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Krankenversicherung
In der Schweiz gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
1. Die obligatorische Grundversicherung (gesetzlich gesamtschweizerisch definierte Leistungen). Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgehalten und in den Verordnungen zu den Gesetzen präzisiert.
2. Die freiwilligen Zusatzversicherungen zur Grundversicherung mit erweiterten Leistungen. Diese Vertragsverhältnisse unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der freien Vertragsgestaltung im Rahmen dieses Gesetzes.
Die zwei wesentlichen steuerbaren Grössen in der vorherrschenden traditionellen Krankenversicherung sind neben der Wahl des Krankenversicherers die Selbstbeteiligung und der Selbstbehalt.
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