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Privathaftpflichtversicherung

Ein Missgeschick kann schnell mal passieren. Eine Privathaftpflicht hilft in dem Fall, wenn dabei für Drittpersonen Schaden entsteht. Es ist also eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, welche für private

Versicherungsnehmer und deren Familie gilt. Die Versicherungsgesellschaft wird im Schadensfalle Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen abgelten. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zum Ersetzen eines entstandenen Schadens ab. Da eine solche Verpflichtung sehr kostspielig sein kann (besonders bei Schädigung von Personen können Ersatzansprüche sehr hoch sein), schützt die Privathaftpflicht den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche. Und im Fall von unbegründeten Forderungen setzt sich die Versicherung für den Versicherungsnehmer zur Wehr.

Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, muss dieser durch Fahrlässigkeit oder auch grobe Fahrlässigkeit entstanden sein. Ferner muss der Schaden und die entstehenden Ansprüche im privaten Bereich entstanden sein. D.h. wenn jemand während der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursacht, wird dieser nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Ebenfalls nicht gedeckt werden Schäden, die Dritten vorsätzlich zugefügt werden. Die Privathaftpflicht deckt die typischen Risiken des Alltags ab. Darunter gehören unbeabsichtliche Verletzung von Dritten (z.B. beim Sport), Sachschäden, wie Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, usw.

Die meisten Anbieter von solchen Versicherungen decken auch Schäden im Zusammenhang mit dem gelegentlichen Nutzen von fremden Motorfahrzeugen (z.B. der entstehende Bonusverlust für den Fahrzeughalter). Die Garantiesumme kann frei gewählt werden. Sinn machen in der Regel zum Beispiel Garantiesummen zwischen einer bis fünf Millionen Franken.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann für ein Jahr oder mehrere Jahre abgeschlossen werden. Damit der lückenlose Versicherungsschutz gewährleistet ist, verlängert sich die Versicherung automatisch, wenn sie nicht firstgerecht gekündigt wird. Der Abschluss einer Privathaftpflicht ist für Privathaushalte dringendst zu empfehlen. Denn schnell einmal ist ein Schaden entstanden, der die finanziellen Möglichkeiten eines Haushaltes bei weitem übersteigt. Zusammen mit einer privaten Rechtsschutzversicherung lassen sich so die täglichen Haftungsrisiken stark reduzieren.

Kombinationsmöglichkeit von Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Oft werden Haftpflichtversicherungen und Hausratversicherungen im Paket angeboten. Man kann die beiden Versicherungen selbstverständlich trennen, die Kombination hat aber auch ihre Vorteile: In vielen Fällen erfordern Ereignisse nämlich beiderlei Schutz. Angenommen eine Kerze ihres Weihnachtsbaumes löst einen Wohnungsbrand aus. Werden dadurch persönliche Effekten zerstört, sind diese durch die Hausratversicherung gedeckt. Wer aber bezahlt den Laptop eines Freundes? Die ausgeliehene CD-Rarität? An dieser Stelle springt die Haftpflichtversicherung ein. Dies gilt auch für unabsichtlich entstandene Schäden, welche Drittpersonen betreffen, wie die zersprungene Scheibe des Nachbarhauses oder ein zerkratztes Auto. In der Schweiz werden pro Jahr gegen eine Million solcher Bagatellfälle gemeldet, welche durch die Haftpflicht gedeckt werden.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie Prior Finanzdienstleister GmbH für die kompetente und unabhängige Beratung. Natürlich können Sie auch direkt ein Angebot anfordern, indem das Anmeldeformular ausfüllen.

   


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