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Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung steht allgemein für eine Wohngebäude Feuer- und Elementarschädenversicherung, die im Rahmen eines gemeinsamen Versicherungsschluss einen Versicherungsschutz für mehrere Einzelgefahren, wie Feuer-, Leitungs-wasser- und Sturmversicherung ermöglicht. Gegenstand der Gebäudeversicherung sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude mit ihren Gebäudebestandteilen und Zubehör einschliesslich unmittelbar an das Gebäude anschliessender Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück. Sie ist eine Trägerin zum Schutze im Vertrag  bezeichneten Gebäude, Nebengebäuden, als auch Garagen. Gebäude wie Gartenhütten werden separat versichert und bedürfen einer zusätzlichen gesonderten Regelung im Versicherungsvertrag. Je nach Umfang ist auch Zubehör mitversichert.

Es gelten in der Schweiz für die Gebäudeversicherung (Feuer und Elementarschäden) in verschiedenen Kantonen andere Rechte. In diesem Fall ist auch die Gebäude-versicherung nicht ausgeschlossen. In den meisten Kantonen sind alle Gebäude obligatorisch bei den kantonalen Gebäudeversicherungen gegen Feuerschäden zu versichern. In den übrigen Kantonen kann das Feuerrisiko im Rahmen der Gebäudesachversicherung bei einer privaten Gesellschaft übernommen werden.

In diesen Kantonen gilt das Obligatorium bei der kantonalen Gebäudeversicherung:

Aargau Neuenburg
Appenzell-Ausserrhoden Nidwalden
Basel-Land Schaffhausen
Basel-Stadt Solothurn
Bern St.Gallen
Freiburg Thurgau
Glarus Waadt
Graubünden Zürich
Jura Zug
Luzern

In diesen Kantonen gilt das Obligatorium bei einem beliebigen Versicherer:

Obwalden
Schwyz
Uri

In diesen Kantonen steht es dem Eigentümer frei, sein Gebäude zu versichern:

Appenzell-Innerrhoden
Genf
Tessin
Valaise (Wallis)


Die kantonalen sowohl als auch die privaten Versicherungsgesellschaften bieten mit der Feuerversicherung folgenden allgemeinen Deckungsumfang an:

Feuerschäden

Brand – Rauch – Versengung – Blitzschlag – Explosion

Elementarschäden

Hochwasser und Überschwemmung – Sturm (mind. 75 km/h Windgeschwindigkeit) -Hagel – Schneedruck – Lawinen – Erdrutsch – Felssturz – Steinschlag

Zudem bieten die Gebäudeversicherer Zusatzversicherungen für Waren und Gerätschaften für den Liegenschaftenunterhalt (Rasenmäher, Gartengeräte, Reinigungsmaterial usw.) Brennstoffvorräte (Heizöl, Holz usw.)

Vertragsregelungen AVB

Die AVB enthalten eine Reihe von Ausschlussbestimmungen. Hierbei gilt zu beachten, dass die Ausschlüsse ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen gelten. Führt z.B. eine versicherte Ursache einen Ausschlusstatbestand herbei, so greift auch dafür der Ausschluss, sofern nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Eingeschlossene und ausgeschlossene Ursache können aber auch unabhängig voneinander eintreten. Das Gebäude erleidet gleichzeitig sowohl durch direkte Sturmeinwirkung als auch durch eine vom Sturm ausgelöste Sturmflutwelle. Wird das versicherte Gebäude nicht nur zu Wohnzwecken genutzt und ist vorhandenes gewerblich genutztes Gebäudezubehör nicht anderweitig versichert, etwa über eine Betriebs-Inhaltsversicherung, bleibt zu versuchen, eine entsprechende Ergänzung der Wohngebäudeversicherung zu erreichen. Bestehen Unklarheiten darüber, ob vom Versicherungsnehmer in Mietwohnungen eingebaute Möbel als Gebäudebestandteil anzusehen sind, sollten Sie dies durch eine einzelvertragliche Regelung klarstellen lassen. Versicherungsschutz bei Frost und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren ausserhalb des Versicherungsgrundstücks sind zusätzlich abzusichern.

Für den Fall der Fälle und damit Sie im Schadenfall finanziell abgesichert sind, sollten Sie auch als Gewerbe­treibender darüber nachdenken Ihre eigene Immobilie mit einer ausreichend hohen Versicherungssumme abzusichern, denn eine komplette Zerstörung des Gebäudes ist häufig auch Existenz bedrohend. Betriebsgebäude müssen mindestens ebenso umfassend durch eine Gebäudeversicherung abgesichert werden, wie private Wohngebäude.

Wichtig:

Bei den einzelnen Versicherern gibt es zum Teil erhebliche Leistungsunterschiede. Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die oben genannten Leistungen exemplarisch gelten.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie Prior Finanzdienstleister GmbH für die kompetente und unabhängige Beratung. Natürlich können Sie auch direkt ein Angebot anfordern, indem das Anmeldeformular ausfüllen.

   


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