einer Sache nicht mehr nennen kann. Sachen, die durch Verlegen oder Verlieren abhanden kommen, sind in der Hausratversicherung nicht versichert.
Verlust der Urteilsfähigkeit Vorübergehender Verlust der Urteilsfähigkeit des Lenkers liegt z.B. dann vor, wenn dieser eine Herzattacke hat oder ohnmächtig wird.
Versicherte Person "Allgemein:
Die Person, deren Sachen, Vermögen oder Person Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Sie ist auch anspruchsberechtigt. Synonym: der Versicherte.
In der Personenversicherung:
Die Person, auf deren Leben die Versicherung gestellt ist, oder für die eine Unfall- oder Krankendeckung vereinbart ist. "
Versicherungsbescheinigung siehe Versicherungsnachweis.
Versicherungsdauer Die Zeitspanne, während welcher der Versicherungsschutz wirksam ist. Sie wird in der Regel in mehrere Versicherungsperioden unterteilt. Die Versicherungsdauer kann mit der Vertragsdauer zusammenfallen.
Versicherungsfall Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers, bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.
Versicherungsnachweis Der Versicherungsnachweis (Versicherungsbescheinigung) beweist, dass für das betreffende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung existiert, die dem Gesetz genügt. Der Versicherer stellt den Versicherungnachweis aus.
Versicherungsobligatorium (Hausrat) Verschiedene Kantone schreiben für den Hausrat eine Versicherungspflicht bei Feuer und Elementargefahren vor.
Versicherungsort Sachen sind an dem /den in der Police bezeichneten Ort/Orten versichert. Hausrat kann sich auch ausserhalb des bezeichneten Standortes befinden, in der Regel jedoch höchstens für ein bis zwei Jahre (je nach Versicherungsvertrag). Dies ist wichtig bei Militärdienst, Reisen etc. Der Leistungsumfang ist dabei jedoch beschränkt (Limiten).
Versicherungspflicht Bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Versicherungspolice Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen.
Versicherungssumme Die in der Versicherungspolice festgehaltene Summe, die fällig wird, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Die Versicherungssumme (VS) wird von den Parteien frei vereinbart, richtet sich aber in der Sachversicherung nach dem Wert der Sache.
Versicherungswert Der Geldwert, den die versicherte Sache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufweist.
Vertragsdauer Die Zeitspanne vom Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages.
Vollwertversicherung Die Sachversicherung ist in der Regel eine Vollwertversicherung. Das bedeutet, dass das gesamte vorhandene Inventar zu seinem vollen Wert versichert werden muss (z.B. Hausratversicherung, Geschäftsversicherung).
VS Abkürzung für "Versicherungssumme"
Waren Sachen, die für den Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind. Versicherte Gegenstände der Geschäftsversicherung.
Wärmetauscher Ein Wärmetauscher ist Bestandteil einer Wärmepumpe. Diese gibt z. B. die Erdwärme oder Sonnenwärme mittels einer Übertragungsflüssigkeit an einen Wasserkreislauf ab, der die Wärme in das Haus trägt. Aus diesem Kreislauf kann austretende Flüssigkeit einen Wasserschaden verursachen, der von der Wasserversicherung - z.T. mit Prämienzuschlag - entschädigt wird.
Wasser Versicherbare Grundgefahr der Sachversicherung.
Wasser(schaden) Versicherbare Grundgefahr der Sachversicherung.
Wechselschilder Mit Wechselschildern kann ein Halter, der zwei Motorfahrzeuge besitzt, die gleichen Kontrollschilder für diese beiden Fahrzeuge verwenden. Er darf aber immer nur ein Fahrzeug verwenden, welches mit den Schildern versehen sein muss.
Werkverkehrsversicherung Transportversicherung für Unternehmen, die eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen in der Schweiz transportieren.
Wertminderung Mit zunehmendem Alter und durch Abnützung vermindert sich der Wert eines versicherten Gegenstandes. Je nach Vertragsbestimmungen wird im Schadenfall der Neuwert um die Wertminderung gekürzt und somit nur noch der Zeitwert entschädigt.
Wertsachenversicherung Die Wertsachenversicherung gehört in die Gruppe der Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden an Schmucksachen, Pelzen, Bildern, Musikinstrumenten und anderen persönlichen Wertsachen infolge von Diebstahl, Feuer und Wasser. Neben den herkömmlichen Risiken können in der Regel auch Beschädigungen und Zerstörung, Abhandenkommen und Verlieren versichert werden.
Wiederbeschaffungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass versicherte Gegenstände wiederbeschafft werden müssen (z. B. Ausweise, Kreditkarten, Abonnemente, Flugtickets). Die Hausratversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.
Wohneigentum, selbst genutzt Am Wohnsitz des Versicherten durch den Versicherten genutztes Wohneigentum (Stockwerkeigentum, Liegenschaft im Allein- oder Miteigentum, selbständiges und dauerndes Wohnrecht).
ZB Abkürzung für "Zusatzbedingungen" (zu den AVB)
Zeitwert Als Zeitwert (ZW) wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung einer gleichartigen Sache erforderlich ist, abzüglich der Wertminderung infolge von Abnützung, Alter oder anderen Gründen.
Zum Gebrauch entwenden "Entwenden bedeutet, eine Sache mit List oder Gewalt gegen den Willen des Eigentümers wegnehmen.
Wenn diese Sache, nur für eine beschränkte Zeit verwendet wird, ohne sie behalten zu wollen, wird von Gebrauch gesprochen. "
ZW Abkürzung für "Zeitwert"
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