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Alle Begriffe
Erwerbseinkommen Einkommen aus selbstständiger oder unselbstständiger Arbeit (in Form von Geld, Natural- oder Dienstleistungen).
Erwerbsersatzordnung "Die Erwerbsersatzordnung (EO, seit 1. Januar 1953 in Kraft) regelt die Erwerbsausfallentschädigung an Wehr- und Zivilschutzpflichtige.
Anspruch auf Entschädigung haben insbesondere Personen, die in der schweizerischen Armee oder im Zivilschutz Dienst leisten. Die EO gewährt folgende Entschädigungen: Haushaltungsentschädigung, Entschädigung für Alleinstehende, Kinderzulagen, Unterstützungszulagen und Betriebszulagen. "
Erwerbsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit nach den Regeln der Lebensversicherungsgesellschaften liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit, Unfall oder eines Gebrechens vorübergehend oder dauernd nicht mehr imstande ist, ihren angestammten Beruf oder eine andere ihr zumutbare Tätigkeit auszuüben. Als zumutbar ist dabei eine Tätigkeit anzusehen, die den Kenntnissen und Fähigkeiten sowie der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entspricht. Bei den Erwerbsausfallversicherungen wird ein Leistungsanspruch davon abhängig gemacht, dass tatsächlich ein Einkommensausfall aus Erwerbsunfähigkeit eintritt. Der Grad der Erwerbsunfähigkeit wird bei Erwerbstätigen anhand des effektiven Verdienstausfalls berechnet. Dabei wird das Erwerbseinkommen der versicherten Person vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mit demjenigen Einkommen verglichen, das diese nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in ihrem Beruf oder einer anderen zumutbaren Erwerbstätigkeit noch erzielt oder allenfalls erzielen könnte. Die Differenz, in Prozenten des Einkommens ausgedrückt, ergibt den Grad der Erwerbsunfähigkeit. Für Nichterwerbstätige (z.B. Hausfrauen und Jugendliche) wird das Ausmass der Einschränkung im Aufgaben- und Tätigkeitsbereich der versicherten Person herangezogen. Insbesondere unselbständig Erwerbende müssen darauf achten, dass durch entsprechende Wartefristen bei Erwerbsausfall-Renten Lohnzahlungspflicht (gesetzliche oder vertragliche) und Beginn der Rentenzahlung koordiniert werden.
Erziehungsgutschrift Betrag, der im Rahmen der AHV-Rentenberechnung gut geschrieben wird und das Aufziehen von Kindern während der Dauer der Beitragspflicht berücksichtigt.
ES Abkürzung für "Elementarschaden"
Eurobonds Auf dem Euromarkt ausgegebene, quellensteuerfreie Obligationen. Zentrum des Eurobond-Handels ist aus steuerlichen Gründen London. Siehe auch Auslandsanleihen.
Euromarkt Bezeichnung für Geld- und Kapitalmärkte, an denen Währungen und Wertpapiere ausserhalb ihrer jeweiligen Herkunftsländer gehandelt werden.
Event-Driven Bei Event-Driven-Strategien werden Informationen über angekündigte Ereignisse schnell und vor allem Gewinn bringend eingesetzt. Bei dieser Strategie geht man davon aus, dass die Märkte Informationen zu optimistisch oder zu pessimistisch bewerten. Profundes Wissen und Erfahrung bei der Bewertung von Wertpapieren und der Zugang zu aktuellen Informationen sind bei Event-Driven-Strategien der Erfolgsfaktor Nummer Eins.
EW Abkürzung für "Ersatzwert"
Ewige Anleihe Obligationen ohne Fälligkeitstermin. Ewige oder unendliche Anleihen leisten zwar regelmässig Zinszahlungen, tilgen den Nominalbetrag aber nie; um sein Kapital zurückzuerhalten, muss ein Anleger solche Obligationen an der Börse verkaufen.
Existenzsicherung Innerhalb des Sozialversicherungssystems übergeordnetes Ziel der staatlichen Vorsorge bzw. der Ersten Säule: Sicherung eines menschenwürdigen Lebensstandards.
Explosion Eine Explosion ist eine plötzliche, sehr schnell und heftig ablaufende chemische oder physikalische Reaktion, an der meist Gase oder Dämpfe beteiligt sind.
Externe Kosten Kosten, die nicht in den Marktpreisen enthalten sind, da sie nicht vom eigentlichen Verursacher getragen werden, werden als externe Kosten bezeichnet. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für das Waldsterben, Gesundheitsschäden, Bau- und Materialschäden, Klimaveränderung etc.
Fahrhabe Fahrhabe ist ein anderer Ausdruck für bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen gelten.
Fahrlässigkeit Unvorsichtige Verhaltensweise, bei der die vorhersehbare Schädigung einer Drittperson nicht beachtet wurde. Man unterscheidet leichte Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit.
Fahrnisbauten Unter Fahrnisbauten versteht man Bauten, die nicht als Dauereinrichtung erstellt wurden (Kaninchenstall, Bienenhäuschen, Geräteschuppen,...).
Fahrzeug Fahrzeug ist jedes Ding, das fährt. Darunter fallen Motor- und andere Fahrzeuge (z.B. Fahrräder).
Fair Trade Fair Trade bedeutet fairer Handel mit bäuerlichen Genossenschaften und Plantagen. Das heisst unter anderem: kostendeckende Preise, garantierte Mindestlöhne für Arbeiterinnen und Arbeiter sowie langfristige Handelsbeziehungen. Dafür bauen die Betriebe ihre Produkte gemäss strengen Richtlinien an und gewährleisten damit eine hohe Qualität. Verschiedene Organisationen wie z.B. Max Havelaar definieren die Standards und überprüfen die Einhaltung der Kriterien.
Fälligkeit Fällig wird eine Forderung mit dem Zeitpunkt, von dem an der Gläubiger die Leistung fordern und einklagen kann.
Familienhaupt Siehe Haftpflicht des Familienhaupts.
Familienversicherung Versicherungsform der Haushaltversicherung (Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung), bei der sich der Versicherungsschutz über mehrere Personen erstreckt, die in einer dauerhaften Hausgemeinschaft leben.
FCP Siehe Fonds commun de placement.
Fehlerhafte Beschaffenheit "Fehlerhafte Beschaffenheit eines Fahrzeugs liegt z.B. dann vor, wenn eine Handbremse nicht mehr funktionstüchtig ist oder wenn Öl ausfliesst.
Führt eine fehlerhafte Beschaffenheit zu einem Schaden, so haftet der Halter auch ohne Verschulden. Es handelt sich hier um eine (milde) Kausalhaftung."
Festgeld Auf Termin, d.h. auf einen bestimmten festen Verfalltag bei einer Bank angelegtes kurz- oder mittelfristiges Guthaben, das eine höhere Verzinsung abwirft als z.B. ein Sichtguthaben.
Festhypothek Hypothek mit festem, unveränderlichen Zinssatz während der gesamten zwischen der Bank und dem Kreditnehmer vereinbarten Laufzeit. Diese beträgt in der Regel drei bis acht Jahre. Die Hypothek ist während der Laufzeit von beiden Seiten unkündbar. Für den Kreditnehmer hat dies den Vorteil, dass er während der Laufzeit seine Zinsbelastung im voraus kalkulieren und budgetieren kann.
Festverzinsliche Wertpapiere Zusammen mit den Geldmarktpapieren werden Obligationen als festverzinsliche Wertpapiere bezeichnet, weil sie regelmässige, feste Zinszahlungen leisten und am Ende der Laufzeit den Nominalbetrag vollumfänglich zurückbezahlen.
Feuer """Feuer"" bezeichnet eines der vier Risiken, die in der Hausratversicherung eingeschlossen sind (siehe auch Feuerversicherung).
Der Begriff ""Feuer"" wird auch als Abgrenzung zum Brand verwendet. Als Feuer wird dann ein Nutzfeuer bezeichnet. "
Feuerversicherung Die Feuerversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Schäden durch Brand, Rauch, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse und abstürzende Luft- und Raumfahrzeuge. Ebenfalls versichert ist das Abhandenkommen infolge von Feuer.
Finanzgeschäft Teil der Erfolgsrechnung, in dem die Erträge aus den Kapitalanlagen erfasst sind, die sich aus der Investition der Mittel aus dem Versicherungsgeschäft ergeben. Davon abgezogen werden der Aufwand für Zinsen und die Abschreibungen auf Finanzanlagen. Anstatt vom Finanzgeschäft spricht man auch von der nicht-versicherungstechnischen Erfolgsrechnung.
FINMA Mit dem Finanzmarktgesetz FINMAG werden die drei Behörden Bundesamt für Privatversicherungen BPV, Eidgenössische Bankenkommission EBK und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei Kst GwG in der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zusammengeführt. Die Finanzmarktaufsicht bezweckt den Schutz der Gläubiger, der Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte.
Firmen-Kollektiv-Versicherungen Versicherungen, mit denen ein Unternehmen sein Personal gegen bestimmte Risiken bei einer Versicherungsgesellschaft kollektiv versichert.
Fixprämie Versicherungsprämie, deren Höhe für eine bestimmte Vertragsdauer festgelegt wird.
Flat Fee Bei Immobilienfonds die Kommission zu Gunsten der Fondsleitung zur Deckung ihrer Aufwendungen (wie zum Beispiel) für die Verwaltung des Fondsvermögens, die Bewirtschaftung der Liegenschaften, den Überwachungsaufwand der Depotbank, die Kosten für die Verwahrung von Wertschriften und Schuldbriefen, die Ausübung des Zahlungsverkehrs, die Couponsauszahlungskommissionen, die Honorare der Schätzungsexperten und der Revisionsstelle usw.
Floating Rate Notes Variabel verzinsliche Notes.
Floor Wertuntergrenze, unter die das investierte Kapital an einem bestimmten Stichtag nicht sinken soll.
Floor Funds Siehe Absicherungsfonds.
Flottenrabatt Prämienvergünstigung für Kunden, die beim gleichen Versicherer mehrere Motorfahrzeugversicherungen abschliessen (z. B. für die Geschäftsfahrzeuge eines Unternehmens).
Flottenversicherung Versicherung, bei der die ganze Motorfahrzeugflotte eines Halters (meist mehr als 10 Motorfahrzeuge eines Unternehmens oder der öffentlichen Hand) in einer Police zusammengefasst wird.
Folgeprämien Alle der Eintrittsprämie folgenden periodischen Prämien.
Fonds commun de placement Französische Bezeichnung für Anlagefonds in Vertragsform.
Fondsdomizil Der Fonds hat sein Domizil in dem Land, in welchem er errichtet bzw. der dortigen Aufsichtsbehörde zur Registrierung gemeldet wurde.
Fondsgebundene Lebensversicherung Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Anteil der Versicherungsbeiträge, welcher normalerweise im Deckungsstock angelegt wird (Sparanteil), für den Erwerb von Fondsanteilen verwendet. Es gibt sowohl Lebensversicherungspolicen, bei denen der Kunde unter einer Reihe von Fonds auswählen kann, als auch Policen, bei denen nur der Anlageschwerpunkt gewählt werden kann (Obligationen, Aktien, Immobilien etc.).
Fondsleitung (Verwaltungsgesellschaft) Die Fondsleitung verwaltet den Anlagefonds für Rechnung der Anleger. Sie entscheidet insbesondere über die Anlagen und macht alle zum Anlagefonds gehörigen Rechte geltend. Sie kann die Anlageentscheide und weitere Teilaufgaben delegieren, haftet aber für Handlungen der von ihr Beauftragten wie für eigenes Handeln.
Fondsreglement Siehe Prospekt.
Fondsvermögen Mit dem Begriff «Fondsvermögen» (auch «Nettofondsvermögen» genannt) wird das zu Verkehrswerten berechnete Fondsvermögen abzüglich allfälliger Verbindlichkeiten bezeichnet. Bei Immobilienfonds sind ausser den Hypothekar- und anderen Schulden auch noch die bei der Liquidation voraussichtlich anfallenden Steuern abzuziehen.
Forward Pricing Nach diesem System wird das Fondsvermögen jeweils anhand der Börsenschlusskurse vom Vortag bewertet. Gegenteil: Historic Pricing.
Fraktion Im Anlagefondsgeschäft als der Bruchteil eines Fondsanteils zu verstehen.
Franchise Jährlicher Betrag, den der Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selbst an die Behandlungskosten bezahlen muss. Wer die gesetzliche Möglichkeit nutzt, die Franchise zu erhöhen, profitiert von tieferen Prämien. Siehe Kostenbeteiligung, Selbstbehalt.
Freie Vorsorge Als freie Vorsorge werden alle im Rahmen der Säule 3b des Drei-Säulenkonzepts getroffenen Massnahmen der individuellen Selbstvorsorge bezeichnet. Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw.
Freizügigkeit Das Recht des Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen, ohne Rücksicht auf Aufnahmebeschränkungen z.B. betreffend Alters- oder Gesundheitszustand, von einer Versicherungsunternehmung in eine andere überzutreten. (z.B. Krankenkassen, Pensionskassen beim Wechsel der Arbeitgeber).
Freizügigkeitskonto Zweckgebundenes Bankkonto, auf das die Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge einer versicherten Person fliesst, wenn diese nicht sofort eine neue Stelle antritt.
Freizügigkeitsleistung Freizügigkeitsleistung ist grundsätzlich das bei Ausscheiden aus der Vorsorgeeinrichtung vor Eintritt des Vorsorgefalles bestehende Altersguthaben. Das neue Freizügigkeitsgesetz führt den im obligatorischen Bereich bereits verwirklichten Grundsatz der vollen Freizügigkeit auch für die überobligatorischen Vorsorgelösungen weiter. Die ganze Freizügigkeitsleistung (obligatorischer und überobligatorischer Teil) ist zwingend auf die neue Vorsorgeeinrichtung zu übertragen.
Freizügigkeitspolice Kann die Freizügigkeitsleistung keiner neuen Vorsorgeeinrichtung überwiesen werden, so kann der Vorsorgeschutz durch Errichtung einer Freizügigkeitspolice erhalten werden. Die Freizügikeitspolice ist eine besondere, ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienenden Kapital- oder Rentenversicherung im Rahmen der 2. Säule einschliesslich allfälliger Zusatzversicherungen für den Todes- oder Invaliditätsfall. Ein Mindestzinssatz ist garantiert.
Fremdfinanzierung Entspricht den Verbindlichkeiten des Fonds vor Liquidationssteuern in Prozent des Gesamtfondsvermögens.
Fund of Funds Anlagefonds, die ihre Anlagen auf Anteile anderer Anlagefonds beschränken. Nicht zu verwechseln mit Umbrella-Fonds.
Futures Futures verpflichten die Vertragspartner, eine standardisierte Menge eines Basiswertes zu einem vereinbarten Preis an einem bestimmten Zeitpunkt zu übernehmen (Käufer) oder zu liefern (Verkäufer). Siehe auch Derivate, Optionen.
Garantiesumme Finanzielle Begrenzung des versicherten Vermögensbedarfs eines Versicherten im Rahmen einer Vermögensversicherung. Die Garantiesumme wird in der Police als Maximalbetrag ausgewiesen.
Gästeeffekten Persönliche Gegenstände, die ein Gast in den Haushalt des Versicherungsnehmers mitbringt, werden unter dem Begriff der "Gästeeffekten" zusammengefasst. (Kleider, Schuhe, Toilettenartikel, Sportartikel u.ä.).
Gebäude Unbewegliches Gebilde mit Dach und benutzbarem Raum, das einer Bautätigkeit entspringt und dauerhaft eingerichtet wird.
Gebäudehaftpflichtversicherung Vermögensversicherung. Schützt den Eigentümer eines Gebäudes vor berechtigten Schadenersatzansprüchen von Dritten, die durch das Gebäude geschädigt werden (v.a. Werkeigentümerhaftpflicht).
Gebäudesachversicherung Siehe Gebäudeversicherung.
Gebäudeverglasung Fenster, Isolierverglasung, Türen, Glasbausteine, etc. zählen zur Gebäudeverglasung. Lavabos, Bidets, Closets werden häufig mit der Gebäudeverglasung mitversichert.
Gebäudeversicherung "Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen auf, die durch Feuer, Wasser und Glasbruch entstehen. In der Gebäudeversicherung sind auch zur Wohnung gehörende Einrichtungsgegenstände mitversichert (Einbauschränke, Öfen, Herde, Bäder, Fensterläden, etc.).
Die Versicherung von Gebäuden gegen Feuerschäden ist in den meisten Kantonen obligatorisch.
Der Versicherungsschutz und die Prämien sind von Kanton zu Kanton verschieden. In der Regel wird der Schaden versichert, der durch Brand, Blitzschlag, Explosionen und Elementarschäden entsteht. "
Gebäudeversicherungsanstalt Siehe Kantonale Gebäudeversicherung
Gebundene Vorsorge Die gebundene Vorsorge verkörpert das steuerprivilegierte Sparen im Hinblick auf die Altersvorsorge. Sie ist gedacht zur Ergänzung der 1. und 2. Säule. Weil die zurückgelegten Mittel ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen müssen, wird diese Form als "gebunden" bezeichnet. Da das Sparen steuerprivilegiert ist, sind aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Einschränkungen beim Abschluss, der Gestaltung und bei der Verfügung der Ansprüche vorhanden. Neben der Altersvorsorge lassen sich auch Tod und Invalidität individuell und bedarfsgerecht gestalten und kombinieren. Als anerkannte Vorsorgeformen gelten die gebundene Vorsorgeversicherung bei einer Versicherungsgesellschaft und die gebundene Vorsorgevereinbarung bei einer Bankstiftung.
Geburtsgebrechen Krankheit, die bei vollendeter Geburt besteht. Versichertes Risiko der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Gefahr Die versicherte Gefahr ist der Tatbestand, für welchen der Versicherungsvertrag Versicherungsschutz gewährt (Unfall, Erreichen eines bestimmten Alters, usw.). Zur Zeit des Vertragsabschlusses muss ungewiss sein, ob sich dieser Tatbestand überhaupt je oder wann er sich verwirklichen wird. Es muss sich um ein künftiges Ereignis handeln. Die versicherte Gefahr muss mit dem versicherten Gegenstand zusammenhängen. Die versicherte Gefahr ist von den Gefahrstatsachen zu unterscheiden.
Gefährdungshaftung Siehe Kausalhaftung.
Gefahrengemeinschaft Gruppe von Personen oder Sachen, die einem gleichartigen Risiko ausgesetzt sind. Sie schliessen sich zusammen, um einander Deckung zu geben - nach dem Prinzip "einer für alle, alle für einen".
Gefahrserhöhung Nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss bestehenden Ausprägung von Gefahrstatsachen, die zu einer Verschärfung des Gefahrszustandes führt, d.h. den Eintritt der versicherten Gefahr oder eine Vergösserung des Schadens wahrscheinlicher macht (Kommentar VVG - Fuhrer, Basel, 2001, N 17 zu Vorbem. Art. 28-30).
Gefahrstatsachen Gefahrstatsachen sind Tatsachen oder Umstände, welche auf die Gefahr einen Einfluss haben und deren Erfassung dem Versicherer erlauben, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Versicherungsfall ereignet, konkret für den einzelnen Versicherten abzuschätzen. Man spricht von objektiven Gefahrstatsachen, wenn sie den versicherten Gegenstand betreffen (z.B. Hubraum eines Autos); von subjektiven Gefahrstatsachen, wenn sie mit der Person des Versicherten zusammenhängen (Gesundheit des Autohalters und -lenkers); von wandelbaren Gefahrstatsachen, wenn sie sich ändern können; von unwandelbaren Gefahrstatsachen, wenn sie ein für allemal feststehen (Geburtsjahr einer Person).
Gegenseitige übereinstimm. Willensäusserung Ein Antrag zum Vertragsschluss, der die wesentlichen Vertragspunkte beinhaltet, und eine deckungsgleiche Annahmeerklärung.
Geldmarktfonds Anlagefonds, die in kurzfristigen, festverzinslichen Papieren (Laufzeit unter einem Jahr) in bestimmten Währungen investieren. Auch Money Market Funds genannt.
Geldmarktinstrumente Wertpapiere mit Laufzeiten von maximal einem Jahr, die am Geldmarkt gehandelt werden. Die klassischen Geldmarktinstrumente in der Schweiz sind inländische Wechsel, Schatzwechsel und Schatzanweisungen des Bundes. Für ausländische Anlagen wichtig sind Commercial Papers und Certificates of Deposit.
Geldmenge Menge des in einer Volkswirtschaft vorhandenen inländischen Bar- und Buchgeldes. Durch Erhöhung oder Reduktion der Geldmenge kann die Nationalbank die Wirtschaftspolitik steuern. Vor allem in Zeiten hoher Inflation wird die Geldmenge reduziert, um die Teuerung zu bekämpfen.
Geldwäschereigesetz (GWG) Das GWG schreibt vor, dass in der Lebensversicherung bei der Antragsprüfung und der Entgegennahme von Geldern für vermögensbildende Versicherungen im Rahmen der Säule 3b bestimmte Sorgfaltspflichten eingehalten werden müssen.
Geldwerte "Unter Geldwerten wird nicht nur Bargeld verstanden, sondern auch Wertpapiere, Sparhefte, Edelmetalle (unverarbeitet), Münzen und Medaillen, lose Edelsteine und Perlen.
Geldwerte sind meistens summenmässig limitiert versichert. "
Geleaste Sache Siehe anvertraute Sache.
Gemietete Sache Siehe anvertraute Sache.
Gemischte Versicherung Die gemischte Versicherung kann als die klassischste Form der Lebensversicherung angesehen werden. Im Gegensatz zur reinen Todesfallrisiko-Versicherung wird bei der gemischten Versicherung nicht nur bei vorzeitigem Tod, sondern auch bei Erleben des Endtermins eine Leistung erbracht. Die Prämie für eine gemischte Versicherung enthält neben dem Risiko- und Kostenteil im wesentlichen einen Sparteil. Der Sparteil der Prämie wird zum technischen Zins angelegt.
Generalpolice Vertragsart der Transportversicherung, die für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art gilt. Dabei muss jede Warensendung beim Versicherer einzeln angemeldet werden. Dieser verbucht die Prämie, ohne dass jedes Mal eine neue Versicherungspolice ausgestellt wird. Der Versicherungsnehmer erhält dann monatlich die Rechnung für den aufgelaufenen Prämienbetrag.
Genugtuung Entschädigung für erlittenen immateriellen Schaden (Schmerzensgeld).
Gericht Staatliches Organ der Rechtsprechung, das über Konflikte oder Streitigkeiten zwischen zwei Vertragspartnern verbindlich entscheidet.
Gesamtberatung Gesamtberatung in der Lebensversicherung muss den ganzen Bereich der Personenversicherung umfassen. Es genügt nicht mehr, eine «einfache Lebensversicherung» zu erwerben. Vielmehr soll die Lebensversicherung mithelfen, die finanziellen Probleme, die der Einkommensausfall bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, der vorzeitige Tod oder Rücktritt aus dem aktiven Erwerbsleben mit sich bringen, zu lösen und die damit verbundenen Kosten abzudecken. Diese globale Sicherung erfolgt in der Schweiz nach dem Drei-Säulen-Konzept durch das Gemeinwesen (AHV / IV) den Betrieb (berufliche Vorsorge)-, Unfallversicherung, Krankenversicherung) und die private Vorsorge (Lebensversicherung, Krankenkasse/Krankenversicherung, Unfallversicherung). Alle diese Leistungen sind nicht a priori genau aufeinander abgestimmt. Um den Prämienfranken optimal einzusetzen, braucht es daher eine sorgfältige Analyse des bestehenden Versicherungsschutzes, eine genaue Abklärung des Vorsorgebedarfs und die Ausarbeitung einer Lösung, die sowohl den Wunschvorstellungen als auch den finanziellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Die Beratung durch den Lebensversicherungsfachmann ist unentgeltlich und in jedem Fall zu empfehlen.
Gesamtrisiko Siehe Risiko.
Geschädigte "Der Geschädigte ist einer der Beteiligten im Dreieck Versicherer - Versicherter - Geschädigter.
Geschädigter ist derjenige, der einen Schaden erlitten hat. "
Geschäftherrenhaftpflicht Kausalhaftung des Unternehmers / des Unternehmens für den Schaden, den die Arbeitnehmenden oder andere Hilfspersonen in Ausübung ihrer Tätigkeit bei Drittpersonen anrichten. Es handelt sich um eine ausservertragliche Haftpflicht (milde Kausalhaftung).
Geschäftsjahr Siehe Rechnungsjahr.
Geschäftsplan Gibt Auskunft über die geplanten Aktivitäten des Versicherers. Muss als Bestandteil des Verfahrens zur Erteilung der Bewilligung beim EFD eingereicht werden.
Geschäftsprozess Geschäftsprozesse sind Arbeitsabläufe oder Abfolgen von Tätigkeiten, die notwendig sind, um ein bestimmtes Resultat zu erreichen. Man unterscheidet Leistungs- und Unterstützungsprozesse.
Geschäftssachversicherung siehe Geschäftsversicherung.
Geschäftsversicherung Zur Geschäftsversicherung werden all jene Versicherungsverträge gezählt, die Schäden durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Einbruch sowie Haftpflicht und Betriebsunterbruch in Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben versichern.
Geschlossener Fonds Anlagefonds in Gesellschaftsform (normalerweise als Aktiengesellschaft) mit fixem Kapital. Ein geschlossener Fonds ist nicht verpflichtet, ausgegebene Anteile auf Verlangen des Anteilinhabers zurückzunehmen. Nach schweizerischem Recht ist diese Anlagefondsform zum öffentlichen Vertrieb nicht zugelassen. Gegenteil: Offener Fonds.
Gesellschaftstypus Dieser Anlagefonds hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, i.d.R. die einer Aktiengesellschaft. Die Anteile werden in Form von Aktien ausgestellt. Der Anleger wird Aktionär und besitzt sowohl Vermögens- als auch Mitgliedschaftsrechte. Das schweizerische Anlagefondsgesetz kennt die körperschaftliche Form nicht, in anderen Teilen Europas und den USA ist sie aber weit verbreitet. Gegenteil: Vertragstypus.
Gesetz der grossen Zahl Durch statistische Verarbeitung einer grossen Zahl von Personen werden Gesetzmässigkeiten im Schadenfall ersichtlich. Sie dienen als Basis für die versicherungsmathematische Berechnung des Risikoteils der Prämie.
Gesundheitsprüfung "Eine Gesundheitsprüfung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn bei einem Lebensversicherungsantrag Todesfall- und/oder Invaliditätsrisiken zu übernehmen sind. Beim Normalrisiko ist die Prämie für eine vollständig gesunde Person berechnet worden und bedingt folgendes:
- Guter Gesundheitszustand
- Normale Berufstätigkeit
- Normale Sportart
- Normaler Aufenthaltsort
Weichen der gegenwärtige Gesundheitszustand oder die erbliche Veranlagung von dieser Norm ab, oder sind Folgen einer durchgemachten Krankheit zu erwarten (erhöhtes Risiko), so müssen unter Umständen Prämienzuschläge (Erschwerungen) verlangt werden, um das erhöhte Risiko übernehmen zu können. Bis zu einer gewissen Versicherungssumme, die nach Gesellschaft und Eintrittsalter variiert, wird die Gesundheitsprüfung durch Befragung der zu versichernden Person über ihre Gesundheitsverhältnisse durchgeführt. Diese Fragen sind ein wesentlicher Bestandteil des Lebensversicherungsantrages; von deren richtiger Beantwortung ist unter Umständen die Gültigkeit des Vertrages abhängig (Anzeigepflichtverletzung). Bei höheren Versicherungssummen oder Erwerbsausfallrenten reichen diese Selbstangaben für die Beurteilung nicht mehr aus. Die Gesellschaft verlangt dann ein ärztliches Attest, allenfalls mit zusätzlichen Untersuchungen. Die Kosten für das Attest sowie die zusätzlich angeordneten Untersuchungen übernimmt die Gesellschaft. Der Arzt sendet seinen Bericht an den ärztlichen Dienst der Direktion der betreffenden Gesellschaft. Der Antragsteller entbindet den Untersuchungsarzt wie auch andere Ärzte, Spitäler und Sanatorien gegenüber der Gesellschaft vom Arztgeheimnis. Andererseits sind aber die zuständigen Organe der Gesellschaft durch strenge Vorschriften an das Arztgeheimnis gebunden. "
Gewinn siehe Überschussbeteiligung
Gewohnte Lebensführung Innerhalb des Sozialversicherungssystems übergeordnetes Ziel der beruflichen Vorsorge bzw. der 2. Säule: Fortführung der gewohnten Lebensführung in angemessener Weise.
Glasbruchversicherung Die Glasbruchversicherung ist Teil der Hausratversicherung. Sie versichert Bruchschäden an Mobiliar- und/oder Gebäudeverglasung. Darin sind in der Regel auch Lavabos, Bidets oder Closets eingeschlossen.
Gläubiger Als Gläubiger wird die Person bezeichnet, die eine Forderung gegenüber einer anderen Person (Schuldner) hat.
Gleich bleibende Versicherungssumme Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung bleibt während der vereinbarten Versicherungsdauer konstant und entspricht dem Todesfallkapital im Todesfall des Versicherten.
Goldene Regel Die Goldene Regel ist erfüllt, wenn während längerer Zeit die Steigerung der Löhne in Prozenten gleich hoch ist wie der technische Zinsfuss. Ist die Goldene Regel erfüllt, so wird das Vorsorgeziel des BVG erfüllt.
Grobe Fahrlässigkeit (Grobfahrlässigkeit) Grobfahrlässig handelt, wer eine elementare Vorsichtspflicht verletzt, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage aufdrängt. Wird durch grobe Fahrlässigkeit ein Schaden herbeigeführt, so kann die Versicherungsleistung reduziert werden.
Grobes Verschulden siehe Grobfahrlässigkeit.
Grüne Karte Versicherungsnachweis für die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung eines Motorfahrzeughalters. Die grüne Karte wird in ganz Europa anerkannt.
Gruppenversicherung Planmässige Versicherung für eine generell umschriebene Gruppe. Die Abdeckung aller BVG-Leistungen mit einer Gruppenversicherung ist möglich.
GUSTAVO Anfangsbuchstaben der Kantone ohne Kantonale Gebäudeversicherung. Unterschieden werden Kantone, in denen die Gebäudeversicherung für die Feuerversicherung freiwillig ist (Appenzell Innerrhoden, Genf, Tessin und Valais) oder obligatorisch (Uri, Schwyz und Obwalden).
Gütergemeinschaft Derjenige Güterstand, der das Gesamtgut (Vermögen und Einkünfte der Ehegatten) und das Eigengut jedes Ehegatten (persönliche Gegenstände und Genugtuungsansprüche) umfasst. Das Gesamtgut gehört beiden Ehegatten ungeteilt, das Eigengut steht dem jeweils berechtigten Ehegatten zu.
Güterrechtliche Auseinandersetzung Die güterrechtliche Auseinandersetzung erfolgt im Zeitpunkt der Beendigung der Ehe, sei dies durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners oder bei Wechsel des Güterbestandes. In diesem Moment hat die Verteilung des vorhandenen Vermögens der Ehepartner in diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung des anwendbaren Güterstandes (ordentlicher Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung) und allfälliger Eheverträge zu erfolgen.
Haftbare siehe Haftpflichtige.
Haftpflicht "Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen.
Wir haften aus verschiedenen Gründen; weil wir schuldhaft gehandelt oder weil wir eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Besonders streng wird die Haftpflicht nach dem Strassenverkehrsgesetz, die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausgelegt. "
Haftpflicht des Familienhaupts Kausalhaftung der Eltern oder anderer Aufsichtspersonen für den Schaden, den Kinder wegen mangelnder Aufsicht bei Drittpersonen anrichten. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).
Haftpflichtige Der Haftpflichtige ist derjenige, der für den einem Dritten zugefügten Schaden einstehen muss.
Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Vermögensverlust, den der Versicherungsnehmer dadurch erlitten hat, dass er berechtigte Ansprüche Dritter befriedigen muss. Sie lehnt auch unberechtigte Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab (Rechtsschutzfunktion).
Haftung Haftung bedeutet, einstehen müssen für den, einem Dritten zugefügten, Schaden.
Haftungsprivileg Der Schädiger ist gegenüber seinen UVG-versicherten Arbeitnehmern, bzw. Familienangehörigen von der Haftung befreit, sofern er den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat (ATSG 75).
Haftzeit Begrenzung der Versicherungsleistungen der Betriebsunterbrechungsversicherung auf einen bestimmten Zeitraum.
Hagel "
Elementargefahr, bei der Schäden durch Hagelkörner entstehen. "
Halbjahresbericht Siehe Jahresbericht.
Halbzwingende Bestimmung Gesetzliche Bestimmung, von welcher nicht zu Ungunsten des Versicherungsnehmers abgewichen werden darf.
Halter "Nach Strassenverkehrsgesetz (SVG) gilt derjenige als Halter, welcher tatsächlich über das Motorfahrzeug verfügt und dieses in seinem Interesse und auf seine Kosten benützt.
In der Praxis gilt derjenige als Halter, dessen Name im Fahrzeugausweis eingetragen ist. "
Halterwechsel Von Halterwechsel spricht man, wenn das Motorfahrzeug auf einen neuen Halter übergeht (Handänderung des Motorfahrzeuges).
Handänderung "Wechselt ein versicherter Gegenstand den Eigentümer, gehen in der Sach- und Vermögensversicherung Rechte und Pflichten des Versicherungsvertrages auf den Erwerber über.
Nach Revision VVG (in Kraft Tretung voraussichtlich am 01.01.2006):
Wechselt ein versicherter Gegenstand den Eigentümer, endet der Vertrag zum Zeitpunkt der Handänderung. Ausgenommen ist die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, welche mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf den neuen Halter übergeht. Der neue Halter kann den Vertrag beenden, wenn er belegt, dass er einen Versicherungsvertrag mit einer anderen Gesellschaft abgeschlossen hat. Die Prämie bleibt bei der Handänderung nur bis zur Vertragsauflösung geschuldet.
Kauf, gesellschaftsrechtliche Vorgänge, Erbschaft, Tausch, Schenkung, Versteigerung, Enteignung etc. sind Rechtsgründe für den Eigentümerwechsel. "
Hausarzt-Modell Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem der Versicherte einen Hausarzt auswählt und sich verpflichtet, im Krankheitsfall immer zuerst diesen aufzusuchen. Im Unterschied zum HMO-Modell stellt der Hausarzt für jede Behandlung eine Rechnung.
Haushaltversicherung Sammelbegriff für Versicherungen des Privathaushalts. Umfasst die Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung, die Wertsachenversicherung und die Privatrechtsschutzversicherung.
Hausrat Alle beweglichen, dem privaten Gebrauch dienenden Gegenstände des Haushalts, die nicht Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtungen sind, gelten als Hausrat. Zum Hausrat gehören das Mobiliar, Kleidung, Gästeeffekten, Sportgeräte etc.
Hausratindex Der Hausratindex beziffert die Teuerung der Hausratgegenstände. Er wird jährlich zum 30. September vom Sachversicherungsverband (SSV) berechnet. Die automatische Summenanpassung orientiert sich am Hausratindex.
Hausratversicherung Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden, die durch Feuer, Wasser, Diebstahl oder Glasbruch am Hausrat entstehen.
Havarie-Grosse "Alte Regel der Schifffahrt.
Eine Havarie-Grosse liegt vor, wenn ein Schaden dadurch entsteht, dass zur Rettung von Schiff und Ladung aus einer unmittelbar drohenden Gefahr Kosten aufgewendet oder andere Opfer gebracht werden. Die Havarie-Grosse beruht auf der Idee der Gefahrengemeinschaft und bestimmt, dass der Schiffseigentümer (Reeder) und die Eigentümer der transportierten Güter gemeinsam für die entstandenen Kosten aufkommen. "
Hedge Funds Entgegen ihrem Namen (englisch to hedge = absichern) sind Absicherungsgeschäfte keineswegs der Hauptzweck solcher Fonds. Mit dem Ziel der Erwirtschaftung absoluter Erträge werden vielmehr Anlagen getätigt, die herkömmlichen Fonds nicht erlaubt sind (Spekulieren à la baisse, Leerverkäufe von Wertpapieren, Einsatz von Derivaten, Finanzierung der Anlagen durch Kredite). Dadurch können Hedge Funds unabhängig von der Marktsituation positive Renditen erzielen.
Hedging Das Absichern von Anlagen gegen Verluste.
Heilungskosten Kostenkomponente bei Personenschäden für die Heilung einer verletzten Person; dazu gehören z.B. Behandlungskosten, Spitalkosten, Kosten für die Anschaffung von Prothesen, Brillen Apparate und anderer Hilfsmittel sowie Transport- und Rettungskosten.
Heredität Erblichkeit der zu versichernden Person, um das Gesundheitsrisiko abzuschätzen.
High Watermark Kommt im Zusammenhang mit erfolgsabhängigen Gebühren (Performance Fees) zur Anwendung. Der Fondsmanager berechnet seine Gewinnbeteiligung auf der Basis der Wertsteigerung über den letzten Höchststand des Nettoinventarwertes hinaus. Dies hat zur Folge, dass die Performance Fee erst anfällt, nachdem eventuelle Verluste wieder vollständig aufgeholt wurden.
High-Yield Funds Obligationenfonds, die in Papieren von Schuldnern geringerer Bonität investieren. Solche Titel bieten höhere Zinsen; gleichzeitig ist aber auch das Ausfallrisiko - die Gefahr, dass ein Schuldner die Zinsen nicht bezahlt oder die Rückzahlung ausfällt - grösser.
Hilfspersonenhaftung Kausalhaftung des Unternehmers / des Unternehmens für den Schaden, die Hilfspersonen (Mitarbeitende) bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten beim Vertragspartner anrichten. Es handelt sich um eine vertragliche Haftpflicht.
Historic Pricing Abrechnungsmethode im Fondsgeschäft. Der Anleger kennt im Zeitpunkt der Zeichnung/Rückgabe den Nettoinventarwert des Fonds. Gegenteil: Forward Pricing.
HMO-Modell "HMO = Health Maintenance Organization (wörtl.: Gesundheitserhaltungsorganisation)
Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem der Versicherte aus einer Liste seiner Krankenkasse einen Arzt oder eine Praxisgemeinschaft auswählt und sich verpflichtet, im Krankheitsfall immer zuerst diese(n) aufzusuchen. Der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Praxis erhält für die eingeschriebenen HMO-Patienten eine monatliche Fallpauschale. "
Hochwasser Von Hochwasser spricht man, wenn Wasser als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen auftritt, sich aber innerhalb der ihm von der Natur oder dem Menschen gezogenen Grenzen bewegt.
Höhere Gewalt "Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, unvorhersehbares, aussergewöhnliches und vom menschlichen Verhalten unabhängiges Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht.
Höhere Gewalt sind z.B. extreme Sturmwinde, Felsstürze oder Überschwemmungen. "
Hohlglas Geblasene oder gegossene Gläser, z.B. Trinkgläser, Vasen, Beleuchtungskörper, etc.
Immobilie Unbewegliche Sache (z. B. unbebautes oder bebautes Grundstück, Eigentumswohnung).
Immobilienfonds (Liegenschaftsfonds) Ein Vermögen, das auf Grund öffentlicher Werbung von einer Vielzahl grosser und kleiner Anleger zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und in Immobilien investiert wird.
Implosion Eine Implosion ist eine schlagartige Zertrümmerung eines Hohlkörpers durch äusseren Überdruck (z.B. bei Bildschirmröhren von Fernsehgeräten oder Computern).
Incoterms "Abk. für: International Commercial Terms.
Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC, International Chamber of Commerce). Die Incoterms regeln die Aufgaben-, Kosten- und Risikoteilung im internationalen Handel. "
Index Statistische Kennziffer, die aufgrund einer in der Vergangenheit bestimmten Basisgrösse periodisch (z.B. stündlich, täglich, wöchentlich etc.) neu berechnet wird und welche in ihrer zeitlichen Veränderung eine Tendenz widerspiegelt Aktienindex, Dow Jones Index, Swiss Performance Index.
Index (Fonds) Kennzahl der Entwicklung der Kurse an einem oder mehreren Märkten. Der bekannteste und zugleich älteste Aktienindex ist der Dow Jones. Indices erlauben es, die Performance eines Fonds, der auf einem bestimmten Markt investiert ist, mit der Entwicklung dieses Marktes zu vergleichen. Vergleiche auch Benchmark.
Indexfonds Kennzahl der Entwicklung der Kurse an einem oder mehreren Märkten. Der bekannteste und zugleich älteste Aktienindex ist der Dow Jones. Indices erlauben es, die Performance eines Fonds, der auf einem bestimmten Markt investiert ist, mit der Entwicklung dieses Marktes zu vergleichen. Vergleiche auch Benchmark.
Indifferentes Geschäft Bankgeschäfte, die keinen Niederschlag in der Bankbilanz sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bank finden. Gegenstück sind Zinsdifferenzgeschäfte, d.h. Bankgeschäfte, bei denen die Bank entweder einen Zins erhält oder einen Zins bezahlen muss. Zu den Indifferenten Geschäften gehören der Zahlungsverkehr, das Börsen- und Depotgeschäft, der Devisen- und Edelmetallhandel etc.
Indirekte Amortisation Methode zur Amortisation von Hypotheken. Statt direkter Amortisation der Hypothek mittels laufend erbrachten Teilrückzahlungen wird eine Spar-/Risikoversicherung geäufnet und die Hypothek mit Ablauf des Versicherungsvertrags bzw. mit der Auszahlung des Erlebensfallkapitals in einem Betrag amortisiert. Die steuerlichen Vor- oder Nachteile dieser Methode sind umstritten.
Indirekter Schaden Folgeschaden an einer versicherten Sache.
Individuelles Konto (IK) Konto, das die AHV-Ausgleichskasse für jeden Versicherten führt und auf dem die jeweiligen Jahreseinkommen vermerkt sind.
Indossament Schriftliche und unterzeichnete Erklärung auf einem Orderpapier, womit der Inhaber alle Eigentumsrechte an dieser Urkunde überträgt.
Informationspflicht Pflicht des Versicherers zur Übergabe von AVB und weiterer Informationen ("Verbraucherinformationen") bei Vertragsabschluss.
Inhaberaktie Aktie, die auf den (nicht namentlich bezeichneten) Inhaber lautet. Gegensatz: Namenaktie
Inkasso Einziehung von Geldforderungen
Inlandanleihen Obligationen einheimischer Schuldner in der eigenen Währung auf dem Heimmarkt.
Innendienst Aufgaben im Leistungsprozess, die nicht vom Aussendienst wahrgenommen werden (z.B. Produktentwicklung, Underwriting / Riskmanagement, Bestandsverwaltung, Zahlungsverkehr, Schadendienst), sowie die Unterstützungsprozesse (z.B. Rechnungswesen / Controlling, Personalwesen, Ausbildung, IT-Services)
Innenverhältnis Rechtsbeziehung mehrerer verbundener Personen untereinander; bei der Solidarhaftung der Haftpflichtigen.
Innere Unruhe Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen, die anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult begangen werden.
Innerer Wert Siehe Nettoinventarwert.
Insolvenz Zahlungsunfähigkeit.
Insolvenzentschädigung Die Integritätsentschädigung stellt eine Geldleistung an einen Behinderten dar. Sie will damit einen gewissen Ausgleich bieten für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, Beeinträchtigung des Lebensgenusses und ähnliche Ursachen seelischen Unbehagens.
Insolvenzschutz Schutz der Versicherten vor der Zahlungsunfähigkeit des Versicherers.
Integritätsentschädigung Die Integritätsentschädigung stellt eine Geldleistung an einen Behinderten dar. Sie will damit einen gewissen Ausgleich bieten für körperliche Schmerzen, Leid, verminderte Lebensfreude, Beeinträchtigung des Lebensgenusses und ähnliche Ursachen seelischen Unbehagens.
Invalidenversicherung "Zusammen mit der AHV stellt die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Wie die AHV ist auch die IV obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften, diejenigen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind. Das Gesetz über die eidgenössische Invalidenversicherung trat am 1. Januar 1960 in Kraft.
Erster Zweck der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung des invalid gewordenen Versicherten.
Anspruch auf Invalidenrente besteht nach erfolgtem Eingliederungsverfahren und wenn die Erwerbsunfähigkeit ununterbrochen während 365 Tagen bestand. Die Höhe der Invalidenrente hängt u. a. vom Grad der Invalidität ab. Neben den einfachen und Ehepaar-Invalidenrenten richtet die IV auch Zusatzrenten für die Ehefrau sowie Kinderrenten aus. Zusammen mit der AHV stellt die Invalidenversicherung (IV) die erste Säule des Drei-Säulen-Konzepts dar. Wie die AHV ist auch die IV obligatorisch. Versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften, diejenigen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die im Ausland für einen schweizerischen Arbeitgeber tätig sind. Das Gesetz über die eidgenössische Invalidenversicherung trat am 1. Januar 1960 in Kraft.
Erster Zweck der Invalidenversicherung ist die Wiedereingliederung des invalid gewordenen Versicherten.
Anspruch auf Invalidenrente besteht nach erfolgtem Eingliederungsverfahren und wenn die Erwerbsunfähigkeit ununterbrochen während 365 Tagen bestand. Die Höhe der Invalidenrente hängt u. a. vom Grad der Invalidität ab. Neben den einfachen und Ehepaar-Invalidenrenten richtet die IV auch Zusatzrenten für die Ehefrau sowie Kinderrenten aus. "
Invalidität Invalidität wird vielfach gleichgesetzt mit Erwerbsunfähigkeit. Im engeren Sinne bedeutet Invalidität jedoch eine dauernde Beeinträchtigung der Gesundheit (teilweise oder gänzlich) zufolge Krankheit oder Unfall. Ein Erwerbsausfall muss nicht unbedingt damit verbunden sein. In der Lebensversicherung unterscheidet man zwischen dauernder und vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Eine Leistungspflicht der Gesellschaft liegt nur dann vor, wenn zufolge der Krankheit oder des Unfalls tatsächlich eine Einkommensminderung resultiert und die versicherte Person ihren Beruf oder eine andere zumutbare Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
Invaliditätsgrad Prozentzahl, die ausdrückt, um wie viel die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die Invalidität eingeschränkt ist. Der Invaliditätsgrad entscheidet über die Bemessung der IV-Rente.
Invaliditätskapital Versicherungsleistung in Form einer einmaligen Kapitalabfindung bei Erwerbsunfähigkeit einer Person.
Invaliditätskapital (Private Unfallversicherung) Baustein der privaten Unfallversicherung (Summenversicherung), der eine bleibende Beeinträchtigung der Gesundheit finanziell absichert.
Inventar Monetäre Bewertung der Einrichtungen und Waren eines Unternehmens zur Bestimmung der Versicherungssumme.
Inventarblatt für Hausrat Ein Formular, auf welchem sämtliche Hausratgegenstände einzeln oder in Gruppen aufgeführt werden. Es dient zur korrekten Ermittlung der Versicherungssumme.
Inventarwert Das Nettovermögen eines Fonds geteilt durch die Anzahl der sich im Umlauf befindlichen Anteile.
ISIN-Nummer International Securities Identification Number. International anerkannte Wertschriftenkennziffer. In der Schweiz Valorennummer.
IV Abkürzung für "Invalidenversicherung"
Jahresbericht / Halbjahresbericht Die Fondsleitung veröffentlicht für jeden von ihr verwalteten Anlagefonds innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres einen geprüften Jahresbericht und innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres einen ungeprüften Halbjahresbericht. Der Jahresbericht enthält u.a. Angaben zur Jahresrechnung, zu den Mittelzu- und -abflüssen und zum Inventar des Vermögens sowie den Bericht der Revisionsstelle. Der Halbjahresbericht enthält die wichtigsten Halbjahresergebnisse.
Junk Bond Funds Siehe High-Yield Funds.
Juristische Person Juristische Personen sind vom Recht geschaffene künstliche Gebilde. Sie entstehen durch den Zusammenschluss von natürlichen Personen in einer gesetzlich vorgeschriebenen Organisationsform. Gesellschaften weisen zudem ein Kapital auf. Die juristischen Personen haben ähnliche Rechte und Pflichten wie natürliche Personen. Beispiele: Verein, Stiftung, Aktiengesellschaft, Genossenschaft, GmbH.
Kantonalbank Das sind Banken, die durch kantonalen gesetzlichen Erlass gegründet wurden und für deren Verbindlichkeiten in der Regel der Kanton haftet. Die meisten Kantonalbanken sind öffentlich-rechtliche Institute mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital (Dotationskapital genannt) häufig allein vom Kanton zur Verfügung gestellt wird.
Kantonale Gebäudeversicherung Versicherungseinrichtung, bei der - teilweise obligatorisch, teilweise freiwillig - Gebäude (z.T. auch Fahrhabe) versichert werden müssen oder können. Sie hat, im Gegensatz zu den privaten Versicherern, keinen werbenden Aussendienst.
Kapitalabfindung (BV) Geldbetrag, der im Rahmen der beruflichen Vorsorge als einmalige Altersleistung ausbezahlt wird. Dazu kommt die Abfindung für den überlebenden Ehegatten.
Kapitaldeckungsverfahren Das Kapitaldeckungsverfahren besteht darin, dass Ausgaben, die aus bestimmten Rechtsverhältnissen künftig zu erwarten sind, durch Bereitstellung entsprechender Kapitalien voraus finanziert werden. Jeder spart für sich selber. Es führt zur Bildung von Fonds, im Gegensatz zu Umlageverfahren, wo die Ausgaben gleichsam Zug um Zug durch die Einnahmen gedeckt werden.
Kapitalisierungssatz, statische Ertragswertmeth. "
Dieser setzt sich aus der Lastenrechnung einer Liegenschaft zusammen (Anlagekapitalzins, Abgaben, Betriebskosten, Versicherungsprämien, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, Gebäudeamortisation/Abschreibung, Mietzinsausfallrisiko, Verwaltungskosten) und wird als Prozentsatz des Ertragswertes ausgedrückt. Als Faktor zur Ermittlung des Ertragswertes wird der Kapitalisierungssatz auf Grund der zu erwartenden Liegenschaftsaufwendungen von einem unabhängigen Schätzungsexperten festgelegt. "
Kapitaloption Die reglementarischen Bestimmungen in der beruflichen Vorsorge können vorsehen, dass die Anspruchsberechtigten anstelle einer Alters-, Witwen- oder Invalidenrente eine Kapitalabfindung verlangen können. Für die Altersleistung hat der Versicherte mindestens drei Jahre vor Entstehung des Anspruchs eine Erklärung abzugeben.
Kapitalversicherung Form der Versicherung, bei welcher die versicherte Leistung in der Auszahlung eines bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Kapitals (= einmaliger Beitrag) besteht.
Karenzfrist Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung die Zeitdauer ab Beginn der Betriebsunterbrechung, für die der Versicherte die Ausfälle aus der Betriebsunterbrechung selbsttragen muss.
Karenzzeit Als Karenzzeit bezeichnet man jene Zeit, während welcher die Gesellschaft in einem Ereignisfall ab Vertragsbeginn keine Leistungen zu erbringen hat. Die Karenzzeit kommt nur einmal zum Zuge, nämlich ab Vertragsbeginn für die vereinbarte Dauer. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Wartefrist. Karenzzeiten kennt man in der Lebensversicherung kaum mehr (ausser z.B. Selbsttötung).
Kaskoversicherung Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Motorfahrzeug-Kaskoversicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Ereignisses. Bei Teilkasko sind u. a. folgende Schadenursachen gedeckt: Brand, Blitz, Explosion, Kurzschluss, Elementarereignisse, Diebstahl, Glasbruch, Tiere. Bei Vollkasko kommt die Kollision hinzu.
Kassenobligation Je nach Bedarf laufend zur Ausgabe gelangende mittelfristige Schuldverschreibungen der Banken, in runden Beträgen, meistens mit einer Laufzeit von zwei bist acht Jahren.
Kassenobligationen Von Banken ausgegebene festverzinsliche Anlageformen mit Laufzeiten zwischen zwei und acht Jahren. Für Obligationenfonds kommen die Kassenobligationen nicht in Frage, da sie nicht zum offiziellen Börsenhandel zugelassen sind.
Kassenschrank Verschliessbarer Behälter, in welchem vor allem Geldwerte oder Schmuck aufbewahrt wird. Entspricht dieser bestimmten Anforderungen, können Werte mit einer höheren Versicherungssumme versichert werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Kassenschrankes berechnet.
Kausalhaftung "Kausalhaftung heisst, dass eine Haftung auch ohne Verschulden besteht.
Das Haftpflichtrecht unterscheidet die milde (einfache) Kausalhaftung von der scharfen Kausalhaftung (Gefährdungshaftung). "
Kausalzusammenhang Siehe adäquater Kausalzusammenhang.
Kleinmotorrad Kleinmotorräder sind einplätzige Motorräder ohne Seitenwagen mit einem Hubraum bis zu 50 cm3.
Kollektivanlagevertrag Der Kollektivanlagevertrag stellt die Rechtsgrundlage für das Anlagefondsgeschäft in der Schweiz dar und wird zwischen der Fondsleitung, der Depotbank und dem Anleger abgeschlossen. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Verwaltung des Anlagefonds durch die Fondsleitung einerseits und für die Beteiligung des Anlegers am Vermögen des Anlagefonds andererseits. Der Kollektivanlagevertrag wird durch das Fondsreglement verkörpert.
Kollektivversicherung "1.
Mehrere Gegenstände (Sachen, Vermögen oder Personen) werden durch einen Vertrag versichert.
2.
Mehrere Versicherte oder mehrere Versicherer sind an einem Versicherungsvertrag beteiligt. "
Kommissionen Ausgabekommission und Rücknahmekommission. Gebühr, die bei der Zeichnung oder Rücknahme von Fondsanteilen erhoben wird.
Komplementärrente (UV) Leistung der obligatorischen Unfallversicherung, welche die Leistungen der IV-Rente auf 90% des versicherten Jahresverdiensts ergänzt (max. 90 % des UVG-Maximums).
Konkurs Zwangsmässige Totalliquidation des Vermögens des Schuldners zur Befriedigung der Forderungen der Gläubiger.
Konkursprivileg Gemäss VVG erlischt die Begünstigung mit der Pfändung des Versicherungsanspruches und mit der Konkurseröffnung über den Versicherungsnehmer. Sie lebt wieder auf, wenn die Pfändung dahinfällt oder der Konkurs widerrufen wird. Eine wichtige Ausnahme bildet das Konkursprivileg. Das heisst, dass die Lebensversicherung nicht in die Konkursmasse fällt, wenn die Begünstigung an erster Stelle auf den Ehegatten oder die Kinder lautet. Auf diese Weise kann der Versicherungsschutz für die Familie erhalten werden.
Kontrollschilder Kontrollschilder werden umgangssprachlich auch Nummernschilder oder Autonummern genannt. Sie dienen u.a. der Identifizierung des Halters und der obligatorischen Haftpflichtversicherung.
Kontrollstelle Organ, welches die jährliche Prüfung der Geschäftsführung, des Rechnungswesens und der Vermögensanlage einer Vorsorgeeinrichtung prüft; sie muss unabhängig von der Vorsorgeeinrichtung und dem Arbeitgeber sein.
Koordinationsabzug Lohnteil, der im BVG-Obligatorium nicht zu versichern ist. Er entspricht 7/8 der maximalen AHV-Rente.
Koordinierter Lohn "Dies ist der Lohnteil, der gemäss BVG zu versichern ist. Er liegt zwischen 87.5% (7/8) der maximalen AHV-Rente (Koordinationsabzug) und 300% der maximalen AHV-Rente (BVG-Lohnmaximum).
Zum koordinierten Lohn gelangt man, indem man bei Löhnen über dem BVG-Lohnmaximum den Koordinationsabzug vom BVG-Lohnmaximum abzieht, bei Löhnen unter dem BVG-Lohnmaximum den Koordinationslohn vom Bruttolohn abzieht.
Ist der koordinierte Lohn kleiner als 1/8 der maximalen AHV-Rente (bei Löhnen zwischen der maximalen AHV-Rente und der Eintrittsschwelle), so wird er auf den Minimalbetrag aufgerundet. "
Korrelation Mass für die Parallelität der Preisentwicklung verschiedener Anlagekategorien oder -instrumente. Die Korrelation quantifiziert die Stärke des Zusammenhanges und kann Werte zwischen -1 und +1 aufweisen. Je näher die Zahl bei 1 liegt, desto stärker ist der Zusammenhang. Liegt der Wert bei -1, bewegen sich die Anlagen und die Benchmark gegenläufig. Bei einer Korrelation von 0 besteht scheinbar kein Zusammenhang zwischen der Entwicklung der beiden Anlagen.
Kosten Unter Kosten versteht man die effektiven Ausgaben, die einem Versicherungsnehmer im Schadenfall durch zusätzliche Lebenshaltung, Notverglasung, Nottüre oder -schlösser, sowie Schlossänderungs- und Räumungsarbeiten entstehen. Die Erstattung der Kosten ist in der Regel summenmässig limitiert.
Kostenbeteiligung Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung müssen einen Teil der Behandlungskosten selbst übernehmen. Die Kostenbeteiligung leistet einen wichtigen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen und besteht aus einer Franchise und einem Selbstbehalt.
Kostenprämie Bestandteil der Prämie für eine Lebensversicherung. Beinhaltet die anteilmässigen Abschluss-, Inkasso- und Verwaltungskosten des Versicherers.
Kostensatz Kennzahl in %, die die Kosten des Versicherungsbetriebs im Verhältnis zu den Prämien bemisst (brutto oder netto).
Kotierung Zulassung eines Wertpapiers zum offiziellen Börsenhandel, womit in der Regel Auflagen verbunden sind.
Krankenpflegeversicherung Siehe Obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Krankentaggeldversicherung (nach KVG) Teil der Sozialversicherung, der mögliche Erwerbsausfälle während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit versichert. Die Versicherung ist freiwillig, ihre Ausgestaltung ist aber im KVG geregelt.
Krankentaggeldversicherung (nach VVG) Freiwillige private Personenversicherung, die Erwerbsausfälle wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit versichert.
Krankenversicherung Siehe soziale Krankenversicherung.
Krankenzusatzversicherung Freiwillige private Personenversicherung, die den Basisschutz der sozialen Krankenversicherung erweitert und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt wird. Sie umfasst Ergänzungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung und eine Krankentaggeldversicherung nach VVG.
Krankheit Krankheit ist eine medizinisch wahrnehmbare, vom Willen des Versicherten unabhängige Störung der normalen Körperfunktion durch krankhafte Vorgänge.
Kulanz Entgegenkommende Behandlung eines Geschäftspartners aus kaufmännischen Erwägungen z.B. Regulierung von Schäden (z.B. volle Entschädigung auch bei Unterversicherung). Die Kulanzleistung stellt rechtlich keine Schenkung dar, sondern erfolgt nach der Grundlage des Versicherungsvertrages.
Kumulation Der Anspruch aus einer Personenversicherung kann mit Ansprüchen aus anderen Versicherungen, aus Haftpflicht oder sonstigen Rechtsverhältnissen nebeneinander geltend gemacht werden. Ein Regress des Versicherers gegen den haftpflichtigen Dritten ist ausgeschlossen. Ein Teil der Personenversicherung (Heilungskosten, schadenabhängiger Erwerbsersatz) wird allerdings der Schadenversicherung zugewiesen, wo das Entschädigungsprinzip herrscht (Anspruchskonkurrenz und Regress des Versicherers).
Kündigung "Die Möglichkeit eines Emittenten, seine Anleihe vor Ablauf der Laufzeit zurückzubezahlen.
Im Anlagefondsgeschäft der Widerruf des Kollektivanlagevertrags durch den Anleger. Der Rücknahmepreis ist grundsätzlich sofort auszuzahlen. Für Immobilienfonds besteht eine Sonderregelung, siehe Rückgabe von Anteilen / Börsenhandel. "
Kündigung (Fonds) "Die Möglichkeit eines Emittenten, seine Anleihe vor Ablauf der Laufzeit zurückzubezahlen.
Im Anlagefondsgeschäft der Widerruf des Kollektivanlagevertrags durch den Anleger. Der Rücknahmepreis ist grundsätzlich sofort auszuzahlen. Für Immobilienfonds besteht eine Sonderregelung, siehe Rückgabe von Anteilen / Börsenhandel. "
Kurs Preis für Anteile von Anlagefonds, die an der Börse kotiert sind oder ausserbörslich gehandelt werden (Immobilienfonds). Der Kurs bildet sich durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt, während der Ausgabe- und Rücknahmepreis der Anteile auf Grund des Nettoinventarwerts durch die Fondsleitung festgelegt wird.
Kursveränderung / Kapitalveränderung Gewinne oder Verluste (real oder buchmässig) werden wie folgt berechnet: Tageskurs oder Verkaufspreis minus investiertes Kapital.
Kurswert / Marktwert "Grundsätzlich ist der Kurswert / Marktwert einer Anleihe von zwei Einflusskategorien abhängig:
1. Wertpapierspezifischen Faktoren wie Zinscoupon, (Rest-) Laufzeit, Tilgungsbetrag, Schuldnerqualität usw. und
2. dem aktuellen Marktzinssatz und damit dem fundamentalökonomischen Umfeld. "
Kurzarbeitsentschädigung Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV) bei Reduktion des Erwerbseinkommens wegen Kurzarbeit, die vom Arbeitgeber wegen schlechten Arbeitsgangs angeordnet werden muss.
Länderfonds Anlagefonds, die ihr Vermögen hauptsächlich in Aktien eines bestimmten Landes anlegen.
Landwert Wert eines Grundstücks in Bezug auf die wirtschaftlichen Ausnützungsmöglichkeiten. Der Landwert hängt einerseits von der Lage und der Untergrundbeschaffenheit ab, andererseits von den technischen und rechtlichen Überbauungsmöglichkeiten.
Large Caps Gesellschaften mit sehr grosser Börsenkapitalisierung im Verhältnis zum Börsenmarkt, auf dem sie präsent sind.
Lastenrechnung Die Aufwendungen einer Liegenschaft für Anlagekapitalzins, Abgaben, Liegenschaftenbetriebskosten, Versicherungsprämien, Unterhalts- und Instandhaltungskosten, Gebäudeamortisation/Abschreibung, Mietzinsausfallrisiko und Verwaltungskosten. Die Lastenrechnung verschiedener Immobilien kann stark voneinander abweichen, beispielsweise auf Grund der Altersstruktur und den damit verbundenen Unterhalts- und Instandhaltungskosten, dem Gebäudetyp (Wohn- oder Geschäftshaus) und der steuerlichen Belastung am Liegenschaftenstandort.
Late Stage Von Late-Stage-Finanzierungen spricht man bei reifen, schon seit einigen Jahren bestehenden Unternehmen. Solche Investitionen sind in der Regel mit höheren Anlagebeträgen verbunden, dafür aber liquider und weniger riskant; die Unternehmung kann schneller veräussert oder an die Börse gebracht werden.
Laufzeit Zeitspanne von der Emission bis zur Fälligkeit bzw. zur vorzeitigen Rückzahlung einer Obligation. Nicht zu verwechseln mit der Duration. Siehe auch Restlaufzeit.
Leasing Leasing ist das Vermieten von Gütern, wobei die Mietzahlungen bei einem eventuellen späteren Kauf angerechnet werden können.
Lebenserwartung Statistisch erhobene Lebensdauer für Personen eines bestimmten Alters.
Lebenshaltungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass der Versicherte das eigene Zuhause nicht nutzen kann (z. B. nach einem Feuer, Wassereinbruch oder Sturm). Die Hausratversicherung deckt die Mehrausgaben für die Lebenshaltung (z.B. für ein Hotelzimmer und auswärtige Verpflegung) bis zum vorgesehenen Betrag.
Lebenslange Rente Altersrente mit lebenslanger Dauer, d.h. der Versicherer zahlt die Renten bis zum Tod des Versicherten (auch: Leibrente).
Lebensversicherung Versicherung zum Schutz vor den finanziellen Folgen der Lebensrisiken Alter, Tod und Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeit. Das Angebot umfasst die Einzellebensversicherung und die kollektive Lebensversicherung und wird v. a. im Rahmen der Dritten Säule genutzt.
Leerverkauf Verkauf von Finanzinstrumenten auf Termin, die der Verkäufer noch nicht besitzt, wobei es sein Anlageziel ist, sich bis zur Lieferung billig mit den fehlenden Titeln eindecken zu können. Das Risiko bei Leerverkäufen liegt in einer möglichen Kurssteigerung der Basistitel.
Leibrente Eine Leibrente wird an den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausbezahlt, solange die versicherte Person lebt. Der Vertrag zur Begründung einer Leibrente bedarf der Schriftlichkeit. Vielfach werden die aufgeschobenen Altersrenten als Leibrenten, die sofort beginnenden als Altersrenten bezeichnet. In der Praxis werden beide Begriffe synonym gebraucht. Als Rentenversicherung ist sie von der Leibrente nach Obligationenrecht (OR) zu unterscheiden.
Leichte Fahrlässigkeit Jede Fahrlässigkeit, die keine grobe ist. Die Versicherungsleistung darf nicht gekürzt werden (VVG 14).
Leistungskatalog Der Leistungskatalog enthält alle vorgeschriebenen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und stellt eine einheitliche, qualitativ hoch stehende medizinische Grundversicherung der Schweizer Bevölkerung sicher.
Leistungsprimat Bei Vorsorgeeinrichtungen, die nach Leistungsprimat aufgebaut sind, richtet sich die Höhe der einzelnen Beiträge nach den vorgesehenen Leistungen. Die Leistungen werden dabei in Prozenten des versicherten Lohnes festgesetzt oder seltener nach Versichertenkategorien in festen Beträgen. Die zu erhebenden Beiträge werden für die Leistungen hierauf individuell aufgrund der Tarife unter Berücksichtigung des Alters des Versicherten berechnet. Leistungsprimatkassen kennen Einkaufsgelder, Nachzahlungen bei Lohnerhöhungen oder höhere Durchschnittsprämien, da sich die Leistung meistens auf den letzten Lohn bemisst.
Leistungsprozess "Zu den Leistungsprozessen gehören die Geschäftsprozesse eines Unternehmens, die direkt mit dem Produkt / der Dienstleistung zusammenhängen.
In der Privatversicherungsbranche sind das v.a. die Produktentwicklung, Beratung / Verkauf, Underwriting / Riskmanagement, Bestandsverwaltung / Zahlungsverkehr und Schadendienst."
Leistungsverweigerung/ -kürzung (UV) Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung können in bestimmten Fällen verweigert oder gekürzt werden.
Lenker Lenker ist, wer ein Motorfahrzeug führt. Er kann gleichzeitig Halter sein oder auch nicht.
Leverage Mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz lassen sich mit derivativen Instrumenten grössere Renditen erzielen, als es bei einer Investition in den eigentlichen Basiswerten möglich ist. Dieser Effekt wird als Leverage bezeichnet.
Light-Modell Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem sich der Versicherte verpflichtet, im Krankheitsfall einen kostengünstigen Arzt auszusuchen, der auf der Ärzteliste seiner Krankenkasse verzeichnet ist. Je nach Kasse nimmt der Versicherte ggf. weitere Einschränkungen in Kauf (z.B. Generika statt Originalmedikamente).
Limite / Limitierung Eine Limitierung ist eine summenmässige Leistungsbegrenzung, die unter der festgelegten Versicherungssumme liegt. Im Schadenfall wird nur bis zum festgesetzten Höchstbetrag vergütet, auch wenn die Schadensumme höher liegt.
Liquidität Mit Anlagefondsanteilen ist der Anteilinhaber liquide, das heisst, er kann seine Anteile in der Regel jederzeit zurückgeben. Die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, Anteile ohne Kündigungsfristen zum jeweiligen Rücknahmepreis zurückzunehmen.
Lohn Siehe AHV-Lohn.
Lohnfortzahlungspflicht Wenn ein Arbeitnehmer wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Mutterschaft unverschuldet ausfällt, muss der Arbeitgeber dessen Lohn für eine beschränkte Zeit (abhängig vom Dienstalter) weiterhin ausbezahlen. Die Lohnfortzahlungspflicht besteht bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen, die länger als drei Monate gedauert haben, und bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die länger als drei Monate dauern (OR 324).
Lombardkredit Bankkredit, wobei die Wertschriften des Kreditnehmers der Bank als Sicherheit verpfändet werden.
Lombardpolitik Die Lombardpolitik gehört zu den klassischen Instrumenten der Geldpolitik. Gegen Hinterlegung von erstklassigen Wertpapieren können Banken zur Überbrückung eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses bei der Zentralbank (Nationalbank) Geld aufnehmen. Der Zins, der für diesen Lombardkredit bezahlt werden muss, heisst Lombardsatz. Durch Erhöhung oder Senkung des Lombardsatzes, Beschränkung oder Erweiterung der Lombardkontingente oder Änderung der qualitativen Anforderungen an lombardfähige Wertpapiere kann die Notenbank die Liquidität der Geschäftsbanken und damit den Preis für Kredite beeinflussen, was sich beispielsweise über die Investitionstätigkeit auf die Konjunkturlage auswirken kann. Die Lomardpolitik spielt in der Schweiz eine untergeordnete Rolle. Hauptinstrument der schweizerischen Geldpolitik bildet der An- und Verkauf von Devisen.
Long/Short Die unter diesem Begriff zusammengefassten Strategien optimieren Rendite und Risiko durch die Kombination von Finanzinstrumenten. Der Kauf einer Aktie, die eine Wertsteigerung erwarten lässt (= Long-Seite), wird kombiniert mit dem gleichzeitigen Verkauf einer anderen Aktie, von der eine Wertsenkung erwartet wird (= Short-Seite). Leerverkäufe und Kreditfinanzierungen für Investments sind ausdrücklich erlaubt.
Long-term Funds Anlagefonds, die in Obligationen mit einer (Rest-)Laufzeit von mindestens 5 Jahren investieren.
Luxemburger Fonds Anlagefonds, die ihre Rechtsgrundlage im luxemburgischen Recht haben und von einer in Luxemburg domizilierten Fondsgesellschaft verwaltet werden.
Mahnfrist Zeitraum, den der Gläubiger dem Schuldner zur Bezahlung einer fälligen Forderung ansetzt.
Mahnung Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner zur Bezahlung einer fälligen Leistung.
Makler Unabhängiger Partner und Bestandteil des indirekten Absatzkanals. Er ist tätig im Auftrag von Kunden und erhält als Gegenleistung vom Versicherer eine Provision auf Abschlüsse und/oder die Dauer des Versicherungsvertrags. Einzelne Makler arbeiten auf Honorarbasis, d.h. sie werden vom Kunden direkt entschädigt.
Malus Tarifliche Höhereinstufung aufgrund des individuellen schlechten Schadenverlaufes.
Manipulationsversicherung Transportversicherung für Unternehmen, die schwere Maschinen oder Maschinenteile (z. B. Turbinen, Schiffsmotoren) auf ihrem Werksgelände verschieben.
Marge "Differenz zwischen Aktiv- und Passivzinssätzen (Aktiven, Passiven) der Bank sowie zwischen den An- und Verkaufspreisen von ausländischen Währungen, Devisen und Edelmetallen.
Sicherheitsspanne in der Belehnung von Wertpapieren bei der Gewährung von Lombardkrediten. Die Marge dient als Vorsicht vor allfälligen Kursveränderungen nach unten. "
Marktrisiko Risiko, das von Faktoren abhängt, die den gesamten Markt beeinflussen und nicht durch Portefeuille-Diversifikation reduziert oder ausgeschlossen werden kann.
Maschinenkaskoversicherung Technische Versicherung und Variante der Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen.
Maschinenversicherung Technische Versicherung für Unternehmen, die Anlagen, Maschinen, Installationen und Apparate gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen durch innere oder äussere Einwirkungen versichert.
Medium-term Funds Anlagefonds, die in Obligationen mit einer (Rest-)Laufzeit von 3-5 Jahren investieren.
Mehrfachagent Bestandteil des indirekten Absatzkanals. Person oder Organisation, die Versicherungen mehrerer Versicherer anbietet und vermittelt.
Mid Caps Gesellschaften mit mittlerer Börsenkapitalisierung. Auch Nebenwerte genannt.
Milde Kausalhaftung Siehe Kausalhaftung.
Militärversicherung "Die Militärversicherung (MV) beruht auf dem Bundesgesetz vom 20. September 1949 und wird durch das Bundesamt für Militärversicherung verwaltet.
Die MV deckt grundsätzlich jede Gesundheitsschädigung, die während des Dienstes auftritt. Die Leistungen bestehen insbesondere in: Krankenpflege, Leistung für Sachschäden, Krankengeld, Invalidenrenten, Hinterlassenenrenten.
Versichert sind im wesentlichen alle Personen, die Militärdienst leisten und an ausserdienstlichen Schiessübungen, an Massnahmen der militärtechnischen Vorbildung oder an freiwilligen ausserdienstlichen militärischen Anlässen teilnehmen. Die private Lebensversicherung kann wegen Leistungen aus der Militärversicherung ihre eigenen Leistungen nicht kürzen; ebensowenig kann die Militärversicherung ihre Leistungen kürzen, weil eine private Lebensversicherung Leistungen erbringt.
In Kriegszeiten oder bei Unruhen ist dagegen der Versicherungsschutz eingeschränkt.
Führt die Schweiz selbst Krieg oder wird sie in kriegsähnliche Handlungen hineingezogen, so wird vom Kriegsbeginn an ein einmaliger Kriegsumlagebeitrag geschuldet und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte am Krieg teilnimmt oder nicht. Nimmt der Versicherte dagegen an einem Krieg oder an kriegsähnlichen Handlungen teil, ohne dass die Schweiz selbst beteiligt ist, so ist im Fall des Todes des Versicherungsnehmers nur das auf den Todestag berechnete Deckungskapital geschuldet. "
Mindestzins (-satz) Vorgeschriebene Verzinsung der Altersgutschriften im Rahmen der beruflichen Vorsorge.
Missbrauchschutz Schutz der Allgemeinheit vor Vertrauensmissbrauch.
Mittelbarer Schaden Reine Vermögensschäden, die als Folge eines Sachschadens entstehen (Folgekosten).
Mitwirkungspflicht Gesetzliche Obliegenheit des Anspruchsberechtigten, dem Versicherer auf Begehren jede Auskunft über solche ihm bekannte Tatsachen zu erteilen, die zur Ermittlung der Umstände des Schadenereignisses oder zur Feststellung der Folgen dienlich sind. Vertraglich können bestimmte Handlungen zur Pflicht erklärt werden (VVG 39).
Mobiliarverglasung Zur Mobiliarverglasung zählen alle Glasflächen an Möbeln sowie Wandspiegel.
Mobilie Bewegliche körperliche Sache (z. B. Auto, Möbel-, Schmuck- oder Kleidungsstück).
Monopol "
Bei der Gebäudeversicherung schreiben die meisten Kantone für die Feuerversicherung (Feuer und Elementargefahr) die kantonale Gebäudeversicherung vor. Diese hat also eine Monopolstellung. Kein Monopol kennen die GUSTAVO - Kantone. Die Kantone Nidwalden und Waadt kennen für die Hausrat- und Geschäftsversicherung ebenfalls ein Monopol. "
Montageversicherung Technische Versicherung, die Maschinen, Anlagen, Installationen oder Apparate eines Unternehmens für die besonderen Gefahren während der Montage / Demontage und Probebetrieb versichert.
Morbiditätstafel Die Morbiditätstafel liefert die statistischen Erfahrungswerte für versicherungstechnische Berechnungen im Zusammenhang mit Erkrankungen.
Motorfahrzeug Motorfahrzeug im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes ist jedes Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung Gegenstand dieser obligatorischen Versicherung ist die Haftpflicht des Halters oder Lenkers eines Motorfahrzeugs für Personen- und Sachschäden. Grund für die Schaffung des Obligatoriums war der Schutz des Geschädigten, der nur bei Zahlungsfähigkeit des haftpflichtigen Halters gewährleistet ist.
Motorfahrzeug-Halterhaftpflicht Kausalhaftung des Motorfahrzeughalters für den Schaden, der durch sein Motorfahrzeug bei Drittpersonen angerichtet wird. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (scharfe Kausalhaftung aufgrund der Betriebsgefahr des Motorfahrzeuges).
Motorfahrzeug-Kaskoversicherung Diese Versicherung übernimmt Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers infolge eines versicherten Ereignisses.
Motorräder Als Motorräder gelten mit Ausnahme der Motorfahrräder (Mofas) alle einspurigen, zweirädrigen Motorfahrzeuge sowie die dreirädrigen Motorfahrzeuge, die nicht als Motorwagen gelten.
Motorwagen Die Motorwagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie vier (oder drei) Räder haben und mehr als 400 kg Leergewicht aufweisen.
Mutationsgewinne Unter Mutationsgewinnen versteht man die in der Vorsorgeeinrichtung bei Austritt von Versicherten frei werdenden Deckungskapitalien. Bei Vorsorgeeinrichtungen mit Kollektivversicherungen entspricht der Mutationsgewinn der Differenz zwischen dem von der Versicherungsgesellschaft vergüteten Rückkaufswert und der Freizügigkeitsleistung. In einer reinen BVG-Minimal-Vorsorgeeinrichtung fallen keine Mutationsgewinne an. Jeder Austretende nimmt sein gesamtes Altersguthaben mit.
Mutterschaftsentschädigung (MSE) Sozialversicherungsleistung, die in der Erwerbsersatzordnung (EO) geregelt wird. Die MSE wird beim Ausfall des Erwerbseinkommens selbstständig erwerbender oder angestellter Mütter in Form eines Taggelds für maximal 14 Wochen nach der Geburt des Kindes ausgezahlt.
Nachdeckung Versicherungsschutz der beruflichen Vorsorge für die Gefahren Tod und Invalidität über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus.
Nachschüssig Nachschüssig heisst, dass eine Leistung am Ende einer Zahlungsperiode fällig wird.
Nachversicherungs-Garantie Verschiedene Versicherer bieten ihren Kunden ohne Prämienzuschlag eine Nachversicherungs-Garantie (auch Garantie der Versicherungsfähigkeit genannt) an. Der Versicherungsnehmer kann dabei in bestimmten Zeitabständen oder bei in den AVB festgehaltenen Ereignissen wie Heirat, Geburt, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit die Versicherungsleistung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen lassen. Einschränkungen können für den Fall bestehen, dass das versicherte Ereignis kurz nach der Erhöhung eintritt. Ist der Versicherte erwerbsunfähig, werden keine Leistungen auf dem erhöhten Teil gewährt.
Namenaktie Aktie, die auf den Namen lautet und deren Eigentümer oder Nutzniesser im Aktienregister der betreffenden Gesellschaft eingetragen ist. Dies erschwert den Handel mit solchen Titeln. Namenaktien können aber trotzdem an den Effektenbörsen kotiert und gehandelt werden. Gegensatz: Inhaberaktie.
Nationalbank Die Schweizerische Nationalbank ist die Zentralbank. Der Bund hat ihr das ausschliessliche Recht zur Ausgabe von Banknoten gegeben. Die Hauptaufgaben sind: den Geldumlauf des Landes zu regeln, den Zahlungsverkehr zu erleichtern und eine im Gesamtinteresse des Landes dienende Kredit- und Währungspolitik zu führen (Geldmenge).
Nationaler Garantiefonds Zusammenschluss der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherer zur Deckung von Schäden, die von unbekannten oder nicht versicherten Motorfahrzeugen und Fahrrädern verursacht werden.
Natürliche Person Jedermann ist als natürliche Person rechtsfähig (ZGB 11) und unterscheidet sich dadurch grundlegend von der juristischen Person.
Nebenamtliche Tätigkeit Unbezahlte Arbeit während der Freizeit und versicherte "Gefahr" der Privathaftpflichtversicherung. Kommt es bei einer nebenamtlichen Tätigkeit zu einem Haftpflichtfall, tritt die Privathaftpflichtversicherung für Schäden ein.
Nebenwerte Siehe Small Caps und Mid Caps.
Nebenwertefonds Anlagefonds, die in Aktien von Unternehmen mit relativ niedriger Börsenkapitalisierung investieren. Vergleiche Small Caps und Mid Caps.
Nennwert Der auf Wertpapieren angegebene (nominelle) Forderungsbetrag im Unterschied zum effektiven Kurswert / Marktwert
Nettofondsvermögen Das zu Verkehrswerten berechnete Fondsvermögen abzüglich allfälliger Verbindlichkeiten.
Nettoinventarwert Der Nettoinventarwert eines Anteils entspricht dem Nettofondsvermögen geteilt durch die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Anteile. Bei Wertschriften- und Geldmarktfonds ist der Nettoinventarwert, der in der Regel täglich berechnet wird, die Basis für die Abrechnung der Zeichnungen und Rücknahmen. Auch Inventarwert, Anteilswert oder innerer Wert genannt.
Nettoprämie Nettoprämie = Bruttoprämie minus Kosten
Nettovermögen (Immobilienfonds) Das Netto(fonds)vermögen ist die Summe der Verkehrswerte, abzüglich Verbindlichkeiten und der zu erwartenden Liquidationssteuern (Grundstücksgewinnsteuern).
Neuwert "Wird eine Versicherung zum Neuwert (NW) abgeschlossen, so entspricht die Leistung der Versicherung in einem Schadenfall dem aktuellen Marktpreis.
Die Hausratversicherung wird in der Regel zum Neuwert abgeschlossen, deshalb ist eine aktuelle Anpassung der Versicherungssumme bei Neuanschaffungen notwendig.
Bei gewissen Versicherungen wird die Versicherungssumme an die Entwicklung bestimmter Indizes angepasst bzw. von Zeit zu Zeit automatisch erhöht. "
Nichtberufsunfall (NBU) Unfälle, die sich ausserhalb der Arbeit im Privatleben eines Versicherten ereignen.
No-load Funds Anlagefonds, die weder die Ausgabe noch die Rücknahme von Anteilen mit einer Kommission belasten.
Not leidende Obligationen Obligationen, deren Zinszahlungen oder Rückzahlungen nicht fristgerecht erfolgen.
Notes Am Schweizer Kapitalmarkt privat (ohne öffentliche Werbung) platzierte Wertpapiere ausländischer Schuldner.
Notverglasung Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung und Geschäftsversicherung, der dadurch entsteht, dass eine versicherte Gebäudeverglasung notfallmässig repariert werden muss. Die Hausratversicherung / Geschäftsversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.
Nutzfeuer Ein Nutzfeuer ist ein Feuer, das an seinem dafür vorgesehenen Ort entsteht und einem beabsichtigten Zweck dient (z.B. Feuer im Kamin, Feuer im Gartengrill, Feuer auf dem Gasherd, Feuer im Heizungskessel). Das Gegenteil zum Nutzfeuer ist das Schadenfeuer.
NW Abkürzung für "Neuwert"
Obhutsschäden Schäden an fremden Sachen, die in der Obhut des Versicherten sind, d.h. von ihm benutzt, aufbewahrt oder transportiert werden. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt den Vermögensbedarf des Geschädigten. In der Betriebshaftpflichtversicherung besteht Deckung aufgrund besonderer Vereinbarung.
Obliegenheit Unter Obliegenheiten versteht man versicherungsrechtlich die gesetzlichen oder vertraglichen Nebenpflichten der Parteien aus dem Versicherungsvertrag (Anzeigepflicht, Rettungspflicht, Mitwirkungspflicht, bestimmte Auflagen). Die Verletzung einer Obliegenheit hat einen Rechtsverlust zur Folge, z.B. Dahinfallen des Vertrages, Suspension der Leistungspflicht, Leistungskürzungen, Prämienerhöhung).
Obligation Wertpapier, das eine Geldleistung zum Inhalt hat. Obligationen werden in der Regel zum Zweck der mittel- bis langfristigen Aufnahme von Kapital ausgegeben. Die Verzinsung ist während der Laufzeit gleich (es gibt aber einige wenige Ausnahmen) und richtet sich nach der Höhe des aktuellen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt, der Laufzeit der Obligation und der Bonität des Schuldners. Das Wertpapier selbst wird Obligation genannt und verkörpert einen Teil der gesamten Kapitalaufnahme (Anleihe). Im generellen Sprachgebrauch versteht man unter Obligation auch eine Verpflichtung zwischen zwei oder mehreren Personen, wobei die eine Seite den Schuldner und die andere Seite den Gläubiger darstellt.
Obligationen Schuldverpflichtungen mit festem, gelegentlich auch variablem Zinssatz und in der Regel festem Fälligkeits- und Rückzahlungstermin. Synonym für Anleihen, Renten, Bonds und Schuldverschreibungen. Häufigste Emittenten sind grosse Unternehmen, staatliche Organisationen wie Bund und Kantone, öffentlich-rechtliche Institutionen sowie internationale Organisationen wie die Weltbank oder der Internationale Währungsfonds.
Obligationenfonds Anlagefonds, die in Obligationen und anderen fest- oder variabel verzinslichen Papiere investieren. Obligationenfonds sind in der Regel auf eine bestimmte Referenz- und Anlagewährung ausgerichtet. Auch Bond Funds genannt.
Obligatorische Krankenpflegeversicherung Teil der Sozialversicherung, der Behandlungs- und Heilungskosten bei Krankheiten, Unfällen (nicht dem UVG unterstellte Personen) und Mutterschaft versichert. Teil der sozialen Krankenversicherung.
Obligatorische Unfallversicherung "Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) trat am 1. Januar 1984 in Kraft.
Obligatorisch versichert sind die in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer; in der Schweiz wohnhafte, selbständig Erwerbende und deren Familienmitglieder können sich freiwillig gemäss UVG versichern.
Die Leistungen des UVG werden bei Berufsunfällen, Nicht-Berufsunfällen und Berufskrankheit gewährt. Dabei sieht das UVG Pflegeleistungen und Kostenvergütungen vor und richtet Taggelder und Renten aus.
Als versicherter Verdienst gilt der nach der Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) massgebende Lohn.
Die Unfallversicherung (UVG) wird entweder durch die Schweiz. Unfallversicherungsanstalt (SUVA) oder durch andere zugelassene Versicherer durchgeführt.
Die Prämie für die obligatorische Versicherung trägt der Arbeitgeber; diejenige für die obligatorische Nicht-Berufsunfallversicherung darf dem Arbeitnehmer überbunden werden. "
Obligatorium Von Gesetzes wegen müssen Personen oder Sachen gegen bestimmte Risiken versichert werden. Die Versicherung erfolgt durch staatliche Institutionen mit oder ohne Monopol oder durch private Gesellschaften (z.B.: Kantonale Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, etc.).
Offener Fonds Anlagefonds mit variablem Kapital, der laufend neue Anteile ausgeben kann, der aber auch verpflichtet ist, ausgegebene Anteile auf Verlangen zum Nettoinventarwert zurückzunehmen. Die schweizerischen Anlagefonds entsprechen diesem Fondstyp.
Öffentliches Recht Teil der Rechtsordnung, die das Verhältnis zwischen den Trägern der Staatsgewalt (Behörden) und privaten Rechtssubjekten (Bürger, Privatunternehmen) regelt.
Offerte Offerte ist gleichbedeutend wie Antrag im Rechtssinne. Für Weiteres siehe unter Antrag.
Offshore Funds Anlagefonds, deren Rechtsdomizil sich in einem Land befindet, das Steuerfreiheit oder Steuervorteile bietet (z.B. Bahamas, Bermudas). In der Schweiz werden nur Offshore Funds aus Ländern zum öffentlichen Vertrieb zugelassen, die über eine mit der Schweiz vergleichbare Fondsaufsicht verfügen.
Ökoeffizienz Die wichtigsten Indikatoren für Ökoeffizienz sind der Energie- und Ressourcenverbrauch. Ökoeffizientes Wirtschaften bringt Umweltvorteile und durch erzielte Einsparungen einen ökonomischen Nutzen.
Ökofonds Anlagefonds, die beim Investitionsentscheid ökologische Kriterien miteinbeziehen.
Ombudsman / Ombudsstelle "Unabhängige Persönlichkeit oder unabhängige Stelle bzw. Organisation (Ombudsstelle), die Beschwerden entgegennimmt und Streitigkeiten zwischen zwei Vertragspartnern schlichtet.
Im Bereich der Versicherung gibt es den ""Ombudsman der Privatversicherung und der Suva"" sowie den ""Ombudsman der sozialen Krankenversicherung"". "
Online-Vertrieb Bestandteil des direkten Absatzkanals. Beinhaltet die Kontaktaufnahme mit Kunden und den Verkauf von Versicherungen per Internet.
Opportunity Portfolio Das Opportunity Portfolio ist der Teil des Portefeuilles eines (dynamischen) Absicherungsfonds, mit dem eine Partizipation an der Entwicklung der internationalen Finanzmärkte erzielt werden soll. Die Anlagen erfolgen in der Regel in Obligationen in Fremdwährung sowie in Aktien.
Optionen Der Käufer einer Option erwirbt das Recht - nicht aber die Verpflichtung - innerhalb einer bestimmten Zeit, eine feste Anzahl eines bestimmten Basiswertes zu einem im Voraus fixierten Ausübungspreis zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Für dieses Recht zahlt er dem Verkäufer der Option eine Optionsprämie (Optionspreis).
Optionsanleihen Obligationen, die mit einem Optionsschein ausgestattet sind. Der Optionsschein berechtigt während der Optionsfrist und zu einem im Voraus fixierten Preis zum Bezug einer bestimmten Anzahl Aktien des betreffenden Unternehmens. Die Obligation läuft auch nach Ausübung der Option bis zum Verfalldatum weiter.
OR Abkürzung für "schweizerisches Obligationenrecht"
Orderpapier Durch Indossament übertragbares Wertpapier: entweder geborenes Orderpapier, wie Check und Wechsel oder Wertpapier, das erst durch Beifügung der Orderklausel oder an Order zum Orderpapier wird. Bei Blankoindossierung entspricht das Orderpapier praktisch dem Inhaberpapier.
PAK Abkürzung für "Prämienanpassungsklausel"
Parikurs Kurs, der bei Wertpapieren dem Nennwert, bei Devisen der Währungsparität entspricht.
Parität Parität bedeutet in der beruflichen Vorsorge, dass sich die leitenden Organe der Personalvorsorgestiftung aus der gleichen Zahl von Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer unabhängig von ihren Beiträgen zusammensetzen müssen. Die Parität gilt für alle registrierten privatrechtlichen Personalvorsorgestiftungen, ungeachtet dessen, ob sie nur die gemäss BVG obligatorischen oder überobligatorischen Leistungen erbringen.
Partizipationsschein Aktienähnliches Wertpapier, beinhaltet im Gegensatz zur Aktie aber keine Mitgliedschaftsrechte, sondern lediglich Vermögens- und gewisse Informationsrechte. Dient zur Beschaffung von Grundkapital. Der Mindestnominalwert beträgt Fr. 10.-. Hat aufgrund des revidierten Aktienrechts an Bedeutung verloren.
Passiven Rechte Seite der Bilanz einer Unternehmung, welche die Schuldner oder Verbindlichkeiten aufzeigt. Die Passiven zeigen auch, wie eine Unternehmung finanziert ist. Gegenstück Aktiven.
Passiver Rechtsschutz Abwehr von Haftpflichtansprüchen, die unrechtmässig an den Versicherten gestellt werden.
Passivgeschäft Mit Passivgeschäft bezeichnet man die Geschäfte, mit denen sich die Banken Gelder beschaffen, um sie auf der Aktivseite in Form von Krediten wieder ausleihen zu können. Die wichtigsten Passivposten sind die Spareinlagen, Festgelder, Kassenobligationen, Pfandbriefe und Anleihensobligationen.
Pauschalpolice Vertragsart der Transportversicherung, die für zahlreiche Transporte von Gütern unterschiedlichster Art gilt. Dabei muss der Versicherungsnehmer die einzelnen Warensendungen nicht anmelden. Massgebend für die Berechnung der Prämien sind die Art der Güter und die Anzahl der Transporte. Der Versicherer fordert die Prämie zu Beginn der Versicherungsperiode ein.
Payout-Ratio (Immobilienfonds) "
Drückt das Verhältnis zwischen Cashflow und ausgeschüttetem Ertrag aus. Die Relation zeigt an, wie viel von dem im Geschäftsjahr erarbeiteten Mitteln effektiv ausgeschüttet wurde. "
Performance "Prozentuale Veränderung des Werts einer Investition zuzüglich eventuell aufgelaufener Erträge und korrigiert um allfällige Ein- und Auszahlungen während einer bestimmten Messperiode. Aussagekräftige Performancevergleiche sind bei Anlagefonds nur über längere Zeiträume möglich. Sinnvoll sind Vergleiche über drei, fünf und zehn Jahre.
Gesamtertrag einer Anlage in Prozenten des Marktwertes zu Beginn der Messperiode. Die Performance setzt sich zusammen aus Kursveränderungen und reinvestierten Erträgen (z.B. Dividendenausschüttungen bei Aktien und Couponzahlungen bei Obligationen). Ausgewiesen wird die Performance meistens in der Rechnungswährung des Fonds. Bei ausschüttenden Fonds erfolgt die Berechnung der Performance in der Annahme einer Wiederanlage der Ausschüttungen. Die Gesamt- oder absolute Performance über 5 Jahre (GP5) berücksichtigt den Zinseszinseffekt. Sie kann durch die nachfolgend dargestellte Multiplikation der 5 letzten jährlichen Performance (JP1 bis JP5) berechnet werden: GP5 = (JP1+1) x (JP2+1) x (JP3+1) x (JP4+1) x (JP5+1) - 1 (alle Performancewerte in %). Die annualisierte oder durchschnittliche jährliche Performance (AP5) wird als geometrisches und nicht als arithmetisches Mittel wiedergebeben und mit folgender Formel berechnet :AP5 = [1+GP5]1/5 -1. So ist zum Beispiel bei einer Gesamtperformance von 20% über 5 Jahre die annualisierte Performance 3,71%. "
Performance Fee Bei nicht-klassischen Anlagefonds wie Hedge Funds wird dem Anleger oft neben der herkömmlichen Verwaltungsgebühr noch eine zusätzliche erfolgsabhängige Gebühr in Form eines prozentualen Anteils der jährlichen Wertsteigerung des Fonds belastet. Dabei wird meist eine Hochwassermarke (High Watermark) gesetzt.
Personalvorsorgeeinrichtung Organisation des Arbeitgebers, die sich um die berufliche Vorsorge seiner Arbeitnehmer kümmert.
Personenschäden Personenschäden umfassen alle durch Körperverletzung oder Tötung eines Menschen verursachten materiellen Einbussen (Bsp.: Arzt- und Heilungskosten, Invaliditätsentschädigungen, Versorgerschäden).
Personenversicherung Die Personenversicherung umfasst alle Versicherungsarten, bei denen eine Person hinsichtlich Heilungskosten, vorübergehendem oder dauerndem Erwerbsausfall, Tod oder Alter versichert ist (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung).
Pfändbarkeit "Lebensversicherungspolicen der Säule 3b unterliegen grundsätzlich der Zwangsvollstreckung. Sie können somit gepfändet oder im Konkurs zur Konkursmasse gezählt werden. Sind Ehegatte oder Kinder an erster Stelle begünstigt, ist die Zwangsvollstreckung des Versicherungsanspruches nicht möglich (Konkursprivileg).
Vorsorgeleistungen der Säule 3a und der 2. Säule (BVG) sind vor ihrer Fälligkeit nicht pfändbar, ausser es liegt ein Barauszahlungsbegehren und ein Barauszahlungsgrund vor. Nach Eintritt der Fälligkeit ist eine beschränkte Pfändbarkeit möglich, und zwar nach Ermessen des Betreibungbeamten. "
Pfandrecht Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsmittel für eine Forderung. [Beispiel: Hypothekarvertrag = Kreditvertrag, der durch eine Liegenschaft (Pfand) gesichert ist.] Wird diese Forderung nicht erfüllt, kann sich der Gläubiger am Wert des Pfandes schadlos halten.
Pfändung Amtliche Beschlagnahme einzelner Vermögenswerte des Schuldners aufgrund eines rechtskräftigen Zahlungsbefehls, um einen Anspruch des Gläubigers zu erfüllen.
Pflegeleistungen (KV) Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die die Kosten für die Behandlung und Heilung eines Versicherten bei Krankheit, Unfall nach KVG, Geburtsgebrechen und Mutterschaft umfassen.
Pflegeleistungen (UV) Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, die die Kosten für die Behandlung der Unfallfolgen und die Pflege des Verunfallten umfassen.
Pflichtteil Derjenige Teil des Vermögens, über das der Erblasser testamentarisch nicht verfügen kann. Bestimmte gesetzliche Erben werden speziell geschützt und erhalten in jedem Fall einen Erbanteil.
Police Die Police ist eine private Urkunde über Rechte und Pflichten der Parteien, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer auszuhändigen hat (VVG 11). Die Police dient dem Beweis des Abschlusses und des Inhalts (VVG 12) eines Versicherungsvertrages. Sie ist nicht Voraussetzung für das Zustandekommen der Versicherung, sondern vielmehr ein Ausfluss daraus. Sie ist kein Wertpapier, wird jedoch hinsichtlich der Kraftloserklärung diesen gleichgestellt (VVG 13).
Policendarlehen Kreditaufnahme durch Belehnung des Sparkapitals einer Lebensversicherung der Säule 3b.
Policenverpfändung Eine Lebensversicherung kann verpfändet werden (z. B. als Sicherheit für einen Kredit). Bei Fälligkeit der Versicherungsleistungen (z. B. im Todesfall) erhält der Pfandgläubiger (z. B. die Bank) das Vermögen. Eine Police der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) darf nur für selbst genutztes Wohneigentum verpfändet werden. Bei einer Police der freien Vorsorge (Säule 3b) gibt es bezüglich der Verpfändung keine Einschränkungen.
Pool Um die Versicherungskapazität für besondere Risiken zu vergrössern, schliessen sich mehrere Versicherer in einem sogenannten Pool zusammen, an dem sie mit einer bestimmten Quote beteiligt sind. Überschüsse und Verluste werden auf die Mitglieder des Pools nach Massgabe ihrer Quoten verteilt (Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken, Schweizer Pool für die Luftfahrtversicherungen, Schweizer Elementarschaden-Pool, Pool Schweizerischer Lebensversicherungsgesellschaften für Freizügigkeitspolicen).
Portefeuille Im Anlagefondsbereich die Zusammensetzung des Vermögens in einem Fonds.
Portfolio Siehe Portefeuille.
Portfolio Manager (Fondsmanager) Anlagespezialisten, die das Fondsvermögen der Anlagefonds verwalten. Sie entscheiden innerhalb der festgelegten Anlagegrundsätze, welche Werte zu kaufen bzw. zu verkaufen sind. Auch Asset Manager genannt.
Portfoliotheorie Eine zentrale Erkenntnis der modernen Portfoliotheorie betrifft den Zusammenhang zwischen Risiko und Ertrag. Ein höherer Ertrag kann zwar grundsätzlich nur mit einem grösseren Risiko "erkauft" werden. Mit einer breiten Streuung der Anlagen (Diversifikation) kann das Verhältnis zwischen Risiko und Ertrag indessen optimiert werden. Auf diese Weise lässt sich mit einem gleich grossen Risiko ein höherer Ertrag erwirtschaften bzw. ein gleich hoher Ertrag mit einem geringeren Risiko erzielen.
Prämie Die Prämie ist der Preis, den der Versicherungsnehmer dafür entrichtet, dass der Versicherer im Schadenfall die vereinbarten Leistungen erbringt. Die Prämie wird in der Regel nach Versicherungsperioden, im Zweifel jeweils ein Jahr, bemessen, auch wenn andere Zahlungsmodalitäten, z. B. monatliche Zahlung, Einmaleinlage, vereinbart werden.
Prämien (Fonds) Meist in Prozent ausgedrückter Wert, um den z.B. der Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Referenzpreis, in der Regel dem Nennwert, liegt. Unter Prämie versteht man aber auch den Betrag (oft auch in Prozenten ausgedrückt), den der Käufer für ein entsprechendes Recht (Optionspreis, Option, Bezugsrecht) über den rechnerischen Wert hinaus zu bezahlen bereit ist. Bei den zu Absicherungszwecken eingesetzten derivativen Instrumenten (Put-Optionen) der Preis, den der Optionskäufer für das Recht bezahlt, den Basiswert zu verkaufen. Bei den für die Limited Risk Funds eingesetzten Put-Optionen steigt die Prämie mit zunehmender Volatilität des Marktes.
Prämienanpassungsklausel (PAK) Die Parteien können - durch entsprechende Klauseln in den AVB - vereinbaren, dass der Versicherer Prämien oder Selbstbehalte während der laufenden Vertragsdauer anpassen kann. Dem Versicherungsnehmer ist gleichzeitig im Fall einer solchen Vertragsanpassung ein angemessenes Kündigungsrecht einzuräumen.
Prämienbefreiung Die versicherte Person wird von der Prämienzahlungspflicht entbunden, wenn der Versicherte während der Versicherungsdauer arbeits- bzw. erwerbsunfähig wird. Die Versicherungsgesellschaft übernimmt die weiteren Prämienzahlungen entsprechend dem Grad der Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person. Die Versicherung läuft unverändert weiter. Die Prämienbefreiung im Todesfall bei einer Versicherung auf mehrere Leben erlaubt den mitversicherten Personen die prämienfreie Weiterführung des Vertrages.
Prämiendepot (oder Prämienkonto) Das Prämiendepot ist ein von der Versicherungsgesellschaft spesenfrei geführtes verzinsliches Konto, das zur Finanzierung von künftigen Prämien eines Lebensversicherungsvertrages dient. Die Prämien werden jeweils bei Fälligkeit abgebucht. Reicht das Depot nicht zur Deckung der Prämien bis zum Ablauf der Prämienzahlungsdauer, so muss die laufende Prämienzahlung wieder aufgenommen oder das Depot erhöht werden. Der Saldo des Depots darf nicht die Höhe der zukünftigen Prämie übersteigen. Je nach Gesellschaft wird zwischen einem unwiderruflichen und einem widerruflichen Prämiendepot unterschieden. Der Vorteil des unwiderruflichen Prämienkontos ist, dass ein höherer Zins gewährt wird, jedoch können nur in bestimmten Fällen Rückzüge getätigt werden. Zudem unterstehen die Zinsen nicht der Verrechnungssteuer. Der erwirtschaftete Zins muss als Einkommen versteuert werden und der Saldo muss im Vermögen deklariert werden. Beim widerruflichen Prämiendepot kann der Prämiendepotinhaber in jedem Fall Rückzüge tätigen und das Prämiendepot kündigen. Der Zinssatz ist jedoch bedeutend tiefer als beim unwiderruflichen. Auf dem Zins muss die Verrechnungssteuer abgezogen werden. Ansonsten ist die Besteuerung gleich wie beim unwiderruflichen Prämiendepot. Die Steuerämter haben jederzeit die Möglichkeit, seit dem Bundesgerichtsentscheid vom 09.12.1994, von den Versicherunsgesellschaften die Offenlegung aller Prämienkontoinhaber zu verlangen.
Prämienfreier Teil Die Versicherungssumme kann aus einem prämienpflichtigen und einem prämienfreien Teil bestehen. Für den prämienfreien Teil muss der Kunde keine Prämien bezahlen. Entweder ist der prämienfreie Teil zu Beginn der Versicherung mittels einer Einmaleinlage oder während der Laufzeit infolge einer Vertragsänderung (z.B. Herabsetzung der Versicherungssumme) errichtet worden.
Prämienfreistellung Durch die Prämienfreistellung einer Versicherung wird die Versicherungssumme reduziert und alle Zusatzversicherungen erlöschen. Technisch wird der im Zeitpunkt der Prämienfreistellung vorhandene Rückkaufswert als Einmaleinlage für eine Versicherung mit den vorhandenen technischen Daten verwendet. Aus dieser Berechnung resultiert die prämienfreie, reduzierte Versicherungssumme, welche der Kunde per Ablauf (je nach Tarif auch beim Tode) erhält. Der Kunde zahlt vom Moment der Prämienfreistellung an keine Prämien mehr für seinen Vertrag. Ausgelöst wird die Prämienfreistellung durch Kundenwunsch oder bei Nichtbezahlung der Prämien nach erfolgter Mahnung. Voraussetzung: Die Versicherung muss rückkaufsfähig sein.
Prämienkonto siehe Prämiendepot
Prämienprimat Beim Prämienprimat werden die versicherten Leistungen auf Grund der geleisteten Beiträge anhand der Tarife errechnet. Die Beiträge müssen klar definiert sein, zum Beispiel in Prozenten des versicherten Lohnes oder seltener in absoluten Frankenbeträgen.
Prämienrückgewähr Die Prämienrückgewähr trifft man vor allem bei den Altersrenten an. Sie bedeutet, dass beim Tode der versicherten Person die einbezahlten Prämien bzw. Einmalprämien (ohne Zins) abzüglich allenfalls bereits bezogener Renten, an die im Vertrag begünstigte Person (Begünstigung) zurückbezahlt werden. Prämienrückgewähr kennt man aber auch in der Erlebensfall-Versicherung. Beim Tod der versicherten Person werden die bis dahin einbezahlten Prämien, ebenfalls ohne Zins, zurückerstattet.
Prämiensatz Prämie, die für die Leistung Fr. 1.- bezahlt werden muss.
Prämiensperrdepot siehe Prämiendepot
Prämienverbilligung Möglichkeit der Prämienvergünstigung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Nach dem KVG können Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen durch Zuschüsse beantragen. Dabei legt der Kanton die Einkommensgrenze sowie die zuständige Behörde fest.
Prämienvergünstigung Jeder Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung kann seine Prämienbelastung senken, indem er die Franchise erhöht oder ein kostengünstiges Versicherungsmodell wählt. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können zudem Prämienverbilligungen durch staatliche Zuschüsse verlangen.
Prämienzahler Als Prämienzahler wird diejenige natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche dem Versicherer die Prämien bezahlt. In der Regel ist der Prämienzahler identisch mit dem Versicherungsnehmer.
Prämienzahlung Beitragspflicht des Versicherungsnehmers zur Deckung der versicherten Gefahr. Die Höhe der Prämienzahlung hängt von der Höhe des Risikos und der Versicherungsdauer ab.
Privatbankier Ein Privatbankier ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung seines Gesamtvermögens (Geschäfts- und Privatvermögen) und alleiniger Entscheidungsbefugnis (ohne übergeordnete Organe wie Generalversammlung oder Verwaltungsrat) Bankgeschäfte betreibt.
Private Equity Ein Start-up-Unternehmen oder ein schon agierendes Jungunternehmen benötigen Kapital, das über Investoren und Private Equity Funds gesucht wird. Da es sich meistens um noch nicht an der Börse kotierte Unternehmen handelt, spricht man von privaten Märkten, in denen investiert wird.
Private Vorsorge Siehe Dritte Säule.
Privatgebrauch Nutzung von Sachen für private Zwecke.
Privathaftpflichtversicherung Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherten gegen Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen ihn erhoben werden. Geschützt ist der Versicherte als Privatperson, als Familienvater, als Hundehalter, als Wohnungsmieter, Wehrmann und Sportausübender usw. Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherte als Lenker oder Halter eines Motorfahrzeuges oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht.
Privatrecht Teil der Rechtsordnung, die das Verhältnis zwischen privaten Rechtssubjekten (Bürger, Privatunternehmen) untereinander regelt. Bei Rechtsverstössen muss der betroffene Bürger bzw. das betroffene Unternehmen selbst aktiv werden und klagen.
Privatrechtsschutz Bereich der Rechtsschutzversicherung, der Rechtsstreitigkeiten versichert, mit denen Privatpersonen konfrontiert werden. Ausgenommen davon ist der Verkehrsrechtsschutz.
Privatversicherung Zur Privatversicherung (Privatassekuranz) zählen die Versicherungsunternehmen, die privatrechtlich organisiert sind. Von öffentlich-rechtlicher Versicherung spricht man bei Versicherungsträgern, die nach dem öffentlichen Recht organisiert sind.
Produktehaftpflicht Haftung des Herstellers, Importeurs oder Händlers für Schaden, der durch mangelhafte Produkte angerichtet wird (Mangelfolgeschaden). Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).
Produktentwicklung Teilprozess des Leistungsprozesses, der die Weiterentwicklung bestehender oder die Entwicklung neuer Versicherungsprodukte zum Ziel hat.
Produktrisiko Gefahr, die durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert wird. Es handelt sich um die Haftpflicht eines Unternehmens gegenüber Dritten im Zusammenhang mit Mangelfolgeschäden. Abgedeckt sind also Folgeschäden, die durch die Herstellung oder den Vertrieb eines fehlerhaften Produkts entstehen.
Projiziertes Altersguthaben "Darunter wird das hypothetische Altersguthaben (BVG) im reglementarisch vorgesehenen Schlussalter verstanden.
Der Gesamtbetrag bestehend aus Altersgutschriften und Zins wird auch projiziertes Altersguthaben mit Zins genannt. Anhand dieses Werts wird mit einem Umwandlungssatz die BVG-Altersrente berechnet. "
Prolongationsklausel Abrede, wonach sich der Versicherungsvertrag nach der vereinbarten ersten Dauer mangels Kündigung verlängert (VVG 47, stillschweigende Vertragserneuerung). Die Verlängerung kann längstens ein Jahr betragen.
Prospekt / Fondsreglement In Prospekt und Fondsreglement sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien verankert. Insbesondere enthalten sie die Richtlinien für die Anlagepolitik, für die Verwendung der Erträge und für die Kosten, die dem Fonds resp. dem Anleger belastet werden dürfen.
Provisorische Deckung siehe Deckungszusage, vorläufige.
Prozess Siehe Geschäftsprozess.
Prozessrisiko Kostenrisiko für Konflikte, die in einem Gerichtsprozess beurteilt werden. Wenn ein Versicherter seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen oder abwehren will, werden die dadurch entstehenden Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten, Aufwandsentschädigungen) durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt.
Put-Optionen Siehe Optionen.
Quellensteuer Steuer, die das Steuerobjekt unmittelbar beim Entstehen (an der Quelle) erfasst, in der Schweiz zum Beispiel die Verrechnungssteuer.
Raiffeisenbank Die Darlehens- und Raiffeisenkassen, wie sie von der Bankenstatistik genannt werden, machen von der Bilanzsumme nur rund 2 bis 3 % aller von der Bankenstatistik erfassten Institute aus. Es handelt sich um gemeinnützige und nach ihrem Gründer, Friedrich Wilhelm Raiffeisen, benannte dorfweise organisierte Spar- und Kreditinstitute. Sie sammeln das am Ort aufkommende Geld, um es zu möglichst günstigen Bedingungen an Kreditsuchende des Ortes wieder auszuleihen. Die Raiffeisenbank sind somit Selbsthilfeorganisationen auf genossenschaftlicher Basis.
Rating Die Bewertung der Bonität von Schuldnern durch spezielle Rating-Agenturen wie Standard & Poor´s oder Moody's.
Räumungs- und Entsorgungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses, der durch Aufräum- und Entsorgungsarbeiten entsteht (z. B. nach einem Feuer, Einbruch oder Sturm). Die Hausratversicherung / Geschäftsversicherung deckt diese Kosten bis zu einem bestimmten Maximalbetrag.
Realwert Nachkalkulation des aktuellen Substanzwerts einer Liegenschaft, d.h. der Kosten für die Neuerrichtung des Objekts im analogen Standard unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Altersentwertung und des Landwerts.
Rechenschaftsbericht Siehe Jahresbericht.
Rechnungsjahr Periode zwischen zwei Jahresabschlüssen eines Anlagefonds. Das Rechnungsjahr muss nicht zwangsläufig dem Kalenderjahr entsprechen. Auch Geschäftsjahr genannt.
Rechnungswährung Währung, in welcher die Buchhaltung des Fonds geführt wird und in welcher der Nettoinventarwert sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise berechnet werden. Nicht zu verwechseln mit der Anlagewährung und der Referenzwährung.
Rechtsschutzversicherung "Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen den Schaden (finanzieller Aufwand), der aus der Inanspruchnahme einer Rechtshilfe entsteht.
Die Leistung der Rechtsschutzversicherung erfolgt in der Form von Dienstleistungen oder in Form einer Entschädigung.
Häufig wird unterschieden zwischen Privat-, Verkehrs-, oder Berufs-Rechtsschutzversicherung. "
Rechtsverfahren Rechtsverfahren können einen Vermögensbedarf verursachen, der durch Leistungen einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird.
Referenzindex Siehe Benchmark.
Referenzwährung Die Währung, in welcher ein Anleger normalerweise denkt, rechnet und seine Verbindlichkeiten erfüllt. Bei einem Anlagefonds die Währung, in der die Wertentwicklung gemessen wird.
Regionalbank Die Regionalbanken und Sparkassen gehören zu den ältesten Banken in der Schweiz. Das Ziel war die sichere und zinstragende Anlage der Ersparnisse. Auch heute versteht man unter einer Sparkasse ein Geldinstitut, dessen Fremdgelder vollständig oder doch überwiegend aus Spareinlagen bestehen. Im Aktivgeschäft legen die Sparkassen die ihnen anvertrauten Gelder vorwiegend in Hypotheken an. Die Regionalbanken waren Banken, die mehr oder weniger alle Bankgeschäfte, sowohl die Zinsdifferenz- als auch Indifferenten Geschäfte, tätigen, aber ein grösseres Einzugsgebiet aufweisen. Sie sind in ihrer Region stark verankert und zählen traditionell das Handwerk, das Gewerbe, die Industrie, die Landwirtschaft sowie Private zu ihren Kunden.
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Öffentliches Amt für die Vermittlung von Arbeitsstellen in der Region. Die Zusammenarbeit mit den Beratern des RAV ist eine Voraussetzung für eine Arbeitslosenentschädigung. Das RAV kann Stellenbewerbungen verlangen und die Teilnahme an Informationsveranstaltungen sowie Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit vorschreiben.
Regionenfonds Anlagefonds, die ihre Investitionen in einer bestimmten geografischen Region (z.B. Skandinavien) oder einem besonderen Wirtschaftsraum (z.B. Euroland) tätigen.
Reglement zur Personalvorsorge Gesetzlich vorgeschriebenes Regelwerk einer Personalvorsorgeeinrichtung, das Einzelheiten zur beruflichen Vorsorge seiner Mitarbeiter festlegt (z. B. die Höhe der Versicherungsbeiträge und -leistungen).
Regress Die Frage nach dem Regressrecht stellt sich, wenn zwei oder mehrere Personen, meist aus verschiedenen Rechtsgründen, für denselben Schaden ersatzpflichtig werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Drittperson dem Versicherten einen Schaden zufügt, für den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages aufzukommen hat. Es stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer, soweit er dem Geschädigten den Schaden ersetzt hat, die geleistete Zahlung vom Schadenverursacher zurückfordern kann. Die Regressregeln richten sich nach VVG 72 (Subrogation) und OR 51. Hat der Schadenverursacher den Schaden schuldhaft aus unerlaubter Handlung herbeigeführt, steht dem Versicherer ein Regressrecht zu (VVG 72). Hat der Schadenverursacher gegenüber dem Geschädigten wie der Versicherer einzig aus Vertrag einzustehen, ist ein Regress des Versicherers nur im Falle von Grobfahrlässigkeit möglich (OR 51). Der Personensummenversicherung, für welche das Kumulationsprinzip gilt, ist der Regress fremd.
Relative Value Ein Finanzinstrument kann relativ zu einem anderen Finanzinstrument falsch bewertet sein. Bei dieser Strategie nutzt der Portfoliomanager Preisunterschiede bei verschiedenen Finanzinstrumenten und an verschiedenen Börsenplätzen aus (Arbitrage). Allerdings muss der Preisunterschied so gross sein, dass trotz Kosten oder Währungsumrechnungen ein Gewinn anfällt.
Rendite Masszahl ausgedrückt in Prozenten für den Ertrag während einer bestimmten Zeitperiode.
Renditeliegenschaft Liegenschaft, die nicht zur Selbstnutzung des Eigentümers, sondern als Kapitalanlage gebaut oder gekauft wird.
Rente Liegenschaft, die nicht zur Selbstnutzung des Eigentümers, sondern als Kapitalanlage gebaut oder gekauft wird.
Rentenbonus Bei aufgeschobenen Renten sammelt sich während der Aufschubszeit nach dem ersten Versicherungsjahr der sogenannte Rentenbonus an, der dann (nach der Aufschubszeit) in Form einer Bonusrente (zusammen mit der Grundrente und der Überschussrente) ausbezahlt wird.
Rentenwert Einmaleinlage für eine sofort beginnende Rente.
Ressourceneffizienz Eine ressourceneffiziente Produktion verwendet weniger und/oder umweltfreundlichere Ressourcen. Dies schont die Umwelt und bietet finanzielle Einsparungen.
Restlaufzeit Verbleibende Laufzeit einer Obligation vom gegenwärtigen Zeitpunkt bis zur Endfälligkeit bzw. zur vorzeitigen Rückzahlung. Nicht zu verwechseln mit der Duration.
Rettungspflicht Nach Eintritt des befürchteten Ereignisses hat der Anspruchsberechtigte gemäss VVG 61 dafür zu sorgen, dass sich der Schaden mindert oder nicht vergrössert. Er hat dabei die Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen. Hat der Anspruchsberechtigte diese Pflichten schuldhaft verletzt, darf der Versicherer die Entschädigung um den Betrag kürzen, als sich der Schaden wegen Missachtung der Rettungspflicht nicht vermindert oder vergrössert hat.
Revisionsstelle Von der Fondsleitung und der Depotbank unabhängige Instanz. Sie überprüft regelmässig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Revisionsstellen müssen durch die Aufsichtsbehörde, in der Schweiz die Eidgenössische Bankenkommission, anerkannt sein.
Risiko Als Risiko bezeichnet man die Möglichkeit des Eintrittes eines bestimmten Ereignisses, das einen Schaden verursacht oder einen Bedarf auslöst. Der Eintritt dieses Ereignisses ist dabei ungewiss und zufällig. Wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens des versicherten Ereignisses und die Schadenhöhe von den an der Versicherung beteiligten Personen nicht beeinflusst werden können, sprechen wir von einem objektiven Risiko. Die Gefahren, die sich jedoch aus dem Verhalten der an der Versicherung beteiligten Personen ergeben, sowie besonders auch der Umstand, dass der Eintritt des Versicherungsfalles und die Höhe der Leistung vom Interesse der beteiligten Personen an dieser Leistung beeinflusst werden können, werden als subjektive Risiken bezeichnet.
Risiko (Fonds) "In der Portfoliotheorie wird das Risiko einer Anlage mit der Höhe der Ertragsschwankungen (Volatilität) gemessen. Risiko und Ertrag stehen in direktem Zusammenhang: Die Portfoliotheorie nach Markowitz unterstellt, dass ein höherer Ertrag nur mit einem grösseren Risiko erkauft werden kann.
In der Portfoliotheorie wird das Risiko meist als Standardabweichung der Performancewerte definiert. Die Standardabweichung ist ein statistisches Mass für die Streuung um den Mittelwert der Performancewerte über den Beobachtungszeitraum. "
Risikofähigkeit Die Fähigkeit eines Anlegers, über eine bestimmte Zeit sein Geld (Kapital) zu binden, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.
Risikolebensversicherung Form der Lebensversicherung, die die Gefahren Tod oder Erwerbsunfähigkeit (wegen Invalidität) versichert. Entsprechend unterscheidet man zwischen Todesfallrisikoversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Risikoneigung Die Höhe möglicher Kursschwankungen, die ein Anleger einzugehen gewillt ist, um ein bestimmtes Anlageziel zu erreichen. Die Risikoneigung bzw. das Sicherheitsbedürfnis eines Anlegers ist mitentscheidend für die Wahl eines Anlagefonds. Je höher die Risikoneigung, desto grösser darf der Aktien- und Fremdwährungsanteil sein.
Risikoprämie Prämienbestandteil, der das versicherungstechnische Risiko abdeckt.
Risikoprämie (BV) Prämienbestandteil, der bei der beruflichen Vorsorge für die Risiken Tod und Invalidität erhoben wird.
Risikoprüfung Prüfung der deklarierten Risiken und allfälliger zusätzlicher Erhebungen wie medizinische Untersuchungen, um zu entscheiden, ob ein Antrag überhaupt, und wenn ja, ob zu normalen oder zu erschwerten Bedingungen, angenommen werden kann. Die Bindungsfrist des Antragstellers gibt dem Versicherer Zeit für diese Prüfung.
Risikoversicherung Bei einer Risikoversicherung wird der Versicherer überhaupt nicht leistungspflichtig, wenn sich das versicherte Risiko (Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit) während der Vertragsdauer nicht verwirklicht hat. Im Gegensatz zu einer Erlebensfall-Versicherung, ist sie nicht mit einem Sparvorgang verbunden.
Riskmanagement (RM) "Systematische Erfassung und Bewertung von Risiken sowie Ableitung von führungsmässigen und organisatorischen Konsequenzen. Einzelne Versicherer bieten Riskmanagement als Dienstleistung an.
Ein Risiko kann man vermeiden (Schadenvermeidung), vermindern (Schadenverminderung), auf Dritte abwälzen (z.B. durch Versicherung) oder selbst tragen. "
Rohbauversicherung Sachversicherung, die ein entstehendes Bauwerk vor Feuer und Elementarereignissen schützt. Im Schadenfall wird der Vermögensbedarf ersetzt, um den Rohbau wieder auf den Stand unmittelbar vor dem versicherten Ereignis zu bringen.
Rückgabe von Anteilen / Börsenhandel Anteile von Immobilienfonds können täglich an der Börse gehandelt werden oder der Fondsleitung auf Ende eines Rechnungsjahres unter Einhaltung einer 12 monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Rückzahlung erfolgt zwei Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Rückgewähr Rückgewähr siehe Prämienrückgewähr
Rückgriff Rückgriff (oder Regress) bedeutet Rückforderung von einem anderen Ersatzpflichtigen.
Rückkauf Der Rückkauf ist eine besondere Art, den Versicherungsvertrag vor Ablauf der Vertragsdauer vorzeitig aufzulösen. Das Rückkaufsbegehren des Versicherungsnehmers bewirkt die sofortige Auflösung des Vertrages. Der Versicherer hat den Rückkaufswert zu ermitteln und zu entrichten. Laut Gesetz muss der Versicherer diejenigen Lebensversicherungen zurückkaufen, bei denen der Eintritt des versicherten Ereignisses gewiss ist und die Prämien wenigstens für 3 Jahre bezahlt worden sind. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind bei praktisch allen Gesellschaften kundenfreundlicher. Der Rückkauf ist meistens schon nach 1 oder 2 Jahren möglich.
Rückkaufswert Rückkaufswert weisen nur so genannte gemischte Versicherungen auf, die aus einer Risiko- und einer Sparkomponente bestehen und daher ein Deckungskapital bilden. Das Gesetz spricht von Versicherungen mit gewissem Versicherungsfall (VVG 90.2). Von jeder für eine gemischte Versicherung bezahlten Prämie legt die Gesellschaft einen Teil als Sparprämie zinstragend an. Einen anderen Teil der Prämie benötigt sie für die Risikodeckung, einen weiteren Teil für die laufenden Kosten. Die beim Vertragsabschluss entstehenden, einmaligen Abschlusskosten werden auf alle folgenden Prämien verteilt; sie sind daher erst am Ende der Prämienzahlungsdauer getilgt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten die Regeln, nach denen der Rückkaufswert auf dem Deckungskapital berechnet wird. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, im Zweifelsfall die Richtigkeit der Berechnung durch das Bundesamt für Privatversicherungen unentgeltlich überprüfen zu lassen.
Rücknahmekommission Kommission, die von der Fondsgesellschaft bei der Rücknahme von Anteilen vom Anleger erhoben wird.
Rücknahmen Rückgabe von Fondsanteilen an die Fondsgesellschaft.
Rücknahmepflicht Siehe Kündigung.
Rücknahmepreis Preis, zu dem ein Anlagefonds verpflichtet ist, Anteile zu Lasten des Fondsvermögens zurückzunehmen.
Rücknahmepreis (Immobilienfonds) Entspricht dem Preis, zu dem Anteile von der Fondsleitung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zurückgenommen werden müssen (Inventarwert abzüglich einer Kommission gemäss Reglement).
Rücktritt Entspricht dem Preis, zu dem Anteile von der Fondsleitung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zurückgenommen werden müssen (Inventarwert abzüglich einer Kommission gemäss Reglement).
Rückversicherung Bei der Rückversicherung geht es darum, das versicherte Risiko in einem bestimmten Verhältnis auf Erst- und Rückversicherer zu verteilen. Der Versicherer, der den Vertrag mit dem Publikum abschliesst, wird als Erstversicherer bezeichnet. Wenn er einen Teil seines Geschäftes an den Rückversicherer abgibt, handelt er als Zedent; der das Risiko übernehmende Rückversicherer ist der Zessionar. Denjenigen Teil des Risikos, den der Erstversicherer selbst trägt, nennt man Eigenbehalt, denjenigen Teil, den er weitergibt, Zession oder zweites Risiko.
Rückwirkungsschäden Ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Rückwirkungsschäden sind Ertragsausfälle, die bei einem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass ein Zulieferer oder Abnehmer einen versicherten Schaden erleidet.
Sabotage (Maschinenversicherung) Mutwillige Beschädigung oder Zerstörung eines versicherten Objekts (Anlage, Maschine, Installation, Apparat). Wird im Rahmen der Maschinenversicherung versichert (All-Risk-Versicherung).
Sache Beweglicher (Mobilie) oder unbeweglicher (Immobilie) körperlicher Gegenstand.
Sachschäden "Als Sachschaden wird der durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache entstandene finanzielle Schaden bezeichnet.
Auch bei Verletzung und Tötung von Tieren liegt ein Sachschaden vor. "
Sachversicherung Sachversicherung ist wie der Begriff der "Personenversicherung" ein Sammelbegriff für bestimmte Versicherungsbranchen. Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Fahrhabe oder Gebäude entstehen, werden durch Sachversicherungen entschädigt. Zur Gruppe der Sachversicherungen gehören u.a. die Hausrat- und die Gebäudeversicherung.
Säule 3a Teil der privaten Vorsorge des schweizerischen Sozialversicherungssystems (Dritte Säule), der die gebundene Vorsorge beinhaltet. Hier nimmt der Versicherte gesetzliche Auflagen in Kauf, dafür profitiert er von einem Steuerprivileg.
Säule 3b Teil der privaten Vorsorge des schweizerischen Sozialversicherungssystems (Dritte Säule), der die freie Vorsorge beinhaltet. Hier hat der Versicherte keine gesetzlichen Auflagen, dafür sind seine Steuerprivilegien eingeschränkt.
SB Abkürzung für "Selbstbehalt"
Schaden "Schaden ist eine Vermögensverminderung, und zwar die Differenz zwischen dem gegenwärtigen Stand des Vermögens des Geschädigten und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis aufwiese.
Grundsätzlich wird jeder Nachteil berücksichtigt, auch der entgangene Gewinn, also eine wegen des Schadens nicht eingetretene Vermögensvermehrung. Man unterscheidet zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden.
Achtung das Strassenverkehrsgesetz unterscheidet nicht zwischen Personenschäden und Sachschäden. Im SVG werden Vermögensschäden, die als Folge von Personenschäden oder Sachschäden entstanden sind, zu den Personen- bzw. Sachschäden gezählt und dementsprechend entschädigt. "
Schadenabwicklung Serviceleistung, die eine kompetente, unbürokratische Beratung und Unterstützung der versicherten Kunden im Schadenfall umfasst. Als Kernleistung werden die finanziellen Folgen der Schäden übernommen.
Schadenanzeige Benachrichtigung des Versicherers durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherten im Schadenfall.
Schadendienst Aufgaben, die anfallen, wenn Kunden Schäden melden. Dazu gehören insbesondere: die Überprüfung von Schadenmeldungen, die Ermittlung der Schadenhöhe und das Erbringen der Versicherungsleistung.
Schadenersatz Ersatzleistung bedeutet, dass jemand einem anderen den Schaden ausgleicht, der diesem entstanden ist. Eine Schadenersatzpflicht kann sich aus einem Vertrag oder aus unerlaubter Handlung ergeben.
Schadenexzedenten-Rückversicherung "Schadenexzedenten-Rückversicherung ist nicht-proportionale Rückversicherung.
Die Schadenexzedenten-Rückversicherung pro Risiko stellt auf das einzelne versicherte Risiko (im Sinne des Versicherungsgegenstands) ab. Der Rückversicherer übernimmt pro versichertem Risiko bis maximal zur Deckungsobergrenze die Teile eines Schadens, die die Priorität übersteigen.
Die Schadenexzedenten-Rückversicherung pro Ereignis stellt auf das versicherte Ereignis ab. Der Rückversicherer übernimmt pro eingetretenem Ereignis bis maximal zur Deckungsobergrenze die Teile eines Schadens, die die Priorität übersteigen."
Schadenfeuer Ein Schadenfeuer hat, im Gegensatz zum Nutzfeuer oder Sengschaden, seinen bestimmungsmässigen Herd verlassen, sich aus eigener Kraft weiterverbreitet und dadurch Schaden angerichtet. (z.B. ein auf den Teppich vor dem Cheminée übergreifendes Feuer, eine den Vorhang in Brand setzende Kerzenflamme, etc.)
Schadenfreiheitsrabatt Prämienvergünstigung für Versicherungen, bei denen innerhalb einer bestimmten Versicherungsperiode (meist innerhalb eines Vertragsjahres) kein Schaden gemeldet wird.
Schadenmeldung (Schadenanzeige) Mit der Schadenmeldung bringt der Versicherungsnehmer dem Versicherer ein versichertes Ereignis zur Kenntnis. Der Versicherungsvertrag kann vorsehen, dass die Anzeige schriftlich erfolgen muss.
Schadenminderungs- und Rettungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses, der dadurch entsteht, dass ein versicherter Gegenstand gerettet oder vor grösserem Schaden bewahrt wird. Die meisten Versicherungen decken diese Kosten.
Schadensatz Kennzahl, die den Schadenaufwand eines Versicherers im Verhältnis zu den Prämien bemisst (brutto oder netto).
Schadenverhütungskosten Kosten, die der Versicherungsnehmer tragen muss, wenn Drittpersonen etwas unternehmen, um einen unmittelbar drohenden, versicherten Schaden zu verhindern.
Schadenversicherung Schadenversicherung liegt vor, wenn eine Vermögenseinbusse Voraussetzung und Kriterium für die Bemessung der Leistungspflicht des Versicherers ist.
Scharfe Kausalhaftung Siehe Kausalhaftung.
Schlechtwetterentschädigung Leistung der Arbeitslosenversicherung (ALV) bei Reduktion des Erwerbseinkommens wegen schlechten Wetters für bestimmte Branchen (z. B. für das Baugewerbe).
Schlossänderungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass der Versicherte Schlösser (z.B. an der Wohnung) auswechseln muss (z. B. nach einem Einbruch). Die Hausratversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.
Schneedruck Überlast durch Schnee mit schädigender Wirkung auf Dach oder Wände.
Schneerutsch Durch Dachlawinen oder von Bäumen fallender Schnee usw. verursachter Schaden, z.B. bei der Motorfahrzeugversicherung am Motorfahrzeug.
Schuldnerrisiko Siehe Bonitätsrisiko.
Schuldverschreibungen Siehe Obligationen.
Securities Lending Das Ausleihen von Wertschriften gegen Entgelt und Stellung von Sicherheit. Seit 1992 ist Securities Lending auch für Anlagefonds zulässig.
Sektordurchschnitt Das Ausleihen von Wertschriften gegen Entgelt und Stellung von Sicherheit. Seit 1992 ist Securities Lending auch für Anlagefonds zulässig.
Selbstbehalt "Bei verschiedenen Versicherungen trägt der Versicherte einen Teil des Schadens selbst, sei es in Form eines Prozentsatzes oder eines fixen Betrages. Mit einem Selbstbehalt (SB) wird vermieden, dass viele Kleinschäden angemeldet werden.
Andere Ausdrücke für Selbstbehalt sind die Begriffe ""Selbstbeteiligung"" und ""Franchise"". "
Sengschaden Zum Beispiel durch Funkenwurf des Cheminées oder glühende Zigarettenasche hervorgerufene Schäden (immer ohne Flamme).
SFA Siehe Swiss Fund Association.
Sharpe Ratio Die Sharp Ratio drückt aus, mit einem wie viel höheren (bzw. niedrigerem) Ertrag ein Investor im Vergleich zum risikofreien Zinssatz (z.B. Sparzins) pro Risikoeinheit (Volatilität) rechnen kann. Der risikofreie Zinssatz ändert von Währung zu Währung.
Short-term Funds Anlagefonds, die in Obligationen mit einer (Rest-)Laufzeit von 1 bis 3 Jahren investieren.
Sicaf Société d'investissement à capital fixe. Anlagefonds in Form einer Aktiengesellschaft mit fixem Kapital. Vergleiche Gesellschaftstypus.
Sicav Société d'investissement à capital variable. Anlagefonds in Form einer Aktiengesellschaft mit variablem Kapital. Die Anteile werden in Form von Aktien ausgestellt. Vergleiche Gesellschaftstypus.
Sicherheitsfonds Der Sicherheitsfonds ist eine nationale Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung. Er hat die Aufgabe, Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen auszurichten, die eine ungünstige Alterstruktur aufweisen. Ausserdem stellt er die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Der Sicherheitsfonds wird von den Vorsorgeeinrichtungen finanziert. Massgebend für den Finanzierungsanteil ist die Summe der koordinierten Löhne aller Versicherten, die für die Altersleistungen Beiträge zu entrichten haben.
Sicherheitsinstitut Schweizerisches Institut zur Förderung der Sicherheit (Sicherheitsinstitut), vormals BVD - Brandverhütungsdienst. Beratungsstelle für Gewerbe und Industrie. Das Sicherheitsinstitut berät und unterstützt Betriebe in Fragen wie Brandverhütung, Arbeitssicherheit. Das Sicherheitsintitut wird durch die Schweizerische Versicherungswirtschaft getragen.
Sicherungsfonds Die Lebensversicherungseinrichtungen sind verpflichtet bei der Betriebsaufnahme eine Anfangsgarantie von Fr. 500'000.- zu leisten, welche in einem Sicherungsfonds geäufnet werden muss. Der Sicherungsfonds soll die Ansprüche der Versicherungsnehmer aus den abgeschlossenen Lebensversicherungen decken. Der Sollbetrag entspricht den technischen Rückstellungen einer Lebensversicherungsunternehmung.
Sicherungsteam Umsetzung des Servicegedankens in der Privatversicherungsbranche. Kundenberater und Kunde bilden ein Team mit dem Ziel, jederzeit den optimal auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kunden abgestimmten Versicherungsschutz sicherzustellen.
Sichtguthaben Bankguthaben, über die sofort, d.h. ohne vorherige Kündigung verfügt werden kann.
SIFS Abkürzung für Sicherheitsinstitut.
Skala 44 Bei einer vollständigen Beitragsdauer für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird eine Vollrente ausbezahlt. Die Höhe dieser Vollrente kann der Skala 44 entnommen werden. Bei Beitragslücken kommt eine Teilrente nach den Skalen 1 bis 43 zur Auszahlung.
Small Caps Aktien von Unternehmen mit einer Börsenkapitalisierung von in der Regel weniger als 500 Mio. CHF. Auch Nebenwerte genannt.
Socially Responsible Investments Unter Socially Responsible Investments (SRI) werden Anlagen zusammengefasst, die neben traditionellen finanziellen Faktoren auch soziale und ökologische Kriterien berücksichtigen.
Sofort beginnende Rente Bei einer privaten Altersrentenversicherung (Leibrente) mit sofortigem Beginn übergibt der Versicherungsnehmer das notwendige Rentenkapital in Form einer Einmaleinlage und die Rentenleistung des Versicherers setzt sofort nach dem Vertragsabschluss ein.
Solidarhaftung "Solidarhaftung liegt dann vor, wenn mehrere Ersatzpflichtige für denselben Schaden gemeinsam einstehen müssen. Jeder einzelne Ersatzpflichtige haftet für die ganze Entschädigung.
Der Geschädigte kann sich mit seinen Forderungen an den Ersatzpflichtigen seiner Wahl halten.
Die Ersatzpflichtigen regeln die Aufteilung des Schadenersatzes unter sich (Rückgriff). "
Sondermassnahmen Jede Vorsorgeeinrichtung hat grundsätzlich eine bestimmte jährliche Summe (1 Prozent der koordinierten Löhne aller Versicherten, die Sparbeiträge zu entrichten haben) bereitzustellen. Dies sind die Mittel für die Sondermassnahmen, die insbesondere für die Verbesserung der Leistungen der Eintrittsgeneration sowie für die Anpassung der laufenden Altersrenten an die Teuerung zu verwenden sind.
Sorgfaltspflicht Unser Zivilrecht geht davon aus, dass jeder von seinen Mitmenschen ein bestimmtes Mass von Sorgsamkeit und Aufmerksamkeit erwarten darf. So ist jeder Versicherungsnehmer zur Sorgfalt verpflichtet. Die schuldhafte Verletzung von selbstverständlichen Schadenverhütungsregeln kann zu einer Herabsetzung der Versicherungsleistung führen. Richtet jemand einen Schaden an, weil er die durchschnittliche Sorgfalt nicht aufgewendet hat, so spricht man von einer Sorgfaltspflichtverletzung.
Soziale Krankenversicherung Sozialversicherung, die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt wird. Sie umfasst die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Krankentaggeldversicherung (nach KVG).
Sozialversicherung Obligatorische Personenversicherungen, deren Versicherungsleistungen gesetzlich festgelegt sind. Ziel der Sozialversicherungen ist ein Basisschutz für die finanziellen Folgen der Gefahren Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Dienstpflicht und Mutterschaft. Die soziale Ausgestaltung zeigt sich insbesondere im Solidaritätsgedanken und im gesetzlichen Anspruch. Versichert ist die ganze Wohnbevölkerung (z.B. AHV/IV) oder ein eingeschränkter Personenkreis (z.B. UVG, EO).
Sparprämie "Teil der gesamten Prämie bei kapitalbildenden Versicherungen, welcher mit den Zinsen den jährlichen Zuwachs des Deckungskapitals bestimmt.
Bei dieser Art von Versicherungen hat der Versicherer grundsätzlich selbst dann eine Leistung zu erbringen, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig aufgelöst wird, d.h. bevor ein Versicherungsfall eingetreten ist und sofern die Mindestprämienzahlungsdauer eingehalten wird. "
Sperrtage Die Versicherungsleistung der Arbeitslosenentschädigung besteht aus Taggeldern. Der Anspruch auf Arbeitslosentaggeld kann bei einem Verschulden des Versicherten sistiert werden. Je nach Schwere des Verschuldens können die Behörden des Arbeitsamts bis zu 60 Sperrtage aussprechen.
Spezialitätenfonds Anlagefonds, die sich durch einen besonderen Anlageansatz oder eine spezielle Ausrichtung auf bestimmte Länder, Branchen oder auf bestimmte Anlageinstrumente von herkömmlichen Anlagefonds unterscheiden.
SPI Abkürzung für "Swiss Performance Index"
Spitaltaggeld (Private Unfallversicherung) Baustein der privaten Unfallversicherung, der Kosten für Mehrauslagen im Spital (z. B. Telefongebühren, Fernsehmiete) übernimmt.
Splitting (Einkommenssplitting) Besonderheit bei der Berechnung der Altersrenten von Ehepaaren. Zur Ermittlung des durchschnittlichen Erwerbseinkommens wird jedem Ehepartner für die gemeinsamen Ehejahre das halbe Jahreseinkommen des anderen Ehepartners gutgeschrieben.
Splitting-Vorsorgelösung Organisationsform der überobligatorischen Versicherung in der beruflichen Vorsorge, bei der die BVG-Minimalleistungen und die überobligatorischen Leistungen getrennt versichert werden.
Staatsanleihen Obligationen, die von Staaten zur Finanzierung ihres Staatshaushaltes emittiert werden.
Standortversicherung In der Hausratversicherung schützt die Standortversicherung die versicherten Sachen an ihrem Standort oder am Arbeitsplatz.
Stempelabgabe (Umsatzabgabe) Anlagefonds mit Domizil im Ausland unterliegen in der Schweiz beim Bezug aus Emissionen der Stempelabgabe. Die Rücknahme ist von der Stempelabgabe befreit. Anlagefonds nach schweizerischem Recht sind bei der Ausgabe/Rücknahme von Anteilen an den Fonds von der Stempelabgabe befreit.
Sterbetafel Die Sterbetafel liefert die statistischen Erfahrungswerte für alle versicherungstechnischen Berechnungen in Verbindung mit dem Todes- und Erlebensfall (Todeswahrscheinlichkeit/Lebenserwartung).
Steuerabzug Die Prämien für eine Lebensversicherung der Säule 3b (Versicherung, freie) können zusammen mit den Prämien für andere Versicherungen (z.B. für die Krankenkasse) bis zu einem gewissen Betrag vom Einkommen abgezogen werden (Pauschalabzug). Die Prämien für eine gebundene Vorsorge-Police können vollständig vom Einkommen abgezogen werden, sofern die maximalen Abzugslimiten nicht überschritten werden.
Steuerprivileg Steuervorteil, der z.B. aus dem Abschluss einer Lebensversicherung resultiert. Der Staat gewährt für Vorsorgelösungen, die bestimmten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, steuerliche Vorzüge. Man unterscheidet punkto Privilegierung die Säulen 3a (Versicherung, gebundene) und 3b (Versicherung, freie).
Steuervergünstigung "Siehe Steuerabzug.
Siehe Steuerprivileg."
Steuervorteil "Siehe Steuerabzug.
Siehe Steuerprivileg."
Stichtagsversicherung Geschäftsversicherung, bei der zu Beginn eines Versicherungsjahres eine provisorische Versicherungssumme festgelegt wird (= Bezugsgrösse für provisorische Prämie). An vereinbarten Stichtagen (z. B. am Ende jeden Monats) meldet der Versicherte seinen tatsächlichen Warenbestand. So kann die effektive Versicherungssumme pro Periode festgestellt und am Ende des Versicherungsjahres die definitive Prämie abgerechnet werden.
Stiftungsrat Oberstes Verwaltungsorgan der Stiftung. Im Rahmen von Gesetz und Stiftungsurkunde entscheidet er frei und endgültig. Er trägt auch die Verantwortung für die Stiftung, insbesondere für die Anlage des Stiftungsvermögens.
Straight Bonds Obligationen mit festem Zinssatz und festem Rückzahlungstermin.
Strategy Funds Siehe Anlagestrategiefonds.
Strolch Der Strolch zeichnet sich dadurch aus, dass er ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet.
Stromwirkungsschaden Ein Stromwirkungsschaden kann an elektrischen Apparaten durch Überspannung oder Kurzschluss entstehen. Er wird wie ein Schaden durch ein Nutzfeuer behandelt und ist in der Regel nicht versichert. Eine Ausnahme bildet der Blitzschlag.
Strukturvertrieb Unabhängige Beratungsorganisation im Bereich von Finanzdienstleistungen und Bestandteil des indirekten Absatzkanals. Berät Kunden in Vermögens- und Finanzfragen und vermittelt Geschäfte an Versicherer oder Banken.
Stundungsfrist Zeitraum, der zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart wird und den Zweck hat, die Fälligkeit einer Forderung um eine gewisse Dauer hinauszuschieben.
Sturm Sturm ist in der Hausratversicherung Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume entwurzelt oder Gebäude abdeckt.
Subfonds Unterfonds oder Teilfonds bei nach dem «Umbrella»-Prinzip gestalteten Fonds. Bei Anlagefonds mit verschiedenen Subfonds ist der Anleger nur am Vermögen und am Ertrag jenes Subfonds berechtigt, an dem er beteiligt ist. Subfonds werden häufig auch als Segmente oder Kompartimente bezeichnet.
Subrogation Auf den Versicherer gehen, soweit er Entschädigung geleistet hat, diejenigen Ansprüche über, welche dem Versicherten gegenüber dem Schadenverursacher aus unerlaubter Handlung zustehen, sofern letzterer den Schaden schuldhaft verursacht hat (VVG 72).
Summenexedenten-Rückversicherung "Die Summenexzedenten-Rückversicherung ist ein Vertragstyp der proportionalen Rückversicherung.
Der Rückversicherer beteiligt sich an den Haftungen, Prämien und Schäden der Versicherungen eines Versicherungsbestands, deren Versicherungssumme einen bestimmten Wert (das sogenannte Maximum) übersteigt.
Der Umfang der Beteiligung ist bei jeder Versicherung separat zu berechnen. Er bemisst sich aus dem Verhältnis zwischen dem Maximum und der Versicherungssumme. "
Summenversicherung Summenversicherung liegt vor, wenn die Versicherungsleistung unabhängig davon geschuldet ist, ob das versicherte Ereignis eine Vermögenseinbusse bewirkt hat und wie hoch diese effektiv ausgefallen ist. Die Lebensversicherung ist grundsätzlich eine Summenversicherung. Die übrigen Personenversicherungen können sowohl als Summenversicherung (feste Taggelder, Invaliditätskapitalien) als auch als Schadenversicherung (Heilungskosten, konkreter Erwerbsausfall) ausgestaltet sein.
SUVA Abk. für: Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Anbieter der obligatorischen Unfallversicherung. Bestimmte Unternehmen (z.B. Baugewerbe, Industriebetriebe) müssen die Unfallversicherung ihrer Mitarbeiter bei der SUVA abschliessen.
SVG Abkürzung für "Bundesgesetz über den Strassenverkehr" vom 12. Dezember 1958.
SVV Abkürzung für "Schweizerischer Versicherungsverband"
Swiss Fund Association Verband, der die Interessen der in der Schweiz tätigen Fondsindustrie vertritt. 1992 im Rahmen der Schweizerischen Bankiervereinigung in Basel gegründet (früher Schweizerischer Anlagefondsverband).
Swiss Performance Index Der Swiss-Performance-Index (SPI) wurde nach der Sitzung vom 1. Juni 1987 mit einem Stand von 1000 Punkten eingeführt. Der SPI umfasst alle an den Börsen von Zürich, Genf und Basel gehandelten Aktien, Partizipationsscheine und Genussscheine sowie die Titel der Nebenbörsen von insgesamt 269 Gesellschaften (Ende 1991). Diese mehr als 450 Titel sind nach ihrer Börsenkapitalisierung gewichtet. Im Gegensatz zu den meisten anderen Aktienindizes werden hier die Dividendenabgänge dem Index zugeschlagen.
Taggeld Versicherungsleistung, die im Falle einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit erbracht wird. Man unterscheidet Unfalltaggeld und Krankentaggeld.
Taggeld (Private Unfallversicherung) Baustein der privaten Unfallversicherung, der den Ausfall des Erwerbseinkommens während einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit kompensiert.
Tarif Als Tarif bezeichnet der Versicherungsfachmann die einzelnen Versicherungsarten. Tarif heisst aber auch die Zusammenfassung der Prämien (Leben), gegliedert nach Eintrittsalter und Vertragsdauer oder Endalter für die einzelnen Versicherungsarten. Sie werden ihrerseits im Tarifbuch zusammengefasst.
Tarifalter Das Tarifalter ist das versicherungstechnische Eintrittsalter des Versicherten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Taschen- / Trickdiebstahl Diebstahl, bei denen der Täter durch Können, List, Trick oder Täuschung vom eigentlichen Diebstahlvorgang ablenkt, wird Trick- oder Taschendiebstahl genannt. Er wird wie einfacher Diebstahl behandelt.
Technische Versicherungen In der technischen Versicherung geht es um technische Anlagen. Darunter versteht man Maschinen, Anlagen und Apparate aller Art. Der Deckungsbereich ist weit gefasst. Soweit die AVB keine ausdrücklichen Ausschlüsse vorsehen, sind alle Beschädigungen und Zerstörungen gedeckt, die plötzlich und unvorhergesehen eintreten.
Technischer Zins Der technische Zins ist der garantierte Mindestzinssatz während der ganzen Vertragsdauer, mit dem der Sparteil der Prämie bei vermögensbildenden Versicherungen aufgezinst wird. Wird mehr als der technische Zins erwirtschaftet, so wird dies in Form einer nicht garantierten Überschussbeteiligung dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben.
Technischer Zinssatz Zinssatz, der den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegt. Er muss so angelegt werden, dass der effektiv erzielbare Zins möglichst nie kleiner ist.
Teilbarkeit der Prämie Der neue Grundsatz des revidierten Versicherungsvertragsgesetzes (in Kraft Tretung voraussichtlich am 01.01.2006), wonach der Versicherungsnehmer die Prämie nur für die Zeitspanne bis zur vorzeitigen Auflösung oder Beendigung des Vertrages zu bezahlen hat (revVVG 24 g).
Teilrückkauf Änderung am Vertrag, wobei nicht der ganze Rückkaufswert, sondern nur ein Teil davon, ein sogenannter Teilrückkaufswert, zur Auszahlung gelangt. Durch die Verminderung der Substanz der Versicherung (Rückkaufswert, Deckungskapital) werden die versicherten Leistungen herabgesetzt.
Teilschaden Schaden, bei dem eine Reparatur der versicherten Sache weniger teuer ist als der versicherte Wert.
Teilverzicht Herabsetzung der versicherten Leistungen, ohne dass dabei ein Teilrückkaufswert frei wird. Bei Hauptversicherungen, die noch keinen Rückkaufswert aufweisen. Dies ist in der Regel der Fall, solange die Prämien für die Mindestprämienzahlungsdauer noch nicht fällig geworden und bezahlt sind. Bei der Herabsetzung von Zusatzversicherungen spricht man ebenfalls von einem Teilverzicht.
Teilwertversicherung Alternative zur Vollwertversicherung bei einer Sachversicherung, um eine Leistungsreduktion wegen Unterversicherung auszuschliessen. Dabei wird die Versicherungssumme auf einen prozentualen Anteil des Vollwerts festgesetzt, der im Schadenfall ausbezahlt wird. Eine Teilwertversicherung wird vereinbart, wenn ein Totalschaden höchstwahrscheinlich nie eintreten wird.
Telefonverkauf Bestandteil des direkten Absatzkanals. Beinhaltet die Kontaktaufnahme mit Kunden und den Verkauf von Versicherungen per Telefon.
Telemed-Modell Kostensparendes Versicherungsmodell, bei dem sich der Versicherte verpflichtet, im Krankheitsfall immer zuerst eine Hotline seiner Krankenkasse anzurufen, bevor er einen Arzt aufsucht. Am Telefon wird der Versicherte von Fachpersonen so beraten, dass ggf. unnötige Arztbesuche vermieden werden können.
Temporäre Leibrenten Diese Versicherungsform (auch zeitliche Leibrente genannt) gewährleistet die Auszahlung einer zum voraus festgelegten Anzahl jährlicher Renten, unter Voraussetzung, dass der Versicherte lebt. Die Rentenzahlungen enden unmittelbar mit dem Tode des Versicherten, bzw. nach Auszahlung der festgelegten Anzahl jährlicher Renten. Die Finanzierung dieser Versicherung kann über periodische Prämien oder durch eine Einmaleinlage erfolgen. Die temporäre Leibrenten-Versicherung interessiert Personen, die sich nur für den Erlebensfall, und dies für einen begrenzten Zeitabschnitt, ein Einkommen sichern wollen. (Beispiel: finanzielle Brücke zwischen einer vorzeitigen Pensionierung und der Fälligkeit der AHV-Leistungen.)
Temporäre Rente Private Altersrente mit begrenzter Dauer, d.h. der Versicherer zahlt die Renten nur bis zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.
Termingelder Bankeinlagen, die nicht jederzeit, sondern an einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt fällig sind und entsprechend eine höhere Verzinsung abwerfen.
Terminkonto / Termingeldkonto Wie Kassenobligation, aber ohne Stückelung (runde Beträge) und Wahl der genauen Laufzeit zwischen ein und zehn Jahren.
Terminversicherung "Bei der Terminversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme auch bei vorzeitigem Tod des Versicherten erst zu dem im voraus bestimmten Zeitpunkt ausbezahlt. Die Terminversicherung ist eine vermögensbildende Versicherung. Sie hat daher grundsätzlich auch einen Rückkaufswert. Diese Versicherungsart wird daher auch Versicherung auf festen Termin genannt oder in Anlehnung an den französischen Ausdruck, Termefix-Versicherung. Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, entfallen die für die restliche Dauer noch geschuldeten Prämien.
Trotzdem wird aber die vereinbarte Versicherungssumme im festgesetzten Zeitpunkt voll ausbezahlt. Mit dieser Versicherung können planmässig auf einen im voraus festgesetzten Zeitpunkt Mittel bereitgestellt werden. Sie eignet sich daher besonders in der Kombination mit der Kinderversicherung (Ausbildungs- und Aussteuerversicherung). "
Teuerungszulagen Anpassung laufender Renten an die Teuerung. Für Hinterlassenen- und Invalidenrenten vom BVG vorgeschrieben. Über Teuerungszulagen an Altersrenten hat der Stiftungsrat zu beschliessen.
Themenfonds Anlagefonds, die in Werten investieren, welche einem bestimmten Kriterium gerecht werden (Umweltfreundlichkeit, ethisches Engagement, usw.) oder welche alle die gleiche Eigenschaft aufweisen (z.B. Unternehmen, die eine Restrukturierung durchlaufen).
Theoret. Verfallrendite (brutto) / Anlagestrat.fonds Im Gegensatz zu den Obligationen- und Geldmarktfonds wird die theoretische Verfallrendite hier aus Gründen der Vergleichbarkeit brutto ausgewiesen, da die Anlagestrategiefonds neben unterschiedlich hohen Anteilen an verzinslichen Anlagen auch unterschiedliche Kommissionsstrukturen aufweisen.
Theoret.Verfallrendite(netto)/Oblig. u. Geldm.fond Die bei Obligationen- und Geldmarktfonds ausgewiesene theoretische Verfallrendite ist eine für die nächsten 12 Monate erwartete Rendite auf der Basis des aktuellen Fondsportefeuilles. Sie ist eine Schätzung und entspricht dem gewichteten Durchschnitt der Renditen auf Verfall aller Einzelanlagen des Fonds. Dabei werden die bei der Verwaltung des Fonds anfallenden Kosten berücksichtigt und von der Bruttorendite auf Verfall abgezogen. Bei Änderungen der Portefeuillestruktur und Schwankungen des Zinsniveaus verändert sich auch die theoretische Verfallrendite. Es kann daher nicht von der Verfallrendite eines Fonds auf eine allfällige Ausschüttung geschlossen werden.
Thesaurierender Fonds Anlagefonds, der seine Erträge laufend wiederanlegt und nicht an die Anleger ausschüttet. Gegenteil: Ausschüttender Fonds. Vergleiche auch Tranche.
Thesaurierung Laufende Wiederanlage der erwirtschafteten Erträge im selben Fonds.
Tierhalterhaftpflicht Kausalhaftung des Tierhalters für den Schaden, der durch das Tier bei einer Drittperson verursacht wurde. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).
Tierschäden Bei der Motorfahrzeug-Kaskosversicherung: Kollision des Motorfahrzeugs mit einem Tier auf öffentlicher Strasse.
Tierversicherung Tiere können u. a. gegen Unfall- und Krankheitskosten versichert werden.
Titelankaufsspesen Bei einigen Fonds werden auf Grund der Besonderheiten ihrer Konstruktion zusätzlich zur Ausgabekommission so genannte Titelankaufspesen erhoben. Diese Kommission fliesst dem Fonds zu und dient dazu, die beim Ankauf von Wertschriften entstehenden Kosten abzudecken.
Titelrisiko Risiko, dass der Kurs eines Titels schwankt.
Todesfallkapital (Private Unfallversicherung) Baustein der privaten Unfallversicherung (Summenversicherung), der Hinterbliebene im Todesfall finanziell entschädigt.
Todesfallrisiko-Versicherung Die Versicherungsgesellschaft zahlt das vereinbarte Kapital aus, falls der Versicherte vor dem vereinbarten Endtermin stirbt. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, so werden keine Leistungen fällig. Da bei dieser Versicherung kein Sparprozess wie bei einer gemischten Versicherung eingeschlossen ist, liegt die Prämie entsprechend tiefer. Sie dient vor allem der Deckung der Todesfallzahlungen. Wenn das versicherte Kapital während der Vertragsdauer gleich hoch bleibt, handelt es sich um eine Todesfallrisiko-Versicherung mit gleichbleibenden Kapital. Es ist dies die übliche Risiko-Versicherung; sie dient vorab dem Schutz der Familie beim Tod des Versicherten. Sie kann aber auch zur Sicherstellung einer Schuld eingesetzt werden. Wird die Schuld jährlich amortisiert, kann vereinbart werden, dass die Risikoabdeckung jährlich um einen gleichbleibenden Teil abnimmt. Bei der Todesfallrisiko-Versicherung mit abnehmenden Kapital vermindert sich das im ersten Versicherungsjahr vereinbarte Kapital um einen Bruchteil der Vertragsdauer. Bei Tod des Versicherten vor dem Endtermin wird das im Zeitpunkt des Todes noch versicherte Kapital an die Begünstigten ausbezahlt. Erlebt der Versicherte den Ablauf der Versicherung, werden auch hier keine Leistungen fällig. Diese Art Risiko-Versicherung wird oft auch zur Abdeckung einer amortisierbaren zweiten Hypothek eingesetzt. Durch die jährliche Abnahme der versicherten Leistungen und des geringeren Risikos für die Gesellschaft ist die Prämie äusserst günstig. Die Todesfallrisiko-Versicherung mit abnehmenden Kapital eignet sich daher auch besonders gut für Personen, die kurzfristig einen sehr hohen Vorsorgeschutz brauchen, aber nur wenig Prämien aufwenden können. In Kombination mit einer gemischten Versicherung kann ein bedarfsgerechter Vorsorgeschutz zu tragbaren Prämien und einer Erlebensfall-Leistung, die die gesamten aufgewendeten Prämien zurückbringt, erreicht werden.
Todesfall-Zeitrente Die Todesfall-Zeitrente erbringt anstelle eines Kapitals (Todesfallrisiko-Versicherung) bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der vereinbarten Frist jährlich wiederkehrende Renten und zwar bis zum vereinbarten Endtermin. Der Begünstigte erhält somit ein regelmässiges Ersatzeinkommen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Stirbt er ebenfalls vor dem Endtermin der Versicherung, geht sein Anspruch an den Nächstbegünstigten (Begünstigung) über, allenfalls an seine Erben. Die Lebensversicherungsgesellschaft muss also in jedem Fall die durch den Tod der versicherten Person fällig werdenden Renten bezahlen. Daher ist der "Wert" genau berechenbar und der Begünstigte hat das Recht, sofern der Versicherungsnehmer nichts anderes bestimmt hat, sich den diskontierten Wert aller zukünftigen Zeitrenten als Kapital auszahlen zu lassen.
Totalschaden Schaden, bei dem eine Reparatur der versicherten Sache teurer ist als der versicherte Wert.
Tracking Error Mass für die Abweichung der Fondsrendite zur Rendite des Benchmarks über einen bestimmten Beobachtungszeitraum. Ausgedrückt in Prozent. Der Tracking Error ist umso kleiner, je passiver der Anlagefonds verwaltet wird.
Trading Opportunistic Unter diesem Begriff werden Strategien zusammengefasst, die situationsabhängig in einer Vielzahl von Finanzinstrumenten, Sektoren und Märkten investieren, je nach Möglichkeit, die sich den Managern bietet. Macro Hedge Funds versuchen globale Profitchancen durch makroökonomische Analysen zu erkennen und auszunützen. Wegen der Verschiedenheit der Strategien sind auch die Korrelationen zu den Märkten unterschiedlich.
Tranche Ein Fonds resp. Subfonds kann in mehrere Tranchen, d.h. separate Valoren aufgeteilt werden, die sich durch einen oder mehrere Faktoren von einander unterscheiden. Beispiele: Ausschüttungspraxis, Konditionen, Fondswährung. Hingegen sind alle Tranchen eines Fonds/Subfonds immer in das selbe Portfolio investiert.
Transportversicherung "Die Transportversicherung deckt Güter gegen Risiken während des Transports.
Sie umfasst zwei Hauptzweige:
Bei der Transportversicherung / Warenversicherung geht es um das transportierte Gut selbst. Bei der Verkehrshaftungsversicherung geht es um den Spediteur und den Frachtführer.
Daneben gehören einige weitere Versicherungen zu den Transportversicherungen: Valorenversicherung, Werkverkehrsversicherung, die Manipulationsversicherung sowie die Kaskoversicherung für Transportmittel.
Es gibt drei Varianten der Transportversicherung: die Eingeschränkte Versicherung, die erweiterte Versicherung und die Versicherung für alle Risiken (All Risk).
In der Transportversicherung gibt es vier verschiedene Vertragsarten: Einzelpolice, Generalpolice, Pauschalpolice und Umsatzpolice."
Treuepflicht Die gesetzlich verankerte Pflicht von Fondsleitung und Depotbank sowei ihrer Beauftragten, ausschliesslich die Interessen der Anleger wahrzunehmen.
Treuhandgeschäft Transaktion, die der Treuhänder, oft eine Bank, in seinem eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, abwickelt. Der Treuhänder nimmt z.B. vom Treugeber Gelder entgegen und legt sie in seinem Namen, aber im Auftrag und für Rechnung und Gefahr des Treugebers, bei Dritten an.
Überobligatorium (BV) Teil des Versicherungsschutzes der beruflichen Vorsorge, der über den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalschutz hinausgeht.
Überschussbeteiligung "Leistungen und Prämien eines Lebensversicherungs-Vertrages sind während der ganzen Versicherungsdauer garantiert. Daher müssen die Prämien bezüglich Sterblichkeit, Erwerbsunfähigkeitsrisiko, Zinsverlauf und Kosten vorsichtig berechnet werden. In der Regel verläuft aber die tatsächliche Entwicklung des Risikos und des Zinsertrages besser als angenommen. Die Lebensversicherungs-Gesellschaften gewähren daher zum Ausgleich eine Überschussbeteiligung, indem die gewissermassen zuviel verlangte Prämie dem Kunden wieder zurückerstattet wird. Der Anspruch auf eine Überschussbeteiligung beginnt nach einem bis drei Versicherungsjahren. Die Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Überschüssen der Gesellschaft kann aufgrund verschiedener Systeme erfolgen. Die Überschussanteile können wie folgt verwendet werden:
-Verzinsliche Ansammlung
-Erhöhung der Versicherungsleistung
-Prämienermässigung "
Überschussrente Rente, die nur aus Überschüssen finanziert wird. Die Überschussrente erhöht die vertragliche Rente und wird zusammen mit dieser ausbezahlt.
Überschwemmung Elementargefahr, bei der Schäden durch Wasser entstehen als Folge von übermässigen Niederschlägen in unverhältnismässigen Mengen; die von der Natur oder vom Menschen gezogenen Grenzen werden überbordet.
Überversicherung Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme höher ist als der Wert des versicherten Gegenstandes, der Versicherungswert (VVG 51). Sie bringt dem Versicherten keinen Nutzen, kostet ihn aber Prämien.
Übervorteilungsschutz Schutz der Versicherten vor der Macht des Spezialisten.
Übrige Fonds Anlagefonds, die weder Effektenfonds noch Immobilienfonds sind. Sie investieren in Anlagen, die nur beschränkt marktgängig sind, meist höheren Kursschwankungen unterliegen, eine begrenzte Risikoverteilung aufweisen oder deren Bewertung erschwert ist (z.B. Anlagen in Edelmetallen, Commodities, Optionen, Terminkontrakten und in Anteilen anderer Anlagefonds sowie in anderen Rechten).
Übrige Fonds mit besonderem Risiko Anlagefonds, die im Unterschied zur Kategorie der übrigen Fonds zusätzlich ein besonderes Risiko aufweisen, das nicht mit dem Risiko von Effektenfonds vergleichbar ist. Auf diesen Umstand ist im Fondsnamen sowie im Prospekt und in der Werbung speziell hinzuweisen. Die Anteile solcher Fonds dürfen nur auf Grund eines schriftlichen Vertrags verkauft werden, in welchem auf das besondere Risiko hingewiesen wird.
Umbrella-Fonds Anlagefonds, der aus mehreren Subfonds zusammengesetzt ist. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit, so dass nur für den Umbrella ein Zulassungsverfahren nötig ist. Die Subfonds sind im selben Fondsreglement und Prospekt geregelt. Nach der erstmaligen Zulassung können weitere Subfonds geschaffen werden. Nicht zu verwechseln mit Fund of Funds.
Umhüllende Vorsorgelösung Organisationsform der überobligatorischen Versicherung in der beruflichen Vorsorge, bei der die BVG-Minimalleistungen und die überobligatorischen Leistungen als Einheit zusammengefasst werden.
Umlageverfahren Die Leistungen für die Rentner werden jedes Jahr unmittelbar durch die Beiträge der aktiven Versicherten finanziert, d.h. es sammelt sich kein Deckungskapital an, da die Einnahmen gerade den jeweiligen Ausgaben zu entsprechen haben.
Umsatzpolice Vertragsart der Transportversicherung für Unternehmen, die regelmässig gleichartige Güter auf den gleichen Transportwegen und mit den gleichen Transportitteln transportieren. Dabei muss der Versicherungsnehmer die einzelnen Warensendungen nicht anmelden. Massgebend für die Berechnung der Prämien ist der gesamte Warenwert der Transporte während einer bestimmten Zeitdauer.
Umwandlung Bei der Umwandlung eines bestehenden Vertrages wird dessen Deckungskapital als Teil-Einmaleinlage in eine neue Versicherung eingebaut. Bei diesem Vorgang erlischt der alte Versicherungsvertrag.
Umwandlungssatz Prozentsatz, dessen Höhe vom Bundesrat aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung festgelegt wird. Der Umwandlungssatz dient zur Berechnung der Altersrente aufgrund des im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens (Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz = jährliche Altersrente). Er wird ebenfalls verwendet für die Berechnung der Invalidenrenten nach BVG.
Umwandlungswert Wurden die Prämien einer Lebensversicherung für mindestens 3 Jahre bezahlt und stellt der Versicherungsnehmer die Prämienzahlung ein oder verlangt er die Umwandlung, wird die Versicherungssumme nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf die Höhe des Umwandlungssatzes herabgesetzt. Die Versicherung wird prämienfrei weitergeführt.
Umzugsversicherung In der Hausratversicherung schützt die Umzugsversicherung die versicherten Sachen beim Umzug von einem Wohnort zum anderen. Der Schutz besteht innerhalb des versicherten Gebiets.
Unabhängig von Schienen Unabhängig von Schienen ist das Motorfahrzeug im Unterschied zu Eisenbahn und Tram. Schienenfahrzeuge sind deshalb keine Motorfahrzeuge nach SVG.
Unbeteiligte Dritte Siehe Dritte.
Unbewegliche Sache Siehe Imobilie.
Underwriting und Riskmanagement Teilprozess des Leistungsprozesses, bei dem es um den Entscheid über den Abschluss von Versicherungsverträgen geht und um den Umgang des Versicherers mit den Risiken seines Versicherungsbestands (Riskmanagement).
Unfall Als Unfall gilt jede Körperschädigung, die der Versicherte durch plötzlich auf ihn einwirkende äussere Gewalt unfreiwillig erleidet. Unfällen gleichgestellt sind u.a. Vergiftungen sowie Ertrinken.
Unfallähnliche Körperschädigung (UV) Körperlicher Schaden, der nicht auf einen Unfall (im Sinne von: ungewöhnliche Einwirkung eines äusseren Faktors) zurückzuführen ist, aber durch die obligatorische Unfallversicherung nach UVG versichert ist.
Unfallversicherung Personenversicherung, die das Ereignis Unfall versichert. Man unterscheidet die obligatorische und die private Unfallversicherung.
Universalbank Bank, die grundsätzlich alle Sparten des Bankgeschäftes betreibt. In der Schweiz haben die meisten Banken einen Universalbankcharakter. Ausnahmen: spezialisierte Banken wie Kleinkreditbanken, Raiffeisenkassen, Privatbankiers.
Unternehmerisches Risiko Nicht versicherbares Risiko für den Misserfolg der Geschäftsaktivitäten. Das Unternehmen muss es selbst tragen.
Unterstützung Massgebliche Unterstützung. Eine Person kann im Rahmen der 2. Säule oder der Säule 3a begünstigt werden, wenn sie von der verstorbenen (versicherten) Person massgeblich unterstützt worden ist. Dies kann in der Regel dann angenommen werden, wenn die Unterstützung mehr als 50 % des Unterhalts der begünstigten Person ausmachte und sie länger als 5 Jahre dauerte und im Zeitpunkt des Todes noch andauerte. Unterhalb dieser Grenzen ist im Einzelfall eine sachgerechte Lösung zu finden.
Unterstützungsprozess "Zu den Unterstützungsprozessen gehören die Geschäftsprozesse, die dazu beitragen, dass die Leistungsprozesse eines Unternehmens optimal erbracht werden können.
Die wichtigsten Bereiche sind das Management, Rechnungswesen / Controlling, IT-Services, Personal / Ausbildung."
Unterversicherung (UV) Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme tiefer liegt als der Wert des versicherten Gegenstandes im Zeitpunkt des Schadens (Ersatzwert). Der Versicherer kann seine Leistung im Teilschaden nach der so genannten Proportionalregel (Verhältnis, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht) kürzen. Im Totalschaden ist die Leistung auf die Versicherungssumme beschränkt. Die Proportionalregel kann durch Vereinbarung (Erstrisikodeckung) ausgeschaltet werden.
UV Abkürzung für "Unterversicherung"
UVG Abkürzung für "Bundesgesetz über die Unfallversicherung" vom 20. März 1981
UVG-Lohnmaximum Obere Einkommensgrenze, die im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung versichert wird.
UVG-Zusatzversicherung Erweiterung des obligatorischen Unfallschutzes nach UVG um zusätzliche Leistungen, die von Privatversicherern angeboten werden.
Valorennummer In der Schweiz verwendete Kennnummer von Wertpapieren, die deren Handel und Transfer erleichtert. Auf internationaler Ebene ISIN-Nummer.
Valorenversicherung Transportversicherung für Valoren (Wertpapiere, Edelmetalle, Banknoten, Münzgeld etc.).
Vandalismus Vandalismus ist die mutwillige Zerstörung von Gegenständen, meist aus Wut oder Aggressivität. Werden Hausratgegenstände und Gebäudeteile bei einem Einbruchdiebstahl zerstört, sind diese in der Regel über die Diebstahlversicherung versichert (Folgeschaden).
Variabel verzinsliche Obligationen Obligationen, deren Zins viertel- oder halbjährlich mit der Entwicklung des jeweiligen Referenzzinssatzes ändert. Ein häufiger Referenzzinssatz ist der Libor (London Interbank Offered Rate).
Venture Capital Dieser Begriff bezeichnet die Bereitstellung von Eigenkapital inklusive umfassender Managementunterstützung für junge Unternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumsaussichten. Das Kapital bleibt in der Regel fünf bis zehn Jahre in der Firma gebunden.
Veränderungsverbot Bevor der Schaden ermittelt ist, darf der aus dem Versicherungsvertrag Anspruchsberechtigte ohne Zustimmung des Versicherers an den beschädigten Gegenständen keine Veränderung vornehmen, welche die Feststellung der Ursache oder des Schadens erschweren oder verunmöglichen (VVG 68).
Verfügung Unter Verfügung kann ein Testament oder ein Erbvertrag verstanden werden. Mittel einer Person, noch zu Lebzeiten und im Rahmen der Dispositionsfreiheit selbst das Schicksal des künftigen Nachlasses zu regeln. Diese Verfügungen werden erst mit dem Tod der verfügenden Person wirksam.
Verfügung: Letztwillige Verfügung mit Vollmacht Bei Drittlebensversicherungen kann der Versicherungsnehmer regeln, wer nach seinem Tod neuer Versicherungsnehmer wird. Durch den Tod des Versicherungsnehmers wird keine Versicherungsleistung fällig, und der Vertrag erlischt nicht. Die Regelung über den neuen Versicherungsnehmer erfolgt in einer letztwilligen Verfügung. Die dazugehörige Vollmacht ermächtigt den Versicherer, sofort nach Kenntnisnahme des Todes den Übergang des Versicherungsnehmers durchzuführen. Fehlt eine letztwillige Verfügung, so fällt der Versicherungsvertrag in die Erbmasse des Verstorbenen. Alle vorhandenen Erben werden gemeinsam neue Versicherungsnehmer.
Verkaufsgespräch Kundengespräch zur Befriedigung eines Sicherheitsbedürfnisses bzw. zur Lösung eines Sicherheitsproblems.
Verkaufsprospekt Siehe Prospekt.
Verkehrshaftungsversicherung Transportversicherung, die die Haftpflicht des Transportgewerbes für transportierte Güter versichert.
Verkehrsrechtsschutz Bereich der Rechtsschutzversicherung, der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr versichert.
Verkehrswert (Immobilienfonds) Der gegenwärtige, von unabhängigen Experten geschätzte Wert einer Liegenschaft, der bei sorgfältigem Verkauf zum Zeitpunkt der Schätzung wahrscheinlich erzielt würde. Die Schätzung wird in der Regel einmal jährlich, gemäss der von der Fondsleitung angewandten Schätzungsmethode vorgenommen.
Verlegen / Verlieren Verlegen und Verlieren liegt dann vor, wenn der Besitzer den letzten Standort einer Sache nicht mehr nennen kann. Sachen, die durch Verlegen oder Verlieren abhanden kommen, sind in der Hausratversicherung nicht versichert.
Verlust der Urteilsfähigkeit Vorübergehender Verlust der Urteilsfähigkeit des Lenkers liegt z.B. dann vor, wenn dieser eine Herzattacke hat oder ohnmächtig wird.
Verlustschein Amtlicher Ausweis für den Gläubiger für den im Betreibungsverfahren nicht gedeckten Teil seiner Forderung.
Vermittlungsfähigkeit Eine Voraussetzung für eine Arbeitslosenentschädigung. Arbeitslos ist nur jemand, der in der Lage und bereit ist, eine zumutbare Stelle anzutreten. Vermittlungsfähigkeit bedeutet also Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit.
Vermögensbedarf Wenn ein versichertes Ereignis eintritt, hat der Versicherte eine unfreiwillige Vermögensminderung. Diese Vermögensminderung soll die Versicherung ausgleichen.
Vermögensbildende Versicherung Vermögensbildende Versicherungen, auch kapitalbindende genannt, sind Lebensversicherungen, mit denen ein Sparprozess in irgendeiner Form verbunden ist.
Vermögensschäden Ein Vermögensschaden ist weder Sachschaden noch Personenschaden, sondern ein Schaden der durch die Einbusse von Einkommen oder Vermögen entsteht (Lohnausfall, entgangener Gewinn, Einkommenseinbusse, Umsatzverlust). Er kann auch als Folge eines Personen- oder Sachschadens auftreten. Gemäss SVG ist er nur dann versichert.
Vermögensversicherung Neben den Sachversicherungen und den Personenversicherungen gibt es die Gruppe der Vermögensversicherungen. Sie übernehmen Vermögensverluste und -einbussen infolge eines versicherten Ereignisses (z.B.: Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung).
Verrechnungssteuer Steuer auf Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden: 35%), Renten (15%) und Kapitalleistungen aus Versicherung (8%). Sie ist vom Leistenden (Bank, Versicherung) direkt an den Fiskus abzuliefern. Wenn der Empfänger die erhaltene Leistung in der Steuererklärung deklariert, wird die erhobene Verrechnungssteuer zurückerstattet. Von diesem Prinzip (Erhebung der Steuer bei Auszahlung der Leistung und Rückerstattung bei Deklaration der Leistung) wird bei Versicherungsleistungen abgewichen. Ein Abzug der Verrechnungssteuer bei der Auszahlung der Leistung erfolgt nur dann, wenn die Ausrichtung der Leistung gemäss ausdrücklicher Anweisung des Leistungsempfängers nicht dem Fiskus (Eidgenössische Steuerverwaltung) gemeldet werden darf.
Verrechnungssteuer (Fonds) Vom Bund erhobene Quellensteuer von 35% auf inländischen Kapitalerträgen, die unter anderem bei Ertragsausschüttungen von schweizerischen Anlagefonds erhoben wird. Die Abzüge können, je nach Herkunft der Erträge und Domizil des Anlegers, ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Verschulden Als Verschulden wird ein rechtlich vorwerfbares, menschliches Verhalten (Tun oder Unterlassen) bezeichnet, das Ursache eines Schadens ist. Es werden Absicht und Fahrlässigkeit unterschieden. Absichtlich handelt, wer mit Wissen und Willen einen Schaden verursacht, fahrlässig handelt, wer diejenige Sorgfalt nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist.
Verschuldenshaftung Als Verschuldenshaftung bezeichnet man diejenige Art der Haftung, bei welcher man für einen selbst verschuldeten Schaden einstehen muss. Vorausgesetzt wird immer ein persönliches Verschulden. Im Obligationenrecht heisst es: "Wer einem anderen widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet."
Versicherer Der Vertragspartner (Aktiengesellschaft oder Genossenschaft) des Versicherungsnehmers.
Versicherte Person "Allgemein:
Die Person, deren Sachen, Vermögen oder Person Gegenstand des Versicherungsvertrages bildet. Sie ist auch anspruchsberechtigt. Synonym: der Versicherte.
In der Personenversicherung:
Die Person, auf deren Leben die Versicherung gestellt ist, oder für die eine Unfall- oder Krankendeckung vereinbart ist. "
Versichertengemeinschaft Organisation einer Gefahrengemeinschaft durch einen Versicherer.
Versicherter Der Versicherte ist der Vertragspartner des Versicherers. Er bezahlt die Prämie und erhält dafür von der Versicherung die im Versicherungsvertrag vereinbarte Gegenleistung.
Versichertes Gebiet bei Umzug Als "versichertes Gebiet" werden während des Umzuges die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione verstanden.
Versicherung siehe Versicherer.
Versicherung auf ein Leben Lebensversicherung mit einer Police, in der eine einzige Person versichert ist.
Versicherung auf fremdes Leben Bei der Versicherung auf fremdes Leben schliesst der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung nicht auf sein eigenes Leben, sondern auf das Leben einer Drittperson ab. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind somit nicht identisch, weshalb man auch von einer Fremd- oder Drittlebensversicherung spricht. Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag stehen nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber der versicherten Person zu. Der Abschluss einer Versicherung auf fremdes Leben braucht die vorgängige schriftliche Zustimmung des versicherten Dritten, damit er gültig ist (VVG 74).
Versicherung auf zwei Leben Lebensversicherung mit einer Police, in der zwei Personen versichert sind.
Versicherung für fremde Rechnung Wie die Versicherung auf fremdes Leben ist auch die Versicherung für fremde Rechnung eine Fremdversicherung. Mit der Versicherung für fremde Rechnung versichert der Versicherungsnehmer fremde Objekte (Sachen, Vermögen). Zur Prämienzahlung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Versicherungsleistung steht hingegen dem Eigentümer oder Inhaber des entsprechenden Objektes (VVG 17).
Versicherung zu Gunsten Dritter Eine Personenversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer einen Begünstigten bezeichnet, dem die Versicherungsleistung ganz oder teilweise zustehen soll.
Versicherung, freie Eine freie Versicherung (Säule 3b) ist im Gegensatz zu einer gebundenen Versicherung (Säule 3a) ein Vertrag, der steuerlich nur mässig privilegiert ist, über den der Kunde dafür aber frei verfügen kann. Siehe auch Vorsorge.
Versicherung, gebundene Die gebundene Vorsorge-Police (Säule 3a) ist steuerlich stark privilegiert, die Verfügungsgewalt des Versicherungsnehmers über einen solchen Vertrag ist allerdings auch sehr stark eingeschränkt. Siehe auch Vorsorge.
Versicherung, prämienfreie Eine prämienfreie Versicherung ist ein Vertrag, für den der Kunde keine Prämien mehr bezahlt. Bei der Prämienfreistellung wird der vorhandene Rückkaufswert dazu verwendet (als Einmaleinlage), die Versicherungssumme neu (normalerweise tiefer als zu Beginn) zu bestimmen.
Versicherungsaufsicht Die öffentlich-rechtliche Versicherungsaufsicht wird von staatlichen Behörden wahrgenommen, die für das Versicherungswesen zuständig sind (z.B. EFD, FINMA). Diese überwachen gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Einhaltung der einschlägigen Gesetzesvorschriften.
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Gesetz, das die Versicherungsaufsicht regelt und für alle Privatversicherer (Direktversicherer und Rückversicherer) gültig ist, die in der Schweiz tätig sind. Das VAG befasst sich primär mit der Bewilligung zum Geschäftsbetrieb (durch das EFD) und der Überwachung der Geschäftstätigkeit (durch die FINMA).
Versicherungsbedarf Entsteht, wenn die möglichen finanziellen Folgen des Eintritts einer Gefahr trotz Massnahmen zur Schadenvermeidung und Schadenverminderung so gross sind, dass eine Person sie nicht selbst tragen kann oder möchte. Die Ermittlung des Versicherungsbedarfs ist Teil des Riskmanagements.
Versicherungsbeginn Der Zeitpunkt, mit welchem der Versicherungsschutz wirksam wird. Er kann mit dem Vertragsbeginn zusammenfallen oder durch Vereinbarung später einsetzen.
Versicherungsbescheinigung siehe Versicherungsnachweis.
Versicherungsdauer Die Zeitspanne, während welcher der Versicherungsschutz wirksam ist. Sie wird in der Regel in mehrere Versicherungsperioden unterteilt. Die Versicherungsdauer kann mit der Vertragsdauer zusammenfallen.
Versicherungsfall Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn sich der Tatbestand erfüllt, der grundsätzlich eine Leistungspflicht des Versicherers, bzw. einen Leistungsanspruch des Versicherten entstehen lässt.
Versicherungsgeschäft Teil der Erfolgsrechnung, in dem das Versicherungsgeschäft erfasst ist. Man spricht auch von der versicherungstechnischen Erfolgsrechnung. Erfasst werden die Prämienanteile, die für die Schaden- / Leistungszahlungen sowie die Verwaltungs- und Aquisitionskosten verwendet werden. Die Erträge und Aufwände aus den Kapitalanlagen sind im Finanzgeschäft erfasst.
Versicherungsjahr Entspricht nicht (unbedingt) einem Kalenderjahr. Wurde eine Versicherung im April abgeschlossen, so dauert ihr Versicherungsjahr vom 1.4. des einen Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres.
Versicherungsleistungen Die vertragliche Leistung des Versicherers nach einem Versicherungsfall. Sie kann eine Geldleistung oder eine Dienstleistung sein.
Versicherungsmodell Das KVG bietet einen Spielraum für kostensparende Versiche-rungsmodelle. Verbreitet sind das HMO-Modell, das Hausarzt-Modell, das Light-Modell und das Telemed-Modell.
Versicherungsnachweis Der Versicherungsnachweis (Versicherungsbescheinigung) beweist, dass für das betreffende Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung existiert, die dem Gesetz genügt. Der Versicherer stellt den Versicherungnachweis aus.
Versicherungsnehmer/in Der Vertragspartner (einzeln oder kollektiv) des Versicherers.
Versicherungsobligatorium (Hausrat) Verschiedene Kantone schreiben für den Hausrat eine Versicherungspflicht bei Feuer und Elementargefahren vor.
Versicherungsort Sachen sind an dem /den in der Police bezeichneten Ort/Orten versichert. Hausrat kann sich auch ausserhalb des bezeichneten Standortes befinden, in der Regel jedoch höchstens für ein bis zwei Jahre (je nach Versicherungsvertrag). Dies ist wichtig bei Militärdienst, Reisen etc. Der Leistungsumfang ist dabei jedoch beschränkt (Limiten).
Versicherungsperiode Die Zeitspanne, nach welcher die Versicherungsprämie berechnet wird. Sie beträgt im Zweifel ein Jahr (VVG 19).
Versicherungspflicht Bevor ein Fahrzeug in den Verkehr gebracht werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Versicherungspolice Die Versicherungspolice ist eine Vertragsurkunde, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien umschreibt. Sie dient lediglich als Beweis für den Vertragsinhalt. Insbesondere wird darin festgehalten wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Begünstigter ist. Das Dokument enthält ebenfalls die versicherte Leistung, deren Fälligkeit sowie die Gegenleistung des Versicherungsnehmers, die Prämie und deren Fälligkeit. Die Details sind in den AVB sowie in den allenfalls nötigen besonderen Bestimmungen festgehalten. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolice. Werden Leistungen fällig, so ist die Police vorzulegen.
Versicherungsschutz "Die Frage nach dem Versicherungsschutz ist die Frage, ob und wieweit nach einem konkreten Vertrag Deckung bestehe:
- welche Gefahr ist in welchem Umfang versichert (sachlicher Geltungsbereich);
- welche Personen sind versichert (persönlicher Geltungsbereich);
- für welche Länder soll der Versicherungsvertrag gelten (örtlicher Geltungsbereich);
- ab wann und bis wann besteht der Versicherungsschutz nach einem bestimmten Vertrag (zeitlicher Geltungsbereich).
Wenn von Versicherungsschutz oder Deckung gesprochen wird, muss stets überlegt werden, in welchem Sinn dieser technische Begriff gemeint ist. Mit der Annahme des Antrages durch die Gesellschaft wird der Versicherungsschutz definitiv. Der Ablauf des Versicherungsschutzes ist für die einzelnen Leistungen in der Police festgelegt. Wird die Prämienzahlung vorzeitig eingestellt, erlischt die Deckung ganz oder teilweise gemäss den Versicherungsbestimmungen der betreffenden Versicherungsart. Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes erstreckt sich in der Lebensversicherung - im Gegensatz zu den meisten anderen Branchen - auf die ganze Welt; unabhängig davon, wo das versicherte Ereignis eingetreten ist. Man spricht daher von einer ""Weltpolice"". "
Versicherungssumme Die in der Versicherungspolice festgehaltene Summe, die fällig wird, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Die Versicherungssumme (VS) wird von den Parteien frei vereinbart, richtet sich aber in der Sachversicherung nach dem Wert der Sache.
Versicherungsvertrag Ein zweiseitiger Vertrag zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer.
Versicherungsvertragsgesetz Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag vom 2. April 1908 (obligationenrechtliches Spezialgesetz).
Versicherungswert Der Geldwert, den die versicherte Sache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufweist.
Versorgerschäden Ein Versorgerschaden ist derjenige Schaden, der durch die Tötung oder Verletzung eines Versorgers ( z.B.: Ehemann und -frau, Vater, Mutter) entsteht, weil die unterstützungspflichtigen Personen ihren Versorger verlieren.
Vertragliche Haftpflicht Die Haftung der haftpflichtigen Person für einen Schaden beim Vertragspartner besteht aufgrund einer vertraglichen Pflicht.
Vertragsbeginn Der Zeitpunkt, in welchem der Vertragsschluss durch Annahme eines verbindlichen Antrages herbeigeführt wird.
Vertragsdauer Die Zeitspanne vom Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages.
Vertragsprämie Die Vertragsprämie ist der Prämienbetrag, den der Versicherte unter Ausserachtlassung eines Bonus/Malus für den Versicherungsschutz zu bezahlen hat. Sie ergibt sich aus der Bruttoprämie abzüglich oder zuzüglich kundenseitiger Besonderheiten (wie z.B. halbjährliche Zahlung oder Rabatte).
Vertragstypus Anlagefonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Der Anleger schliesst durch den Kauf von Anteilen einen Kollektivanlagevertrag mit der Fondsleitung und der Depotbank ab. Der Anteilinhaber hat keine Eigentumsrechte am Fondsvermögen, sondern Anspruch auf Beteiligung an Vermögen und Ertrag des Fonds. Gegenteil: Gesellschaftstypus.
Vertreter (Fonds) Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Schweiz, die Anlagefonds ausländischen Rechts, die in der Schweiz zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, in der Schweiz gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörde vertritt. Für die Ausübung einer Vertreterfunktion bedarf es der vorgängigen Bewilligung durch die Eidgenössische Bankenkommission.
Vertreter, gesetzlicher Diejenige Person, die für eine handlungsunfähige Person (Unmündige, Bevormundete, Entmündigte) die Handlungen vornehmen kann bzw. muss, die letztere zur Begründung von Rechten und Pflichten benötigt.
Vertriebsträger (Ausgabestelle) Partnerunternehmen eines Fondsanbieters, das dessen Produkte an Kunden verkauft und von diesen zurücknimmt.
Verwaltungsgebühr Entgelt zu Gunsten der Fondsleitung für die Verwaltung eines Anlagefonds. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird in Prozenten beziehungsweise Zehntelprozenten auf dem Fondsvermögen, oft auch in Basispunkten, ausgedrückt.
Verwaltungskosten Verwaltungskosten sind Abschlusskosten, allgemeine Verwaltungskosten sowie Inkassokosten. Sie sind in der Bruttoprämie, nicht aber in der Nettoprämie enthalten.
Verwertbarkeit (bei Konkurs/Pfändung) Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden kann der Rückkaufswert einer Lebensversicherung nach vorgängiger Pfändung bzw. im Rahmen des Konkursverfahrens verwertet werden. Das Rückkaufsbegehren stellt das Betreibungs- bzw. das Konkursamt. Mit dem Rückkaufswert werden die Forderungen des/der Gläubiger/s ganz oder teilweise befriedigt. Eine Verwertung kann aber nur erfolgen, wenn der Vertrag nicht durch das Konkursprivileg geschützt ist oder wenn es sich nicht um eine gebundene Vorsorge-Police handelt.
Verzicht Aufgeben eines Rechts oder eines Anspruchs.
Verzinsung der Altersguthaben Gemäss Art. 15 Abs. 2 BVG legt der Bundesrat den Mindestzinssatz auf Altersguthaben fest. Er beträgt gegenwärtig (Stand 2005) 2.5 Prozent (Art. 12 BVV 2).
Verzug Der Zustand, in welchem sich der säumige Schuldner nach erfolgter Mahnung und unbenutzter Nachfrist befindet.
VN Abkürzung für "Versicherungsnehmer"
Volatilität Siehe Risiko.
Vollwert Bei einer Vollwertversicherung entspricht die Versicherungssumme dem Versicherungswert der versicherten Objekte.
Vollwertversicherung Die Sachversicherung ist in der Regel eine Vollwertversicherung. Das bedeutet, dass das gesamte vorhandene Inventar zu seinem vollen Wert versichert werden muss (z.B. Hausratversicherung, Geschäftsversicherung).
Vorauszahlung Siehe Belehnung.
Vorauszahlungszins Zins für auf Versicherungspolicen gewährte "Darlehen". Er ist vorschüssig zu Beginn des Versicherungsjahres zu bezahlen.
Vorbehalt Speziell in der Personenversicherung kann ein erhöhtes Risiko wegen vorbestandener Krankheit/Unfälle oder schlechtem Gesundheitszustand im Zeitpunkt des Abschlusses zu einem Vorbehalt führen; als Vorbehalt wird eine Einschränkung im Versicherungsschutz bezeichnet. Als Alternative zum Vorbehalt kann allenfalls eine Mehrprämie vereinbart werden. Siehe auch Erschwerungen.
Vormund Geeignete, amtlich bestellte Person, die die gesetzliche Vertretung einer aus bestimmten, im Gesetz genannten Gründen entmündigten oder bevormundeten Person übernimmt.
Vorschüssig Vorschüssig heisst, dass eine Leistung vor Beginn einer Zahlungperiode fällig ist.
Vorsorge "1. Freie Vorsorge:
Unter freier Vorsorge verstehen wir alle Vorkehren, die im Hinblick auf Vorsorge getroffen werden. Dazu gehören in erster Linie Lebensversicherungen, aber auch Kapitalanlagen, Erwerb von Wohneigentum usw.
2. Gebundene Vorsorge:
In der Schweiz steuerpflichtige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, mit zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen Selbstvorsorge zu betreiben. Die zurückgelegten Mittel müssen jedoch ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Den steuerlichen Vergünstigungen stehen andererseits einschränkende Vorschriften bezüglich Abschluss, Gestaltung und Verfügung gegenüber. Die gebundene Vorsorge kann sowohl über die gebundene Lebensversicherung wie auch über Banksparpläne getroffen werden. "
Vorsorgeausweis Der Vorsorgeausweis ist ein Informationsdokument für die versicherte Person und enthält Angaben über persönliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie deren konkrete Höhe z.B. Pensionskassenausweis, AHV-Ausweis.
Vorsorgeeinrichtung Das BVG verpflichtet die Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigen, einen verselbständigten Vorsorgeträger, eine sogenannte Vorsorgeeinrichtung, zu schaffen - gewöhnlich Pensionskassen genannt - oder sich einer bestehenden Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Dahinter steckt die Absicht des Gesetzgebers, das Vorsorgevermögen im Falle eines Konkurses des Arbeitgebers zu schützen und somit für die Personalvorsorge zu sichern. Die Vorsorgeeinrichtung muss in das Register für berufliche Vorsorge eingetragen sein und die Rechtsform einer Stiftung, Genossenschaft oder einer Einrichtung des öffentlichen Rechts aufweisen.
Vorsorgefall Der Vorsorgefall entspricht dem Versicherungsfall im Rahmen des BVG.
Vorsorgepolice Die Vorsorgepolice ist ein breitgefächertes Angebot der Lebensversicherung im Rahmen der steuerbegünstigten, gebundenen Vorsorge.
Vorsorgereglement Das Vorsorgereglement regelt die berufliche Vorsorge der Vorsorgeeinrichtung und hält die Rechte und Pflichten aller Beteiligten fest. Es wird vom zuständigen Organ der Vorsorgeeinrichtung erlassen.
VR Abkürzung für "Versicherer"
VS Abkürzung für "Versicherungssumme"
VVG Abkürzung für "Versicherungsvertragsgesetz"
Wagnis (NBU) Private Aktivität, durch die sich ein Versicherter freiwillig einer besonders grossen Unfallgefahr aussetzt und die zur Kürzung oder Verweigerung der Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung führt.
Währungsparität Offiziell festgesetztes Wertverhältnis einer Währung gegenüber anderen Währungen.
Wandelanleihen Obligationen, die mit einem Wandelrecht ausgestattet sind, das die Inhaber berechtigt, die Obligation zu einem bestimmten Zeitpunkt und zu einem im Voraus bestimmten Verhältnis in Aktien des betreffenden Unternehmens umzuwandeln. Nach der Wandlung geht die Obligation unter.
Waren Sachen, die für den Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind. Versicherte Gegenstände der Geschäftsversicherung.
Warenfonds Anlagefonds, die ihr Vermögen hauptsächlich in handelbaren Rohwaren anlegen.
Wärmetauscher Ein Wärmetauscher ist Bestandteil einer Wärmepumpe. Diese gibt z. B. die Erdwärme oder Sonnenwärme mittels einer Übertragungsflüssigkeit an einen Wasserkreislauf ab, der die Wärme in das Haus trägt. Aus diesem Kreislauf kann austretende Flüssigkeit einen Wasserschaden verursachen, der von der Wasserversicherung - z.T. mit Prämienzuschlag - entschädigt wird.
Wartefrist Die Wartefrist ist diejenige Zeit, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und dem Beginn der Leistungspflicht der Gesellschaft liegt. Sie gilt bei den Erwerbsausfallrenten und bei den Taggeldern der Lebensversicherung. Die Wartefristen erlauben eine Koordination mit anderen Versicherungsträgern, die das gleiche Risiko ebenfalls decken. Auch kann damit der Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber Rechnung getragen werden. Nicht verwechselt werden darf die Wartezeit mit der Karenzzeit.
Wasser Versicherbare Grundgefahr der Sachversicherung.
Wasser(schaden) Versicherbare Grundgefahr der Sachversicherung.
Wechselkursrisiko Risiko von Kursschwankungen zwischen Rechnungswährung und Referenzwährung des Anlegers.
Wechselschilder Mit Wechselschildern kann ein Halter, der zwei Motorfahrzeuge besitzt, die gleichen Kontrollschilder für diese beiden Fahrzeuge verwenden. Er darf aber immer nur ein Fahrzeug verwenden, welches mit den Schildern versehen sein muss.
Werkeigentümerhaftpflicht Kausalhaftung des Haus- oder Werkeigentümers für den Schaden, den Drittpersonen wegen mangelhafter Konstruktion oder mangelhaften Unterhalts durch das Haus / Werk erleiden. Es handelt sich um einen Fall der ausservertraglichen Haftpflicht (milde Kausalhaftung).
Werkverkehrsversicherung Transportversicherung für Unternehmen, die eigene Waren mit eigenen Fahrzeugen in der Schweiz transportieren.
Wertminderung Mit zunehmendem Alter und durch Abnützung vermindert sich der Wert eines versicherten Gegenstandes. Je nach Vertragsbestimmungen wird im Schadenfall der Neuwert um die Wertminderung gekürzt und somit nur noch der Zeitwert entschädigt.
Wertsachenversicherung Die Wertsachenversicherung gehört in die Gruppe der Sachversicherungen. Sie übernimmt Schäden an Schmucksachen, Pelzen, Bildern, Musikinstrumenten und anderen persönlichen Wertsachen infolge von Diebstahl, Feuer und Wasser. Neben den herkömmlichen Risiken können in der Regel auch Beschädigungen und Zerstörung, Abhandenkommen und Verlieren versichert werden.
Wertschöpfungskette Siehe Geschäftsprozess.
Widerrrechtlichkeit "Ausservertragliche Haftpflicht: Unerlaubter Eingriff in die Persönlichkeit, in das Eigentum oder in den Besitz einer Person.
Vertragliche Haftpflicht: Verletzung der mit einem Vertrag eingegangenen Pflichten. "
Wiederanlage Die Möglichkeit, die Ausschüttung im gleichen Fonds wiederanzulegen. Einzelne Fonds gewähren dem Anleger bei der Wiederanlage seiner Jahresausschüttung einen speziellen Wiederanlagerabatt auf dem Ausgabepreis. Bei den meisten Fonds schweizerischen Rechts ist dies der Fall.
Wiederbeschaffungskosten Mittelbarer Schaden (Folgekosten) eines Schadenereignisses in der Hausratversicherung, der dadurch entsteht, dass versicherte Gegenstände wiederbeschafft werden müssen (z. B. Ausweise, Kreditkarten, Abonnemente, Flugtickets). Die Hausratversicherung übernimmt diese Kosten bis zum vorgesehenen Betrag.
Wiederinkraftsetzung Reaktivierung eines ausser Kraft stehenden Vertrages in voller oder reduzierter Höhe.
Wohneigentum, selbst genutzt Am Wohnsitz des Versicherten durch den Versicherten genutztes Wohneigentum (Stockwerkeigentum, Liegenschaft im Allein- oder Miteigentum, selbständiges und dauerndes Wohnrecht).
Wohneigentumsförderung (BV) Das Altersguthaben der beruflichen Vorsorge kann (mit gewissen Einschränkungen) zum Erwerb von Wohneigentum verwendet werden.
Zahlstelle Die vom Emittenten ausdrücklich beauftragte Stelle bzw. Bank, welche für alle laufenden Transaktionen zuständig ist, die sich für die Besitzer der betreffenden Wertschriften ergeben, wie z.B. die Einlösung der fälligen Dividenden- und Zinscoupons. Auch Einlösungsstelle genannt.
Zahlungsmodus Art, wie eine Prämie (Leben) / Prämie (Nicht-Leben) oder eine Rente entrichtet werden kann.
ZB Abkürzung für "Zusatzbedingungen" (zu den AVB)
Zeichnung Im Fondsgeschäft wird unter Zeichnung der Erwerb von Fondsanteilen verstanden. Gegenteil: Rücknahme.
Zeitrenten Als Zeitrenten werden für eine bestimmte Zeit vereinbarte, regelmässige Rentenzahlungen bezeichnet; im Gegensatz zu lebenslänglichen Renten.
Zeitwert Als Zeitwert (ZW) wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung einer gleichartigen Sache erforderlich ist, abzüglich der Wertminderung infolge von Abnützung, Alter oder anderen Gründen.
Zentrale Ausgleichsstelle AHV Stelle, die das zentrale Versichertenregister führt und die letzte Ausgleichskasse im Versicherungsfall bei der Zusammenstellung der individuellen Konten eines Versicherten unterstützt.
Zero Bonds Obligationen ohne Verzinsung. Anstelle einer Verzinsung erhält der Käufer eines Zero Bonds den Titel zu einem Diskont. Die Rückzahlung erfolgt zu 100%.
Zertifikat Sammeltitel für einen oder mehrere Anlagefonds-Anteile.
ZGB Abkürzung für "Zivilgesetzbuch".
Zins Zins ist eine Entschädigung für die Überlassung von Kapital. Man kann auch sagen, es ist die "Miete" für das Kapital. Zins wird grundsätzlich in absoluten Beträgen, z.B. Fr. 250.-, ausgedrückt. Wegen der einfacheren Vergleichbarkeit und Berechenbarkeit wird das Verhältnis Zins/Kapital in Prozenten, im Zinssatz, ausgedrückt. Wird der Zins im Verhältnis zum Kapital ausgedrückt, dann ist dies die Rendite.
Zinsabschlagssteuer Seit Einführung der Zinssabschlagssteuer auf den 1. Januar 1993 sind die Depot führenden Kreditinstitute in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, 30 Prozent der in der Ausschüttung enthaltenen Zinserträge (Dividenden unterliegen der Kapitalertragssteuer) als Vorsteuerabzug einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Es handelt sich bei der Zinsabschlagssteuer um eine Art Inkassosteuer, welche vom Steuerpflichtigen mittels Deklaration in der Einkommenssteuerveranlagung wieder ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann. Bei Selbstverwahrern (dies betrifft vor allem Anleger, welche ihre Fondsanteile im Tafelgeschäft - sprich am Bankschalter - erworben haben) beträgt der Zinsabschlag auf die ausgeschütteten Erträge 35 Prozent. Eine Ausnahme bilden dabei die Thesaurierungsfonds, welche in jedem Fall (bei Depot- oder Eigenverwahrung) einer 30-prozentigen Zinsabschlagssteuer unterliegen.
Zinsmarge Wird einer Bank Geld anvertraut, dann muss sie dem Gläubiger einen Zins bezahlen (Passivgeschäft). Das gleiche Geld wird durch die Bank in Form von Krediten weiter ausgeliehen (Aktivgeschäft). Dafür verlangt sie einen Zins. Der Aktivzins ist normalerweise höher als der Passivzins, die Differenz der beiden Zinssätze wird Zinsmarge} genannt (Marge).
Zinsstrukturkurve Die so genannte Zinsstrukturkurve stellt den Zusammenhang zwischen den Laufzeiten der im Markt gehandelten Obligationen und ihrer Rendite auf Verfall dar. Die Zinsstrukturkurve wird allgemein in drei Segmente aufgeteilt: in ein kurzes und langes Ende sowie in ein mittleres Segment. Die Form dieser Kurve gibt Rückschlüsse auf den gegenwärtigen Zustand des Obligationenmarktes. Im Normalfall steigt die Kurve für längere Laufzeiten an: Der Anleger kommt in den Genuss einer höheren Rendite dafür, dass er sein Geld auf längere Sicht investiert. Sind die Renditen im kürzeren Laufzeitenbereich höher als "am langen Ende", so spricht man von einer inversen Zinsstruktur. Über die Positionierung seines Portefeuilles an der Zinsstrukturkurve steuert der Fondsmanager das Zinsrisiko des Fonds (siehe Duration).
Zum Gebrauch entwenden "Entwenden bedeutet, eine Sache mit List oder Gewalt gegen den Willen des Eigentümers wegnehmen.
Wenn diese Sache, nur für eine beschränkte Zeit verwendet wird, ohne sie behalten zu wollen, wird von Gebrauch gesprochen. "
ZW Abkürzung für "Zeitwert"
Zwangsverwertung Bei Konkurs/Pfändung, nicht Verpfändung. Es handelt sich dabei um eine Verwertung, die nicht mehr im Machtbereich des Eigentümers der zu verwertenden Sache, sondern im Machtbereich des Staates liegt.
Zweite Säule Berufliche Vorsorge als zweiter Pfeiler des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die zweite Säule umfasst die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BV, obligatorisch für Arbeitnehmende ab einem bestimmten Einkommen) sowie die obligatorische Unfallversicherung (UV, obligatorisch für alle Arbeitnehmenden).
Zwingende Bestimmung Eine Gesetzesbestimmung, die nicht durch Parteivereinbarung abgeändert werden kann. Sie kann eine relativ (Änderung zu Gunsten des Versicherten möglich) oder absolut (keine Änderung möglich) zwingende Bestimmung sein.
Zwischengewinnbesteuerung Da die deutschen Finanzbehörden festgestellt haben, dass sehr viele Anleger ihre Anteile jeweils vor dem Jahresabschluss des Fonds verkaufen, um damit der Ertragsbesteuerung zu entgehen (galt als steuerfreier Kapitalgewinn), hat der deutsche Gesetzgeber per 1. Januar 1994 die so genannte Zwischengewinnbesteuerung eingeführt. Danach werden bei jeder Veräusserung bzw. Rückgabe von Anteilen ausländischer Fonds die bis zu diesem Zeitpunkt im Fonds aufgelaufenen Zinsen (betrifft nicht die Dividenden) besteuert. Die Veräusserung oder Rückgabe vor dem Datum des Jahresabschlusses des Fonds verhilft somit nicht mehr zu steuerfreien Erträgen.
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