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Glasbruchversicherung

Die Glasbruchversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Bruchschäden an Mobiliar- und/oder Gebäudeglas. Zum Gebäudeglas werden neben Scheiben beispielsweise auch Lavabos, Glaskeramik-Kochfelder oder Closets gezählt. Bei den meisten Gesellschaften kann Gebäude- und Mobiliarverglasung separat gegen Glasbruch versichert werden. Viele Versicherungsgesellschaften versichern Glasschäden auf «Erstes Risiko» mit einer wählbaren Summe, die anderen integrieren die Glasversicherung in die gesamte Versicherungssumme.

Tipp: Versichern Sie nur das, was Ihnen gehört

Gehören dazu beispielsweise Glastische, Vitrinen oder ein Aquarium, dann lohnt sich eine Mobiliarglasversicherung. Mieter benötigen keine Gebäudeglas-Versicherung. Dies gilt auch für mögliche Zusatzversicherungen für Lavabos, Spültröge, Klosetts, Bidets, Glaskeramik-Kochflächen und Küchenabdeckungen aus Natur- oder Kunststein. Hausbesitzer hingegen sind Eigentümer des Gebäudeglases und sollten diese Deckung zusätzlich einschliessen.

Was ausgeschlossen ist

Nicht bezahlt werden Handspiegel, optische Gläser, Glasgeschirr, Glasfiguren, Hohlgläser (ausser Aquarien und Glasbausteine), Beleuchtungskörper, Lampembirnen, Leucht- und Neonröhren.

Für genauere Informationen kontaktieren Sie Prior Finanzdienstleister GmbH für die kompetente und unabhängige Beratung. Natürlich können Sie auch direkt ein Angebot anfordern, indem das Anmeldeformular ausfüllen.

   


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